Herbert BehrensDIE LINKE - Informationsweiterverwendungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Zypries hat darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten sich durch öffentlich erhobene und auf den entsprechenden Servern gespeicherte Daten ergeben oder ergeben könnten. In der Tat: Jeder von uns – auch die ältere Generation, zu der ich schon gehöre – nutzt Informationen, die über ein Smartphone abgerufen werden können. Wir haben, wie schon gesagt, die Möglichkeit, Fahrpläne des öffentlichen Personennahverkehrs abzurufen. Das ist ein tatsächlicher Nutzen, der eine große Hilfe darstellt.
Wir haben auch die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger stärker zu beteiligen, beispielsweise an der Planung ihrer Städte. Auf der Grundlage entsprechender Planungen der Stadtverwaltung oder bestimmter Daten kann man überlegen: Was können und müssen wir in unserer Stadt tun? Andere Kommunen sind so weit, dass ihre Bürgerinnen und Bürger anhand der zur Verfügung gestellten Daten bei der Planung der Bürgerhaushalte aktiv werden und sich in den demokratischen Prozess innerhalb der Stadtverwaltung direkt einbringen können. Das ist ein echter Zuwachs an Demokratie, der die entsprechende Technologie voraussetzt.
Das alles ist möglich, weil die Daten öffentlicher Institutionen veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden und weil diese Daten nach dem Zurverfügungstellen von Unternehmen aufgenommen worden sind und dann zur Darstellung beispielsweise auf einem Smartphone aufbereitet wurden. Hier werden die Möglichkeiten sichtbar, die die neuen Technologien eröffnen. Sie machen das Leben leichter, und kreative Köpfe in Start-ups oder auch in etablierten Unternehmen sind in der Lage, diese Chancen der Digitalisierung auch ökonomisch zu nutzen. Die Linke unterstützt diese Weiterverwendung von Daten, die sich sozusagen im öffentlichen Besitz befinden.
Der Gesetzentwurf regelt jetzt die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013. Es wird Zeit, dass wir sie umsetzen. Damit soll das Informationsweiterverwendungsgesetz aus dem Jahr 2006 den neuen technologischen Möglichkeiten angepasst werden; Frau Zypries hat darauf hingewiesen. Aber es geht auch nicht einen Hauch über das hinaus, was erforderlich ist.
Es wäre angesichts der weitergehenden Möglichkeiten der Digitalisierung denkbar, mehr zu machen, zum Beispiel die Entwicklung von Standards voranzutreiben, die es Kommunen, aber auch Bürgerinnen und Bürgern möglich machen, die Daten intensiver zu nutzen und zu verbreiten. Es wäre auch denkbar, die Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz dazu zu nutzen, in der Form initiativ zu werden, dass Kommunen und andere öffentliche Stellen mehr Informationen – sprich: Daten – zur Verfügung stellen, die dann weiteren Verwendungen zugeführt werden können. Stattdessen klebt die Bundesregierung, wie schon gesagt, an einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Es handelt sich eigentlich nicht um mehr als um eine bürokratisch notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie. Das ist keine angemessene Politik in Zeiten der Digitalisierung. Das ist einfach nur digitaler Stillstand.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Aber vielleicht traut man sich aktuell nicht weiter, weil unter dem Begriff der Informationsweiterverwendung inzwischen etwas ganz anderes verstanden wird. Der Skandal, dass öffentlich nicht verfügbare Daten – sprich: Geheimnisse – an die NSA weitergegeben werden, hat das Vertrauen in die digitale Wirtschaft massiv zerstört, und es wird noch einige Zeit brauchen, an dieser Stelle wieder Vertrauen aufzubauen. Dieses Vertrauen ist einfach erforderlich, um sagen zu können: Ja, wir wollen, dass öffentliche Daten weiterverwendet werden, damit entsprechende Services angeboten werden können.
Dass es jetzt zulässig sei, weitere Daten zur Verfügung zu stellen, wie Frau Zypries eben angedeutet hat, ist auch nicht ganz so, wie sie es dargestellt hat. § 1 Absatz 2 a soll nämlich folgendermaßen lauten:
Das heißt, auch da stehen öffentliche Einrichtungen wieder vor der Frage: Was darf ich, und was darf ich nicht? Die Länderkammer hat bei der Anhörung zu diesem Gesetz darauf hingewiesen, dass sie an der einen oder anderen Stelle Unterstützung braucht, um dieses Gesetz anwenden zu können. Beispielsweise fordert sie, dass mit Verabschiedung des Gesetzes eine Handreichung ausgegeben wird, die die Kommunen wirklich genau darüber informiert, wie sie mit diesem Gesetz umgehen sollen. Die Bundesregierung antwortet an dieser Stelle recht schnöde, das sei alles nicht nötig, außerdem könne man auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre zurückgreifen.
Der Gesetzentwurf ist ein bisschen zu kurz gegriffen, um wirklich den großen Sprung, den Sie angekündigt haben, in Richtung Open Data – das hat ja originär noch nichts damit zu tun – zu schaffen. Von daher ist zwar gut gemeint, was dort mit der 1:1-Umsetzung niedergelegt worden ist, aber es reicht bei weitem nicht aus. Wir werden uns hier auf jeden Fall enthalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Hansjörg Durz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5039777 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 103 |
Tagesordnungspunkt | Informationsweiterverwendungsgesetz |