Emmi ZeulnerCDU/CSU - Hospiz- und Palliativversorgung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das Hospiz- und Palliativgesetz. Woher kommt das? Es ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Darin haben wir zu Anfang der Legislatur ganz klar fest verankert: Wir möchten Hospize unterstützen, und wir möchten die Palliativmedizin ausbauen.
Aber es ist mehr als das; es ist nicht nur ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Es geht auch darum, den Menschen in unserem Land ein Stück weit die Angst zu nehmen: die Angst davor, dass sie in die Fänge der Apparatemedizin geraten, aber auch die Angst davor, dass sie am Lebensende leiden müssen, Schmerzen ertragen müssen und unzureichend versorgt werden. Wir geben somit mit diesem Gesetz eine Antwort auf das Bedürfnis der Menschen, am Lebensende selbstbestimmt zu entscheiden, wo sie sterben möchten und wie sie sterben möchten.
Deswegen gibt es für mich schon eine Verbindung zur Debatte über die Suizidbeihilfe, die wir morgen führen; denn nur dann, wenn wir flächendeckend Angebote für die Menschen in unserem Land zur Verfügung stellen, können sie auch selbstbestimmt entscheiden, wie sie das Lebensende verbringen möchten, und haben die Möglichkeit, die Hospiz- und Palliativversorgung zu nutzen.
Es gibt des Weiteren das Bedürfnis der Menschen, zu Hause zu versterben. Fakt ist aber, dass jeder Zweite im Krankenhaus verstirbt. Wir haben erkannt, dass es, wenn eine funktionierende Palliativversorgung vorhanden ist, weniger Einweisungen in Krankenhäuser gibt – das ist durch Zahlen belegt – und dadurch dem Bedürfnis der Menschen, zu Hause behandelt und versorgt zu werden, entsprochen werden kann.
Wie sieht das Hospiz- und Palliativgesetz aus, das wir jetzt verabschieden? Man kann sich das so vorstellen, dass es drei Säulen gibt. In der ersten Säule geht es um die Stärkung der bestehenden Strukturen, in der zweiten Säule um die Ausweitung der Strukturen und in der dritten Säule – das darf man nicht vergessen – um die Kontrolle.
Wir haben zukünftig die Möglichkeit, wenn sich die Beteiligten mehr vernetzen und mehr Qualität anbieten, über die AAPV, die allgemeine ambulante Palliativversorgung – das sind unsere Hausärzte, aber auch die häusliche Krankenpflege –, ein Mehr an Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Wir stellen klar, dass bei der häuslichen Krankenpflege die Pflege am Lebensende mit dazugehört.
Weiterhin stärken wir die SAPV, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Hierbei handelt es sich um multiprofessionelle Teams, die nach Hause oder ins Pflegeheim kommen – das ist natürlich jetzt schon möglich – und dort die Menschen in Notsituationen versorgen und den Angehörigen helfen.
Wir führen zukünftig Schiedsstellen ein. Wenn sich die Krankenkassen und die Pflegeteams nicht einigen können, können diese dafür sorgen, dass es zu einer Einigung kommt. Wir möchten so auch die Flächenabdeckung sicherstellen.
Wir ermöglichen auch, dass Selektivverträge abgeschlossen werden können. Die Befürchtung ist, dass dadurch ein Verlust an Qualität eintritt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben ganz klar gesagt, dass wir keinen Qualitätsverlust wollen, und in dem Änderungsantrag geregelt, dass bei Selektivverträgen die gleichen Vorrichtungen vorgehalten werden müssen wie bei ganz normalen SAPV-Teams.
Weiterhin wollen wir die ambulanten Hospizdienste stärken. Es sind vor allem Ehrenamtliche, die da aktiv sind. Wir drehen an verschiedenen Schrauben, um eine bessere finanzielle Ausstattung zu ermöglichen. Das ist natürlich vor allem für den ländlichen Raum sehr wichtig, weil es, wie schon angesprochen wurde, im ländlichen Raum für die Ehrenamtlichen längere Wege gibt. Es war uns ein Anliegen, auch diesen Bereich zu stärken.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Natürlich möchten wir auch, dass durch diese finanzielle Besserstellung die Trauerbegleitung weiter ausgebaut wird.
Auch bei den Erwachsenenhospizen nehmen wir eine finanzielle Besserstellung vor. Wir wollen aber keine Vollfinanzierung dieser Struktur. Weil diese Struktur aus bürgerlichem, aus ehrenamtlichem Engagement gewachsen ist, nehmen wir davon Abstand.
Bei den Kinderhospizen war es uns ein Anliegen, dass eigene Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden müssen; denn Kinderhospize bringen gegenüber Erwachsenenhospizen andere Voraussetzungen und Herausforderungen mit sich. Kinder gehen dort häufig nicht nur einmal hin, sondern kommen mehrere Male, und auch die Eltern sind mit dabei und werden dort aufgenommen und betreut.
Uns war es ein Anliegen, dass auch Palliativstationen weiterhin als Besondere Einrichtungen gelten können, wenn sie das wollen. Was heißt das? Wir möchten, dass es anders als auf den ganz normalen Akutstationen auf den Palliativstationen nicht darum geht, ein Mehr an Angebot für den Patienten bieten zu müssen, um gewisse Gelder abrechnen zu können. Der Gedanke, der hinter der Hospiz- und Palliativversorgung steht, ist ja ein ganz anderer, nämlich dass es auch in Ordnung ist, wenn ein Mensch in dieser Situation Therapien wie zum Beispiel eine Musiktherapie ablehnt. Auch das war uns ein großes Anliegen, dass das den Palliativstationen nicht zum Nachteil gereicht.
Das alles gehörte zum Bereich „Stärkung der bestehenden Strukturen“. Außerdem wollen wir das Ganze natürlich auch auf die Bereiche ausweiten, die vorher vielleicht etwas zu wenig berücksichtigt wurden. Es geht da ganz speziell um die palliativmedizinischen Dienste. Das ist in dem Gesetzentwurf ganz vorbildlich geregelt. Wie kann man sich das vorstellen? Man kann sich das vorstellen wie Konsiliardienste: Für den Fall, dass ein Patient auf einer Station in einem Krankenhaus ist, das, weil es relativ klein ist, keine Palliativstation vorhält, haben wir jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass auch kleinere Krankenhäuser multiprofessionelle Dienste anbieten können, indem dort ein Team aus Ärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und Pflegern zu den Menschen auf die Stationen gehen kann. Somit wird überall dort, wo schwerstkranke oder sterbende Patienten liegen, eine Versorgung gewährleistet.
Wir haben auch ein Advance Care Planning eingeführt, also ein vorausschauendes Planen: Wie möchte ich, wenn ich im Pflegeheim bin, das Ende meines Lebens verbringen? Da sollen eben alle Akteure mit einbezogen werden. Es soll für den Patienten oder für den Bewohner eines Pflegeheims keine Pflicht sein, sondern es ist eben ein weiteres Angebot, das wir schaffen. Es ist eine neue Struktur und etwas sehr Wertvolles.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir wollen zukünftig auch regeln – das wurde schon angesprochen –, ab welchem Zeitpunkt ein Patient aus dem Pflegeheim in ein Hospiz gehen darf. Das ist wichtig, weil es Situationen gab, in denen der Patient nach dem Krankenhausbesuch zwangsweise wieder ins Pflegeheim musste, aber vielleicht ein Hospiz besser gewesen wäre. Auch das ist etwas ganz Wertvolles.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Schön ist auch – unser Minister hat es angesprochen –, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein eigenes Forschungsprogramm für den ganzen Bereich auflegt, weil wir da in gewisser Weise noch Defizite haben, vor allem bei der Frage: Wie wirkt sich die Begleitung Sterbender auf die Gesundheit der Angehörigen aus? Ich erhoffe mir durch diese zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel auch in diesem Bereich ein besseres Vorankommen. Es hat mich ganz besonders gefreut, dass unser Staatssekretär Stefan Müller auf der Palliativstation der Universitätsklinik Erlangen im vergangenen Monat die Erklärung zur Unterstützung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ unterschrieben hat. Dadurch bekennt sich auch das Ministerium dazu, gerade in diesem Bereich immer auf dem neuesten Stand der Forschung sein zu wollen. Das wissen wir sehr zu schätzen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Neben die Stärkung und die Ausweitung tritt natürlich zum Schluss die Kontrolle. Auch wir werden uns weiter mit diesem Thema befassen und werden überprüfen, ob die Maßnahmen, die wir jetzt ergriffen haben, ausreichend sind, und zwar durch Prüfaufträge, die wir an die Krankenkassen gegeben haben. Diese sollen die entsprechenden Daten liefern und auswerten. Uns ist es ein Anliegen, dadurch eine einheitliche Datengrundlage zu bekommen.
Insgesamt deckt dieses Gesetz wirklich alle Bereiche ab, die man sich nur vorstellen kann. Deswegen gilt mein Dank natürlich dem Gesundheitsminister und unserer Staatssekretärin Frau Annette Widmann-Mauz, die ganz vorbildlich auch die Berichterstatter mit eingebunden haben. Es war ein sehr gutes Miteinander.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich komme zum Schluss: Ich möchte den Ehrenamtlichen, den Pflegekräften, den Ärzten, den Seelsorgern, den Psychologen, den Hospizkoordinatoren, den Vertretern in der Hospizakademie und den Experten ganz herzlich für ihre Arbeit danken und ganz klar sagen: Sie müssen wissen, dass die Politik den Wert Ihrer Arbeit erkennt und sehr schätzt. Wir wissen auch, dass alle Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, diesen Beruf nicht einfach so ausüben, sondern es für sie Berufung ist. Deswegen ein herzliches „Vergelts Gott!“ für diese Arbeit, die Sie tun.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Pia Zimmermann ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6098348 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Hospiz- und Palliativversorgung |