03.07.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 32

Stephan MayerCDU/CSU - Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes setzen wir die wesentlichen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses eins zu eins um.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte zu Beginn deutlich machen, dass wir die im Rahmen der Aufdeckung der schrecklichen NSU- Morde zutage getretenen Mängel in unserer Sicherheitsarchitektur sehr ernst nehmen und daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Das gilt sowohl für den Justiz- als auch für den Polizeibereich, aber eben auch für den Bereich der Nachrichtendienste.

Ich möchte mich, sehr verehrte Frau Kollegin Pau, in aller Deutlichkeit gegen Ihre Pauschalverurteilung der Nachrichtendienste verwahren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wenn Sie hier mit dem Begriff „Versager“ inflationär umgehen und behaupten, dass die Nachrichtendienste generell Versager wären, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen: Es waren die Versager des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes, die mit dazu beigetragen haben, dass seit 2011 19 geplante Anschläge auf Bundeswehrsoldaten in Afghanistan verhindert werden konnten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Tankred Schipanski [CDU/ CSU]: Hört! Hört!)

Es waren die Versager des Verfassungsschutzes, die 2007 mit dazu beigetragen haben, dass die sogenannte Sauerland-Gruppe rechtzeitig zur Strecke gebracht und ihr Vorhaben aufgedeckt werden konnte. Es waren beispielsweise auch die Versager des Verfassungsschutzes, die mit dazu beigetragen haben, dass das Terrorduo von Oberursel, das einen ganz konkreten Anschlag auf ein Radrennen in Frankfurt-Eschborn am 1. Mai dieses Jahres geplant hatte, rechtzeitig zur Strecke gebracht werden konnte. All dies waren die Versager des Verfassungsschutzes und der Nachrichtendienste.

Es sind Fehler passiert, keine Frage.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nennen Sie mal einen, Herr Mayer!)

Es gab erhebliche Fehler der Nachrichtendienste.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nennen Sie mal einen!)

Aber die einzigen auf unserer Welt, die keine Fehler machen, sind die Vertreter der Opposition. Die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen sind komplett fehlerlos. Ich muss schon sagen – das möchte ich auch sehr ernsthaft betonen –: Wenn wir nicht gut funktionierende, motivierte Mitarbeiter bei den Nachrichtendiensten hätten, dann hätte es in den letzten zehn Jahren mehrere Anschläge in Deutschland gegeben, die mit Opfern verbunden gewesen wären. Dies gehört mit zur Wahrheit dazu.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne niemanden, der das bestreitet! Das ist ein Popanz, den Sie aufbauen, und der zeigt, dass Sie in der Sache nichts zu sagen haben!)

Es hat sich, auch was die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus anbelangt, in den letzten Jahren viel verändert und auch viel verbessert, sowohl in der innerbehördlichen Organisation, insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch in der Zusammenarbeit der Behörden untereinander. Ich möchte exemplarisch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus nennen. Dies ist zweifelsohne ein unverzichtbares Kommunikations- und Kooperationsinstrument, eine ganz wichtige Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden.

Wir haben darüber hinaus den Bereich der Justiz gestärkt, als wir vor einigen Monaten den Generalbundesanwalt legislativ deutlich aufgewertet haben. Wir werden mit diesem Gesetz das Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich seiner Zentralstellenfunktion qualitativ erheblich stärken. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird in Zukunft eine stärkere koordinierende Rolle im Verfassungsschutzverbund einnehmen. Ich möchte kein Geheimnis daraus machen und in aller Offenheit sagen, dass wir uns durchaus noch mehr hätten vorstellen können, was die koordinierende Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz angeht. Aber – dies ist schon erwähnt worden –, es gab einen langen, einen sehr intensiven Diskussionsprozess mit den Ländern. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist meines Erachtens ein sehr ordentliches und sehr tragbares Ergebnis. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns bezüglich der Stärkung des BfV noch mehr hätten vorstellen können.

Wichtig ist aber, dass es mit diesem Gesetz in Zukunft ermöglicht wird, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bei gewaltorientierten Bestrebungen oder gewaltbereiten Organisationen in den Ländern im Einzelfall auch im Benehmen mit den Ländern tätig wird. Dies soll nicht die Regel sein, um es klar zu sagen. Die Regel wird sein, dass versucht wird, das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen. Es wird auch in keiner Weise die generelle Länderzuständigkeit verdrängt. Aber die Regelung, die jetzt geschaffen wird, sieht eine Auffangfunktion für den Fall vor, dass die Länder entweder nicht tätig werden wollen oder nicht tätig werden können, wenn es um die Observation von regionalbezogenen gewaltorientierten Bestrebungen geht. Es ist mir auch sehr wichtig: Wir können uns keine blinden Flecken leisten, wenn es um die Überwachung von gewaltorientierten Bestrebungen geht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir verbessern darüber hinaus den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Das sollte an sich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wie der NSU-Untersuchungsausschuss zutage gefördert hat, ist das leider nicht immer so gewesen. Ich möchte auch betonen: Es wird aus meiner Sicht in der einen oder anderen Behörde notwendig sein und auch bei dem einen oder anderen Mitarbeiter erforderlich sein, einen Mentalitätswechsel hervorzurufen. Es wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass Herrschaftswissen nur für die eigene Behörde behalten wird. Man wird intensiver miteinander reden müssen, und man wird sich auch intensiver miteinander austauschen müssen. Das ist unverzichtbar.

Wir regeln darüber hinaus NADIS neu, das Informationssystem des Verfassungsschutzverbundes. Auch hier möchte ich in aller Deutlichkeit betonen: Ein Verfassungsschutz ohne ein vernünftiges und modernes Informationssystem macht keinen Sinn. Wir berücksichtigen bei dieser Neuregelung zum einen datenschutzrechtliche Belange, dass zum Beispiel die Befugnis derer, die auf die Daten zugreifen können, deutlich begrenzt wird, und führen zum anderen eine umfangreiche Protokollierungspflicht ein. Es muss im Einzelfall also immer klar protokolliert werden, welcher Mitarbeiter auf welche Information zugreift. Darüber hinaus wird die bislang nicht nachvollziehbare Ausklammerung bestimmter Phänomenbereiche aufgehoben.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten. Auch hier möchte ich zur Sachverhaltsaufklärung, sehr geehrter Herr Ströbele, beitragen. Es gibt zwei unterschiedliche Tatbestände. Zum einen die Fragestellung: Wer kommt grundsätzlich für die Arbeit als V-Mann in Betracht? Die andere Frage ist: Was darf ein V-Mann im Einsatz?

Zum Ersten. Wir schaffen erstmals – das ist ein Paradigmenwechsel – eine gesetzliche Regelung für die Auswahl der V-Leute. Bisher war das nur auf der Ebene von Verwaltungsvorschriften geregelt. Jetzt wird erstmals gesetzlich festgelegt und auch mit Grenzen verbunden, wer als V-Mann überhaupt in Betracht kommt. Es gibt klare Ausschlusskriterien: Parlamentarier, Minderjährige, Personen, die sich in Aussteigerprogrammen befinden, und Personen, die auf Dauer durch die Vergütung, die sie als V-Mann erhalten, ihren Lebensunterhalt bestreiten, kommen nicht in Betracht. Um dies klar dazu zu sagen: Die Alternative wäre gewesen, dass wir auf den Einsatz von V-Leuten komplett verzichten, wie dies beispielsweise die rot-rote Koalition in Thüringen möchte. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Das wäre ein fatales Ergebnis. Wenn wir in bestimmte extremistische Organisationen rein wollen, um Informationen zu erhalten, dann ist der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar. Wenn man es so macht, wie es Thüringen jetzt beabsichtigt, dann würde dies – um dies klar zu sagen – das Ende des Verfassungsschutzverbundes bedeuten. Der Verfassungsschutzverbund kann nur funktionieren, wenn sich sowohl der Bund als auch alle 16 Länder daran beteiligen, wenn Informationen von allen beigesteuert werden und dann auch alle davon profitieren. Das Land Thüringen nimmt da eine isolierte Position ein und sieht eine Regelung vor, die der Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzverbundes diametral entgegengesetzt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus gibt es klare Regelungen, was den Ausschluss bestimmter Personen anbelangt, die ansonsten möglicherweise als V-Männer in Betracht kämen. Wer sich gewichtige Vorstrafen zu Schulden hat kommen lassen, also Verbrechen begangen hat, oder wer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, kommt als V-Mann nicht in Betracht. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmemöglichkeiten: wenn der Einsatz für die Aufklärung von besonders gefährlichen Bestrebungen unerlässlich ist und – das ist auch sehr wichtig – wenn sichergestellt ist, dass durch den Einsatz des V-Manns wirklich qualitativ hochwertige Informationen gewonnen werden.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was bedeutet das denn?)

Das ist aus meiner Sicht ein erheblicher Fortschritt, der mit dem neuen Gesetz erreicht wird: Es werden qualitative Anforderungen an die Person des V-Manns gestellt. Er sollte nicht nur möglichst unbescholten sein, sondern muss auch durch seinen Einsatz wirklich werthaltige Informationen zutage fördern. Auch dies ist ein erheblicher Fortschritt, der mit diesem Gesetz einhergeht.

Es gibt darüber hinaus einen Totalausschluss von Schwerstkriminellen – es ist schon erwähnt worden –: Wenn sich jemand einen Mord, einen Totschlag oder eine andere zwingend mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftat zu Schulden hat kommen lassen, kommt er kategorisch nicht als V-Mann in Betracht.

Ich habe, sehr geehrter Herr Kollege Ströbele, in der ersten Lesung dieses Gesetzes erwähnt, dass es mir sehr wichtig ist und es mir enorm darauf ankommt, dass ein Fall „Piatto“ nach der neuen Rechtslage nicht mehr möglich ist. Auch hier kann man ganz klar rückmelden: Wir haben Wort gehalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Der Fall „Piatto“ wäre nach der neuen Rechtslage nicht mehr möglich. Ich glaube, auch das ist ein erheblicher Fortschritt, der in diesem Gesetz liegt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube aber auch, dass man dieses Gesetz nicht nur im Lichte der schrecklichen Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss sehen darf, sondern man es auch progressiv im Lichte der aktuellen Bedrohungssituation sehen muss. Da möchte auch ich auf den Verfassungsschutzbericht Bezug nehmen, den unser Bundesinnenminister am vergangenen Dienstag vorgestellt hat. Es wird doch keiner von uns behaupten wollen, dass die Welt sicherer geworden ist. Die Welt droht an vielen Ecken und Enden aus den Fugen zu geraten. Die Auswirkungen sind sehr schnell mittelbar oder unmittelbar auch in Deutschland spürbar. Der Extremismus nimmt in allen Bereichen zu, sowohl rechts als auch links als auch im Bereich des Islamismus. Deswegen brauchen wir einen leistungsfähigen, einen qualitativ hochwertigen Verfassungsschutz. Dieser ist zur Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für eine wehrhafte Demokratie unerlässlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege, lassen Sie eine Zusatzfrage des Kollegen von Notz zu?

Selbstverständlich, sehr gerne.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Mayer. Sie haben den dramatischen Anstieg der Zahl der Straftaten im rechtsextremistischen Bereich eben beschrieben. Während die Möglichkeit zum Einsatz von V-Leuten in den letzten Jahren voll bestand, ist diese Entwicklung zu verzeichnen gewesen. Jetzt erklären Sie mir mal, wie sich die Ihrer Meinung nach erfolgreiche V-Mann-Arbeit der letzten Jahre, die ja ganz unreguliert erfolgen konnte, da positiv ausgewirkt hat!

Herr Mayer, finden Sie es wirklich richtig, dass Menschen, die in Syrien gefoltert haben und hier nach Deutschland kommen, oder Nazis, die Brandstiftungen begangen haben, über Jahre und Jahre hinweg staatlich dafür alimentiert werden können, irgendwelche Informationen durchzustecken, an den Staat weiterzugeben? Kann das rechtsstaatlich sein?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrter Herr Kollege von Notz, ich antworte sehr gerne auf die beiden Fragen, die Sie mir gestellt haben.

Zur ersten Frage. Natürlich ist mit Besorgnis festzustellen, dass die Zahl der Gewalttaten im Bereich des Rechtsextremismus in Deutschland deutlich zugenommen hat. Aber es wäre natürlich perfide, jetzt so zu argumentieren, wie Sie es machen, und zu sagen: Na ja, ihr hattet ja bisher schon die Möglichkeit, V-Leute zum Einsatz zu bringen,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben so argumentiert, Herr Mayer! Das war Ihre Argumentation!)

und trotzdem gibt es diese Gewalttaten. – Ich könnte andersherum fragen: Was wäre der Fall, wenn es überhaupt keine Möglichkeit des Einsatzes von V-Leuten im Bereich rechtsextremistischer Organisationen gäbe? Vielleicht wären dann die Gewalttaten noch weitaus größer. Auch dies ist eine Hypothese, die man durchaus aufstellen kann.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)

Ich glaube, man kann es sich nicht so einfach machen wie Sie, Herr Kollege von Notz, indem Sie sagen: Na ja, es gibt hier eine deutliche Zunahme gewaltorientierter Bestrebungen im Bereich des Rechtsextremismus, auch mehr Gewalttaten, und dies zeigt ganz klar, dass der Einsatz von V-Leuten obsolet und untauglich ist.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe eine Frage gestellt!)

Meines Erachtens – und das möchte ich deutlich unterstreichen – gibt es verschiedenste extremistische Bestrebungen sowohl im Bereich des Islamismus als auch im Bereich des Rechtsextremismus. Da kommt man mit herkömmlichen Aufklärungsinstrumenten nicht zurecht. Im Einzelfall ist der Einsatz von V-Leuten – das sind, zugegebenermaßen, keine angenehmen Zeitgenossen – unverzichtbar.

(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beantworten Sie doch mal die Frage!)

Ich möchte noch einmal betonen: Mit diesem neuen Gesetz werden die Qualität der Auswahl der V-Leute und auch die Kontrolle ihrer Tätigkeit deutlich verbessert. Mit diesem neuen Gesetz gehen wir einen großen Schritt nach vorne, besonders was den Einsatz von V-Leuten anbelangt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege von Notz. Sie haben das Thema „Syrienrückkehrer“ angesprochen. Sie haben gefragt: Was ist mit einem Dschihadisten oder mit jemandem aus dem rechtsextremistischen Bereich, der sich der Brandstiftung schuldig gemacht hat? Um es noch einmal klar zu sagen: Wer eine schwere Straftat begangen hat, die mit einer Freiheitsstrafe verbunden war, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde – und das ist bei Brandstiftungsdelikten üblicherweise der Fall –, der kommt kategorisch nicht als V-Mann in Betracht.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass Sie die nicht massenhaft anstellen, das ist mir schon klar!)

Eine Ausnahme wird nur im Einzelfall gemacht, und zwar dann, wenn er zum einen werthaltige Informationen liefern kann – hier muss der Behördenleiter persönlich zustimmen – und zum anderen – das ist die zweite Voraussetzung –, wenn sein Einsatz zur Aufklärung extremistischer Bestrebungen unerlässlich ist.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Genau!)

Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit Ihr erwähnter Brandstifter im Einzelfall, als absolute Ausnahme, als V-Mann überhaupt eingesetzt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was unerlässlich ist, entscheidet der Verfassungsschutz!)

Ich muss wirklich sagen: Ihre Vorwürfe und Zweifel gehen völlig ins Leere.

Mit diesem Gesetz zur Stärkung unseres Verfassungsschutzes gehen wir einen erfreulichen Schritt nach vorne. Ich darf Sie deshalb dringend um Zustimmung bitten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Uli Grötsch das Wort.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5352996
Wahlperiode 18
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
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