14.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 12

Luise AmtsbergDIE GRÜNEN - Datenaustauschverbesserungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in unserem Land ankommenden Asylsuchenden haben einen Anspruch auf ein faires und transparentes Verfahren. Es geht darum, dass wir ihnen mit Respekt, Professionalität und der Rechtsstaatlichkeit begegnen, die nicht nur das Recht gebietet, sondern natürlich auch der Anspruch, den wir angesichts der Schicksale der Menschen, die nach oft mühevollen und teilweise lebensgefährlichen Strapazen unser Land erreicht haben, an uns selbst haben.

Wir sind uns hier deshalb auch weitgehend einig, dass die Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfes überwiegend richtig sind. Auch wir erwarten beim Umgang mit der Situation, dass zahlreiche Flüchtlinge und Asylbewerber zu uns gekommen sind, eine funktionierende öffentliche Verwaltung. Wir brauchen eine effiziente Infrastruktur, der alle elektronischen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um in der ohnehin total komplexen Zuständigkeitssituation zwischen Kommunen, Ländern und Bund bei der Registrierung der Asylsuchenden effektiv voranzukommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bund ist hier in der Pflicht, eine IT-Infrastruktur auf die Beine zu stellen, die wesentliche Entlastungen für alle an den Verfahren Beteiligten mit sich bringt. Damit meine ich neben den zahlreichen unterschiedlichen Behörden auch die Asylsuchenden selbst, für die die Situation derzeit wirklich eine Belastung ist. Es ist für uns deshalb von entscheidender Bedeutung, dass schnelle Verfahren – von der Registrierung über die Stellung eines Asylantrags bis hin zu den Bescheiden – zu eindeutigen, fairen Entscheidungen führen. Leider – das sage ich wirklich mit Bedauern – enttäuscht der heute vorgelegte Gesetzentwurf diese berechtigten Erwartungen in vielerlei Hinsicht, und er wirft auch eine Vielzahl neuer Fragen auf.

Zwar haben Sie per Änderungsantrag die Wirksamkeitsdauer des Ankunftsnachweises verlängert; das ist gut. Aber es bleibt bei der von den Sachverständigen am Montag im Ausschuss kritisierten Lage, dass weiterhin, sowohl vor als auch nach der Ausgabe dieses Dokuments, weitere Dokumente ausgegeben und von den Behörden gepflegt werden müssen. Das ist eine erhebliche Belastung; das haben uns die Sachverständigen am Montag verdeutlicht.

Die Grundkonstruktion Ihrer neuen IT-Infrastruktur ist wackelig; das kann man nicht anders bezeichnen. Wer, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, seine IT an das Bundesverwaltungsamt outsourct, zugleich aber diesen Datenbestand mit dem datenschutzrechtlich ohnehin stets umstrittenen Ausländerzentralregister fusioniert, braucht eine Klärung der Zuständigkeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frage, die sich da stellt, ist ganz klar: Wer gewährleistet für genau welchen Teil dieser riesigen Datenbank­infrastruktur, in die ja Tausende von Behörden Informationen einmelden oder aus der sie Informationen abrufen dürfen, dass kein Missbrauch erfolgt? Sie wissen: Der Datenschutz ist ein grünes Kernthema. Wir sind nicht überzeugt und haben erhebliche Bedenken – das hat auch die Beauftragte für Datenschutz deutlich gemacht –, dass das gelingen kann.

Die Erfassung jedes einzelnen Familienmitglieds führt zu erheblichen Mehrbelastungen für die zuständigen Behörden. Auch das haben uns einzelne Praktiker der Ausländerbehörden in der Anhörung deutlich gemacht. Gleiches gilt für die zusätzliche Erhebung von Erkennungsmerkmalen, wie das Lichtbild bei Minderjährigen und sogar Säuglingen, obwohl die gängigen Erhebungen aus fachlicher Sicht zur Identifizierung bisher absolut ausreichen.

Sehr verehrte Damen und Herren, so richtig es ist, mit einer modernen IT-Infrastruktur und einer Vernetzung der beteiligten Behörden auf diese ungeheure logistische Herausforderung aufgrund der Flüchtlingssituation zu antworten, so wichtig ist es auch, die rechtsstaatlichen Vorgaben für die Schaffung einer solchen gigantischen Infrastruktur zu wahren. Wir sind der Auffassung, dass für alle nach diesem Gesetzentwurf datenmäßig erfassten Menschen gelten muss, dass sie einen vollen Anspruch auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte haben, und dem muss der Gesetzgeber natürlich Rechnung tragen.

Wenn künftig neben Arbeits- und Sozialbehörden sowie noch mehr Polizeibehörden auch noch – das ist Ihre jüngste Erweiterung im Änderungsantrag – Gesundheits- und Jugendbehörden einmelden und auf Daten zugreifen, dann verlangt das kompensierend eben mehr Datenschutz. Sie haben versucht, mit einer gesetzlichen Festlegung auf regelmäßige Kontrollen durch die Datenschutzbehörden ein solches Gegengewicht zu schaffen. Das erkennen wir auch durchaus an. Wir betonen aber – und das ist eben auch die Einschätzung der Datenschutzbeauftragten –, dass dies nur funktionieren kann, wenn eine solche Forderung auch haushaltsmäßig unterlegt ist. Sonst überfordern Sie die Aufsichtsbehörden selbstverständlich, und die Kontrolle ist dann nicht gewährleistet.

Zum Ende möchte ich noch einmal ganz eindeutig ansprechen, dass die Dringlichkeit und die besondere Herausforderung durch den hohen Zugang von Asylsuchenden von uns allen ein besonnenes Handeln verlangen. Auch wir sind bereit, hier in andere Richtungen zu denken.

Wir stellen uns diesem Anliegen grundsätzlich überhaupt nicht entgegen, doch die Liste der fachlichen Kritikpunkte, die wir hier haben, ist lang. Ich kann sie jetzt nicht alle auflisten, aber zum Beispiel auch die Erreichung des Ziels, die Verfahren zu beschleunigen, steht aufgrund der einzelnen Punkte, die ich angeführt habe, infrage. Daher werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten, was ich, Herr Minister, wirklich außerordentlich bedaure, weil wir schon die Hoffnung hatten, dass wir hier endlich auch einmal in einer asylpolitischen Frage auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Ich finde es wirklich bedauerlich und schade, dass die Kritikpunkte, die am Montag im Ausschuss von den Sachverständigen geäußert wurden, nicht in den Gesetzentwurf eingegangen sind, obwohl sie von Menschen aus der Praxis geäußert wurden. Dadurch werden wir in Zukunft natürlich entsprechende Probleme haben.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier vielleicht doch noch zu einer Zustimmung kommen können. Unsere Kritik an den einzelnen fachlichen Punkten lässt das aber leider nicht zu. Deshalb enthalten wir uns.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Nina Warken, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6420949
Wahlperiode 18
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Datenaustauschverbesserungsgesetz
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