17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 11

Volker UllrichCDU/CSU - Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Rechtsdurchsetzung im Bereich des Datenschutzes verbessert. Die Gesetzgebung ist notwendig, weil es ein Bedürfnis gibt, Daten besser und umfangreicher zu schützen. Wir verkennen nicht, dass die Teilnahme am sozialen Leben, das Bestellen im Onlinehandel und die Bequemlichkeiten der modernen Welt eine Preisgabe von Daten notwendig machen. Datenaustausch und das Sammeln von Daten sind Teil einer modernen und digitalen Welt. Die Grenze ist jedoch da erreicht, wo die Daten missbräuchlich verwendet werden, wo sie nicht allein für den Zweck, für den sie preisgegeben wurden, benutzt werden, sondern in einem Ausmaß kommerzialisiert werden, dem der Rechteinhaber, nämlich derjenige, der die Daten gegeben hat, nicht zugestimmt hat. Deswegen ist es richtig, dass der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert. Ich sage ganz offen an die Kollegen unseres Koalitionspartners: Verbraucherschutz auch im Datenschutzbereich ist nicht allein Sache einer Partei. Er ist unser gemeinsam getragenes Interesse.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir haben das schon durchgesetzt! Das ist unser Ding!)

Wir reagieren auf den Umstand, dass Daten in einem zunehmenden Maße missbrauchsanfällig sind, dadurch, dass Organisationen und Verbände ein eigenes Recht bekommen, Datenschutzverstöße zu verfolgen. Diese Verfolgung von Datenschutzverstößen ist kein rechtlicher Fremdkörper. Bereits im Wettbewerbsrecht haben wir ähnliche Regelungen. Wenn es darum geht, dass Preisabsprachen stattfinden oder unter dem Einstandspreis verkauft wird, haben Verbände und Verbraucherschutzbehörden bislang schon die Möglichkeit, Abmahnungen und Beseitigungsansprüche durchzusetzen. Wir ergänzen dieses Instrumentarium im Bereich des Datenschutzes. Ich meine, das ist ein guter Schritt.

Man muss aber auch deutlich machen, dass diese neue Rechtsdurchsetzung nicht dazu führen darf, dass allein im Interesse eines Aufwendungsersatzes oder wegen der Anwaltsgebühren geklagt wird. Vielmehr muss sich die Klage darauf richten, erhebliche Verstöße, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, einzustellen oder zu beseitigen. Es geht nicht um die Klage an sich, sondern um eine effektive Rechtsdurchsetzung.

Es ändert sich auch nichts an den Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden. Der Schutz unserer Daten durch die Datenschutzbeauftragten wird zukünftig neben die zivilrechtliche Durchsetzung gestellt. Wir haben damit ein Schutzsystem, welches öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Komponenten umfasst. Etwas Ähnliches haben wir bereits beim Wettbewerbsrecht. Weil es nichts an den Befugnissen der Datenschutzbehörden ändert, sei an dieser Stelle auch der Appell erlaubt, dass die Datenschutzbehörden nach wie vor ihren Aufgaben nachkommen. Die Länder stehen in der Pflicht, ihre Datenschutzbehörden so mit Personal und Sachmitteln auszustatten, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Auch das gehört zur vollumfänglichen Wahrheit bei dieser Debatte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich möchte auch auf den neu geschaffenen § 309 Nummer 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingehen. Danach können Verträge, die in Textform geschlossen worden sind, zukünftig auch in Textform gekündigt werden. Ein Schriftformerfordernis, wie es oftmals in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt worden ist, ist zukünftig nicht mehr möglich. Was sich so rechtstechnisch anhört, hat für viele Millionen Verbraucher ganz praktische Auswirkungen. Wenn sie sich im Internet zu einem Abo für Musik, Filme oder Software entschlossen haben und dieses Abo allein durch einen Mausklick zustande kam, dann konnten sie dieses Abo bisher nicht selten nur in Schriftform kündigen, das heißt mit einem Brief an das Unternehmen. In nicht wenigen Fällen mussten sie die Adresse erst umständlich suchen, etwa im Impressum. Zukünftig gilt: Ein Vertrag kann so gekündigt werden, wie er geschlossen worden ist. Wenn der Vertrag durch einen Mausklick zustande kommt, können die Verbraucher per Mausklick kündigen. Wenn der Vertrag durch Textform zustande kommt, können sie in Textform kündigen. Das ist gelebter und effektiver Datenschutz für viele Millionen Bürger.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die letzten Wochen und Monate sind gute Wochen und Monate für den Datenschutz. Auf europäischer Ebene sind die Verhandlungen über die EU-Datenschutz-Grundverordnung erfolgreich zum Abschluss gebracht worden. Wir legen hier ein sehr gutes, ausgewogenes und den Datenschutz stärkendes Gesetz vor. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten die nationale Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung begleiten dürfen. In diesem Sinne appelliere ich an Sie, diesem guten Gesetz heute Ihre Zustimmung zu geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Metin Hakverdi, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304667
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Durchsetzung von Verbraucherdatenschutz
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