Anton HofreiterDIE GRÜNEN - Regelung der Sterbebegleitung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute darüber, wie viel Freiheit wir den Menschen in ihrer letzten Lebensphase lassen wollen. Ich plädiere dafür, dass wir als Gesetzgeber uns da so weit wie möglich zurücknehmen und den Menschen ihre Selbstbestimmung überlassen. Ich kann ja das Argument verstehen, dass man die Sorge hat, dass Menschen in den Tod gedrängt werden, weil es heißt: Man sollte niemandem mehr zur Last fallen. – Aber das steht doch heute überhaupt nicht zur Debatte.
Wenn ich mir die einzelnen Gesetzentwürfe anschaue, stelle ich fest: Wir haben auf der einen Seite den Vorschlag, alles so zu lassen, wie es ist. Dann gibt es ein unterschiedliches Ausmaß der Verschärfung: von Totalverbot bis Abstufungen. Ich plädiere für den Antrag Künast/Sitte, der ganz klar davon spricht, dass wir den Ärzten, den nahen Angehörigen und auch nichtgewerblichen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Vereinen diese Möglichkeit geben sollen.
Das heißt, die Befürchtungen, die geäußert werden – dass alles viel schlimmer wird, dass die einzelnen Menschen unter Druck kommen –, halte ich angesichts der Debatte und angesichts der Auswahl von Fragestellungen, die wir haben, für völlig ungerechtfertigt; denn niemand will eine stärkere Liberalisierung, sondern man will entweder den Status quo oder unterschiedliche Formen der Verschärfung. Deswegen halte ich dieses Argument für nicht stichhaltig.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Wenn wir die Frage angehen, wie wir den Menschen am besten helfen können, wie wir den Menschen am besten die Ängste nehmen können, dann zeigt sich: Wir brauchen eine gute Palliativmedizin und eine gute Hospizversorgung. Da sind wir gestern einen guten Schritt vorangekommen. Aber wir brauchen auch deutliche Verbesserungen der Zustände in den Pflegeheimen. Ich glaube, da haben wir noch sehr viel Arbeit vor uns. Das wird klar, wenn man sich die Zustände in vielen Pflegeheimen ansieht.
(Beifall bei der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Es ist davon die Rede gewesen, insbesondere von Vertretern des Vorschlags Brand/Griese, dass ihnen zu Unrecht vorgeworfen wird, dass sie die Ärzte kriminalisieren wollen. Dazu meine ich: Niemand wirft ihnen vor, dass sie die Ärzte kriminalisieren wollen. Aber wenn man sich die Anhörung und die Auseinandersetzung, die es dabei gab, vergegenwärtigt, dann kommt man zu dem Schluss: Es ist offensichtlich umstritten – ich bin selbst kein Jurist, habe aber nachgelesen, was unterschiedliche Juristen darüber gesagt haben –, ob das durch diesen Gesetzentwurf passieren kann, wenn auch von Ihnen unbeabsichtigt. Bei so einer schwierigen Frage, finde ich, dürfen wir nicht das Risiko eingehen, am Ende – wenn auch von den Antragstellern unbeabsichtigt – zu einer Kriminalisierung der Ärzte zu kommen.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist ausgeschlossen!)
– Auch wenn Sie dazwischenrufen: „Das ist ausgeschlossen!“, Herr Brand: Eine ganze Reihe von Strafrechtsprofessoren ist anderer Meinung, und damit besteht das Risiko, dass es nicht ausgeschlossen ist.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und von den anderen Gesetzentwürfen dem Gesetzentwurf Künast/Sitte zuzustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Etwas Weiteres kommt hinzu. Frau Nahles sagte in ihrer Rede: Ich will, dass dies so geregelt wird. – Ja, auch ich will bestimmte Regelungen in dem Bereich; aber ich sehe nicht, dass wir Menschen entsprechende Regelungen aufdrücken sollten. Es war davon die Rede, dass die Sterbehilfe nahen Angehörigen, Verwandten oder Ärzten überlassen bleiben soll. Wenn ich einmal in so einer Situation bin, möchte ich das nahen Verwandten oder einem Arzt als Vertrauensperson vielleicht nicht zumuten. Vielleicht will ich, dass mich bei dieser letzten Handlung ein Mensch unterstützt, der mir gerade nicht nahesteht. Mit welchem Recht nehmen wir als Gesetzgeber jemandem diese Entscheidungsfreiheit? Mit welchem Recht würden Sie oder würde die Mehrheit mir diese Entscheidungsfreiheit nehmen? Ich kann keinen Schutzgrund erkennen, der es rechtfertigt, mir diese Entscheidung zu nehmen.
Ich bitte Sie deshalb eindrücklich: Lassen Sie es bei den liberalen Gesetzentwürfen, die eine Klarstellung zur jetzigen Gesetzeslage und nicht die befürchtete Liberalisierung zur jetzigen Gesetzeslage enthalten! Lassen wir den Menschen in dem Bereich die Entscheidungsfreiheit, und lassen wir sie entscheiden, ob sie diesen letzten Schritt einem nahen Angehörigen, einem Arzt, dem sie vertrauen, oder einer Fachperson in einem nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Verein überlassen wollen! Darum bitte ich Sie.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])
Vielen Dank. – Michael Frieser hat als nächster Redner das Wort.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
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Electoral Period | 18 |
Session | 134 |
Agenda Item | Regelung der Sterbebegleitung |