29.01.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 153 / Tagesordnungspunkt 24 + ZP 7

Karl HolmeierCDU/CSU - Weiterentwicklung des Strommarktes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist eines unserer größten energiepolitischen Projekte der Gegenwart und zurzeit natürlich eine große Herausforderung. Wir gehen den Weg in ein neues Energiezeitalter, und dieser Weg ist richtig. Wir haben uns vor Jahren auf den Weg gemacht, die Stromversorgung in Deutschland komplett zu verändern. Wir gehen weg von Großkraftanlagen hin zu deutschlandweit verteilten Kleinanlagen. Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie sind künftig die Hauptquellen unserer Energie von morgen. Dies dient auch einem umfassenden Klimaschutz.

Bei unseren Entscheidungen lassen wir uns insgesamt von einem Zieldreieck leiten: Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und vor allem – es wurde schon einige Male angesprochen – Versorgungssicherheit. Allein mit erneuerbaren Energien schaffen wir das nicht. Wir brauchen Energie, die auch dann verfügbar ist, wenn der Wind nicht weht. Wir brauchen Energie auch dann, wenn die Sonne nicht scheint. Der Erfolg der Energiewende hängt ganz wesentlich davon ab, ob wir Energie jederzeit liefern und damit stets Versorgungssicherheit gewährleisten können.

Der Freistaat Bayern wird in den nächsten Jahren weiter erhebliche Kernkraftwerkskapazitäten verlieren. Bis 2022 werden durch den Ausstieg aus der Kernenergie deutschlandweit Kapazitäten in Höhe von etwa 10 Gigawatt stillgelegt. Diese verlorenen Kapazitäten gilt es sinnvoll zu ersetzen. Es ist daher ein zentrales Anliegen der Union und vor allem auch von uns Bayern, dass die Versorgungssicherheit stets gewährleistet ist. Was zum Beispiel ein Stromausfall von einer Stunde kostet, haben wir vorhin schon gehört. Die Versorgungssicherheit hat für uns also oberste Priorität.

CDU, CSU und SPD haben mit den energiepolitischen Grundsatzentscheidungen am 1. Juli des letzten Jahres den Weg in ein neues Energiezeitalter weiter abgesichert. Durch das Strommarktgesetz, das wir heute in die Beratung einbringen, werden die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Stromversorgung wird volkswirtschaftlich, kosteneffizient und umweltverträglich weiterentwickelt. Mit dieser größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung des Energiemarktes vor 20 Jahren machen wir den Strommarkt fit für die kommenden Generationen.

Das Strommarktgesetz hat im Wesentlichen folgende Schwerpunkte – auch das wurde bereits angesprochen –: Die bestehenden Mechanismen des Strommarktes werden gestärkt. Kern eines weiterentwickelten Strommarktes und entscheidendes Marktinstrument ist das Preissignal. Benötigte Kapazitäten können sich am Strommarkt refinanzieren. Marktpreissignale sollen künftig möglichst unverzerrt wirken.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verhindern doch die Leitungen! Dann können die nicht wirken!)

Dazu werden die Ziele und Grundprinzipien des weiterentwickelten Strommarktes in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Wir sichern eine faire und freie wettbewerbliche Preisbildung.

Generell gilt: Nur wenn die Akteure dem Markt trauen, wird das Projekt gelingen. Wir müssen einen Markt mit so wenig Regulation wie nötig und so viel Wettbewerb wie erforderlich schaffen. Wir bauen Eintrittsbarrieren für Anbieter von Lastmanagementmaßnahmen und EEG-Anlagen im Regelleistungsmarkt ab. So können bestehende Kapazitäten kosteneffizienter und umweltverträglicher eingesetzt werden. Der Einsatz von Flexibilitätsoptionen wird damit erleichtert. Wir reduzieren die Kosten des Netzausbaus durch effiziente Netzplanung. Durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 kann die Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten hoher Stromeinspeisung bei der Netzausbauplanung berücksichtigt werden.

Wir erhöhen die Transparenz am Strommarkt. Transparente und aktuelle Strommarktdaten können künftig effiziente Erzeugungs-, Verbrauchs- und Handelsentscheidungen fördern. Ganz wichtig ist: Wir gewährleisten die Versorgungssicherheit. Auch gerade wegen der veränderten Bedingungen am Markt soll der Strommarkt 2.0 mit einer Kapazitätsreserve abgesichert werden.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Netzreserve! Sicherheitsreserve! Kapazitätsreserve!)

Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung in einem zunehmend von erneuerbaren Energien geprägten europäischen Markt. Die Reserve kommt zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen.

Dazu werden wir Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarktes vorhalten und bei Bedarf einsetzen. Die Regelungen der Netzreserve werden über den 31. Dezember 2017 hinaus verlängert. In der Netzreserve werden seitens der Betreiber zur Stilllegung vorgesehene, aber systemrelevante Kraftwerke zur Überbrückung von Netzengpässen außerhalb des Strommarktes vorgehalten.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der am 1. Juli 2015 vereinbarte Bedarf von weiteren 2 Gigawatt gerade in Süddeutschland, der durch neue Kraftwerke gedeckt werden soll, verankert wird. Diese Kraftwerke sind für Süddeutschland vorgesehen. Dabei ist wichtig, dass das Gaskraftwerk in Irsching weiter betrieben wird.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das, was interessiert!)

Wir müssen bei der Fortentwicklung des Strommarktes und dem neuen EEG 2016 die Chancen nutzen, die Biogas für die Grundlast bietet. Biogas muss eine Zukunft haben. Dies gilt insbesondere für den Bestand, da die 20-jährige Förderung in den nächsten Jahren ausläuft.

(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Dazu steht da aber nichts!)

Weiter wollen wir das nationale Klimaschutzziel für 2020 erreichen. Dazu werden wir beginnend ab 2016 bestimmte Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Markt nehmen und auch vorläufig stilllegen. Das betrifft Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,7 Gigawatt. Das sind etwa 13 Prozent der in Deutschland installierten Braunkohlekraftwerkskapazität.

Schließlich verbessern wir das Monitoring der Versorgungssicherheit. Der Bericht zur Versorgungssicherheit an den Strommärkten soll künftig mindestens alle zwei Jahre erscheinen. Vor allem soll er Deutschland im Kontext der europäischen Strommärkte betrachten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umsetzung der Energiewende ist das bedeutendste energiepolitische Großprojekt der Gegenwart. Es ist eine Herausforderung für uns alle, und wir werden es packen.

Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag und ein schönes Wochenende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6483880
Wahlperiode 18
Sitzung 153
Tagesordnungspunkt Weiterentwicklung des Strommarktes
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