Norbert MüllerDIE LINKE - Kinder- und Jugendrechte
Ich will es versuchen, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher, die Sie am Freitagnachmittag auf der Tribüne sitzen! Es ist eine gute Gelegenheit, dass wir auf der Grundlage einer Petition, die über 100 000 Menschen unterzeichnet haben, jetzt darüber reden können, in Deutschland einen Kinderbeauftragten einzuführen. Die Debatte ist deutlich älter. Es gibt sie seit den 80er-Jahren. Aber immerhin hat der Druck der Petition insgesamt wieder Bewegung in das ganze Thema „Kinderrechte“ und „Kinderrechte ins Grundgesetz“ gebracht.
Der Antrag, den wir vorgelegt haben, vereint erstmals die Frage der Einberufung eines Kinderbeauftragten auf der einen Seite mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November ins 27. Jahr ihres Bestehens geht, und der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf der anderen Seite. Warum wollen wir Kinderrechte stärken? Wir glauben, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören, damit die UN-Kinderrechtskonvention in all ihren Punkten wirkungsmächtig umgesetzt werden kann.
Gerade die Vereinten Nationen weisen immer wieder auf Defizite in Deutschland hin. Ich will nur einige exemplarisch nennen: hohe Kinderarmut bei gleichzeitigem massivem Reichtum im Land, frühe Selektion im Bildungssystem und verwehrte Bildungschancen, die häufig mit der Armut der Familien zu tun haben und sich dann vererben, massive Qualitätsunterschiede bei Betreuung und Bildung im Land, aber auch Rekrutierung und Werbung der Bundeswehr in Schulen und Kitas, Rekrutierung von 17-Jährigen zum Dienst an der Waffe – auf freiwilliger Basis, aber immerhin –, mangelnder Schutz für besonders schutzbedürftige Gruppen wie junge Flüchtlinge oder junge Menschen mit Behinderung; über junge Flüchtlinge haben wir heute früh bereits gesprochen.
Ich glaube übrigens, Herr Lehrieder: Hätten wir bereits einen Bundeskinderbeauftragten, dann würde er Ihnen – ähnlich wie ein Menschenrechtsbeauftragter – angesichts des heute früh andiskutierten Gesetzes zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Leviten lesen.
(Beifall bei der LINKEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Ach, hör mir auf! Ein gutes Gesetz haben wir da!)
Was ist jetzt der Stand im Verfahren, und was sind die Interessen der Koalition? Ich hatte gesagt: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist 25 Jahre alt. Es gab bereits in den 80er-Jahren eine Bewegung für die Einsetzung eines Kinderbeauftragten. Im Ergebnis wurde immerhin die Kinderkommission des Deutschen Bundestages eingerichtet. Nun müssen wir einen Schritt weiter gehen.
Die Petition hat 114 000 Unterschriften erzielt. Aber sie betrifft eben nur eine Seite der Medaille. Um einen UN-kinderrechtskonformen Zustand in Deutschland herzustellen – darauf weist die Konvention selbst bereits hin –, muss die Konvention in nationales Recht, auch in nationales Verfassungsrecht, überführt werden. Ein Kinderbeauftragter kann dabei als Ergänzung zur Stärkung der Rechtssubjektstellung von Kindern im Grundgesetz angesehen werden. Es gehört eben zusammen; man darf es nicht voneinander isolieren.
Was sind die drei Kernziele unseres Antrages?
Erstens. Wir wollen die Kinderrechte ins Grundgesetz bringen, das heißt, wir wollen den Vorrang des Kindeswohls und den Anspruch der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung verfassungsrechtlich verankern. Das ist dringender denn je.
Zweitens. Wir wollen im Grundgesetz einen unabhängigen Kinderbeauftragten verankern. Das ist eine Forderung, die auch von den Verbänden erhoben wird. Es gibt immer den Hinweis auf den Wehrbeauftragten. So ähnlich kann man sich das vielleicht vorstellen. Ich glaube, wenn man auf der einen Seite die Rechtssubjektstellung der Kinder stärkt, indem man die Kinderrechte im Grundgesetz verankert, muss dies zwingend nach sich ziehen, den Kinderbeauftragten ebenfalls im Grundgesetz zu verankern.
Drittens. Wir brauchen ein Gesetz über die Befugnisse eines Kinderrechtsbeauftragten.
(Beifall bei der LINKEN)
Wie können diese Befugnisse aussehen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ein Kinderbeauftragter könnte unseres Erachtens zur Kinderrechtskonformität von Gesetzesvorhaben des Bundes – möglicherweise auch der Länder, wenn man das ganze System so ausgestaltet – Stellung nehmen. Er könnte Behördenhandeln, das gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, kritisieren. Wir bauen allmählich über das Deutsche Institut für Menschenrechte entsprechende Strukturen auf, aber wir sind da erst ganz am Anfang.
Kinderrechte müssen ins öffentliche Bewusstsein gebracht werden. Auch dafür kann ein Kinderbeauftragter Botschafter an prominenter Stelle sein. Er kann aber auch Ansprechpartner für die zum Teil schon vorhandenen Kinderbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene sein.
Wir wollen dem Kinderbeauftragten darüber hinaus Rechte geben. Auch deswegen muss er in der Verfassung verankert werden. Wir wollen, dass er Akteneinsicht und ein Anhörungsrecht, aber auch ein Recht auf Amtshilfe erhält, um beschwerdeführende Kinder vertreten zu können.
Wir wollen, dass Landesverfassungen und Landesgesetze an den Vorrang des Kindeswohls angepasst werden bzw. – um es mit den Worten der UN-Kinderrechtskonvention zu sagen – im besten Interesse des Kindes formuliert werden.
Wir wollen, dass die Beteiligungsmöglichkeiten sukzessive ausgebaut werden. Dafür bedarf es aber auch entsprechender finanzieller Möglichkeiten auf kommunaler und Landesebene sowie auf Bundesebene.
Die Monitoringstelle, die jetzt beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet werden soll, muss deutlich stärker aufgestellt werden, damit sie wirklich befähigt wird, dafür zu sorgen, dass die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umgesetzt wird und es keine größeren Verletzungen mehr geben kann; sie muss ertüchtigt werden. Dass es sie gibt, kann eben nur ein Anfang sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir haben erste Befürchtungen, was die Koalition daraus machen wird. Wir wissen, dass Sie da unterschiedlichste Vorstellungen haben. Ich weiß, dass die Sozialdemokraten ebenso – da sind wir uns sehr einig – die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen und einen Kinderbeauftragten einsetzen wollen. Wir hören aus der Union – wir hatten ja schon eine erste Anhörung dazu –, dass auch Sie sich vorstellen könnten, einen Kinderbeauftragten einzusetzen. Aber was ich da an konkreten Vorstellungen höre, das macht mir eher Angst und Bange.
Ich sage Ihnen deutlich: Wenn die Debatte über einen Kinderbeauftragten am Ende dazu genutzt wird, um die spezifische Stellung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu schleifen – das nennen Sie dann Aufwertung, ich nenne das Abwertung –, daraus einen ordentlichen Ausschuss zu machen, oder wenn sich die Fraktionen der Großen Koalition mit Fraktionszwang durchsetzen, um den Anfang von öffentlicher Ombudschaft für Kinder – denn das ist die KiKo ein Stück weit – wegzuschleifen, um dann einen zahnlosen Kinderbeauftragten, der in Personalunion auch Vorsitzender der Kinderkommission sein soll, zu installieren, dann ist das genau der falsche Weg. Das führt zum Abbau von Kinderrechten. Das geht nicht in die richtige Richtung.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wollen, dass das Amt des Bundeskinderbeauftragten keine Alibiveranstaltung wird. Wir wollen die 114 000 Petentinnen und Petenten ernst nehmen. Sie ernst zu nehmen, heißt in erster Linie – ich komme zum Schluss –, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, aber auch, einen Kinderbeauftragten zu installieren, der handlungsfähig ist. Er muss Verfassungsrang bekommen, und er muss eine gesetzliche Grundlage bekommen, damit er ordentlich arbeiten kann.
Ich wünsche mir eine konstruktive Debatte über unseren Antrag im Ausschuss. Herr Lehrieder, ich wünsche mir auch, dass wir die Durchführung einer Anhörung im Ausschuss nicht weiter aufschieben, sondern zu einer zeitnahen Terminierung kommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das machen wir doch am Mittwoch, Herr Müller!)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Eckhard Pols von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5854890 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 125 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendrechte |