Norbert Lammert - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 724, das ist für mich heute die Zahl des Tages, weil das Gesetz, über das wir heute befinden, bei der Vorbereitung auf sage und schreibe 724 verschiedene Fortbildungsziele in Anspruch genommen werden kann. Das tun in dieser Republik im Moment im Schnitt 170 000 Menschen in jedem Jahr.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Hört! Hört!)
Das Meister-BAföG gibt es seit fast 20 Jahren, und es ist gut. Wir hatten mehrere Novellen. Mit der jetzt vorliegenden Novelle sorgen wir dafür, dass es ein echtes Aufstiegs-BAföG ist, dass es familienfreundlich, attraktiv und vor allen Dingen fit für zukünftige Herausforderungen ist. Das müssen wir in diesem Parlament immer bedenken.
Meine Damen und Herren, es freut mich, dass – –
(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
Es freut mich – –
(Beifall des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie haben zwei Fans! – Heiterkeit)
Frau Ministerin, genießen Sie diese Szene in vollen Zügen. Es kommt ganz selten vor, dass die schlichte Ankündigung, dass man sich als Mitglied der Bundesregierung freue, zu einer solch spontanen Sympathiebekundung führt.
(Heiterkeit)
Ich freue mich sehr, dass der Präsident diese Debatte leitet, weil er einmal an unserem Gesetz herumgenörgelt hat.
(Heiterkeit)
– Meine Damen und Herren, lachen Sie nicht so lange; das geht von meiner Zeit ab.
Ich freue mich, dass es aus den Kreisen der Koalitionsfraktionen in Bezug auf den Gesetzentwurf Lob gibt, dass er ihnen so gut gefallen hat und dass sie ihn noch besser gemacht haben. Auch setze ich darauf, dass die zusätzlichen notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden.
Schauen wir uns einmal – wir haben jetzt mehrfach darüber geredet – das Gesetz an. In ihm sind zum Beispiel Leistungsverbesserungen enthalten. Sie betreffen – ich dekliniere das einmal herunter – den Zuschussanteil, die Familienaufschläge, den Förderbetrag für das Meisterstück und weitere Dinge. Alles wird erhöht. Es gibt weniger Bürokratie. Das Problem mit der Bürokratie spielt hier also keine Rolle. Man kann den Förderantrag online stellen. Vor allen Dingen wird in Bezug auf die Teilnahmenachweise – das ist auch für die Länder sehr wichtig – der Bürokratieaufwand im Schnitt um die Hälfte reduziert.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Gesetz schafft – das sage ich jetzt auch in Richtung der Grünen – vor allen Dingen für den Einzelnen mehr Transparenz. Bisher war es deutlich komplizierter. Das Meister-BAföG hing bislang davon ab, wie die Klassenzusammensetzung war, wie vielen es zustand et cetera. Ab jetzt – mit Wirksamwerden dieses Gesetzes – hängt es nur noch von den individuellen Voraussetzungen des Einzelnen ab, ob er Meister-BAföG bekommt. Das ist, glaube ich, für ihn – er kann ja nicht über die Klassenzusammensetzung oder anderes entscheiden – außerordentlich wichtig.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Jetzt etwas Prinzipielles, Frau Hein; da gibt es, glaube ich, einen ideologischen Unterschied. Wenn man gerecht handeln will, muss man berücksichtigen, ob die Voraussetzungen bei denen, die man beurteilt oder bedenkt, gleich oder unterschiedlich sind. Wenn quasi Äpfel und Birnen gleich gefördert werden, dann ist das nach meiner Auffassung nicht gerecht. Wir sagen, dass es für Alleinerziehende mit Kindern schwerer ist, eine Meisterfortbildung zu machen. Deswegen bekommen diese dezidiert einen besonderen Zuschlag für die Betreuungskosten – das ist mir sehr wichtig –, der jetzt 130 Euro beträgt, um der besonderen Lebenssituation gerecht zu werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wenn ich ausgerechnet an der Stelle höre, dass alle das Gleiche bekommen müssen, kann ich nur sagen, dass sich eine Familie mit eventuell sogar zwei Verdienern in einer anderen Situation befindet.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Warum nicht auch Studierende mit Kindern? Ich rede von Studierenden an einer Hochschule!)
– Ja, klar. Ich habe es kapiert.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Offensichtlich nicht!)
Bei Studierenden und denen, die das Meister-BAföG bekommen, gibt es denselben Zuschussanteil in Höhe von 130 Euro für die Kinder. Das andere ist der zusätzliche Darlehensanteil im AFBG. Es gibt also – das war uns wichtig – genau denselben Zuschussanteil, mit Ausnahme der Alleinerziehenden.
Meine Damen und Herren, dies ist ein sehr gutes Gesetz. Es hat aber Grenzen. Zum Beispiel regelt es nicht, wer einen Kurs zur Alphabetisierung besuchen kann und wie man einen zweiten Schulabschluss nachholt. Auch regelt es nicht die Anpassungsqualifizierung für Menschen mit einer Qualifikation aus dem Ausland. Weiterhin regelt es auch nicht Dinge, die die Funktion der allgemeinen beruflichen Weiterbildung betreffen. Das wird – Gott sei Dank! – bei uns zu 70 Prozent von den Betrieben geleistet. Und das soll an der Stelle auch so bleiben. Es wird vieles über die Bildungsprämie und über andere Maßnahmen geregelt. Das ist aber nicht Aufgabe dieses Gesetzes. Dieses Gesetz betrifft dezidiert die Aufstiegsfortbildung für eine bestimmte Gruppe von Menschen aus dem dualen System oder auch – da gibt es jetzt eine entsprechende Erweiterung – aus dem Hochschulsystem.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir schaffen nicht nur ein attraktives Aufstiegs-BAföG für diejenigen, die wir in den Handwerksbetrieben oder in den großen Firmen brauchen – also für die Fach- und Führungskräfte –, sondern auch für Pflegekräfte, für Erzieherinnen und Erzieher. Frau Hein, wir haben hier schon einmal darüber diskutiert: Wir brauchen eine Regelung bezüglich dieses Anteils von 70 Prozent. Das bedeutet aber, dass jemand, der einen entsprechenden Kurs besucht, bei förderfähiger Verteilung der praktischen Zeiten noch Anspruch auf acht Wochen Urlaub im Jahr hat. Ich finde, das ist vertretbar. Dann kann voll durchgefördert werden. Es ist möglich, die gesamte Förderkette in Anspruch zu nehmen. Auch Praktika können eingebaut werden. Es gibt da also keine Förderlücke.
Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dass man vorgebildete Kräfte als Erzieherinnen einsetzt und dann erwartet, dass sie ihre Tätigkeit nicht im Rahmen der regulären Praktika finanziert bekommen, sondern über einen längeren Zeitraum mithilfe von Darlehen. Hier erwarte ich, dass dann für sie von den Kommunen – oder wer auch immer sie anstellt – sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist entscheidend.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das ist doch gar nicht ausgeschlossen! Das kann man doch trotzdem alles machen!)
– Nein, kann man nicht.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Natürlich!)
– Nein!
Die dritte Novelle, über die wir heute sprechen, ist, was das Leistungsvolumen betrifft, mit Abstand die größte Novelle, die wir je hatten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Was Prozentsätze anbelangt, will ich nur ein Beispiel eines Ehepaares anführen. Die Ehefrau, die an einem Meisterkurs teilnimmt, bekommt jetzt gut 140 Euro mehr im Monat. Das Entscheidende ist aber: Sie bekommt auch 263 Euro mehr als Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht. Das ist wichtig für die Betreffenden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, ich glaube, dieser Gesetzentwurf macht Ernst mit der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, und darüber reden wir ja ständig. Jemand, der sich nach der Schule dazu entschließt – auch mit Abitur –, eine duale Ausbildung zu machen, begibt sich nicht in eine Sackgasse. Aufgrund der praktischen Erfahrungen kann er später studieren – auch dann, wenn er kein Abitur hat. Wenn ihm das Studium nicht gefällt oder seine Erwartungen nicht erfüllt werden, dann kann er in die duale Ausbildung gehen und sich, je nach Voraussetzung, auch zum Meister ausbilden lassen. Jemand, der einen Bachelor hat, kann jetzt nach diesem Gesetzentwurf auch einen Handwerksbetrieb leiten, wenn er seinen Meister nachmacht.
Diese Dinge beeinflussen die Attraktivität des beruflichen Systems ganz entscheidend, und wir reden nicht nur darüber, sondern wir handeln auch und stellen viel Geld dafür zur Verfügung. Allein in den nächsten Jahren wird dafür fast eine Viertelmilliarde Euro zusätzlich ausgegeben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG wurde bereits erwähnt, aber es ist klar: Das Gesetz muss auch durch den Bundesrat. Deswegen sage ich – ich glaube aber, darin bin ich mir mit den Kollegen von der A-Seite, die hier sind, einig –, dass wir die A-Länder vielleicht noch ein Stück gemeinsam davon überzeugen müssen.
(Martin Rabanus [SPD]: Die A-Länder sind nicht das Problem!)
– Die A-Länder sind das Problem an dieser Stelle.
(Martin Rabanus [SPD]: Die A-Länder sind immer gut!)
Aber wir werden sie überzeugen. Das wird nicht das Problem sein. Ich denke, wir kriegen das im Bundesrat hin.
(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das glaube ich auch!)
Ich finde es interessant, dass immer wieder gefordert wird, der Bund müsse hier tätig werden. Vielleicht war ich zu lange an anderer Stelle im föderalen System aktiv,
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann sein!)
aber für mich ist Bildung immer noch in einem großen Maße Ländersache, und daran wollen wir vonseiten des Bundes nichts ändern, sondern wir wollen Dinge gemeinsam machen. Diese Änderung der Aufstiegsfortbildungsförderung machen wir gemeinsam – mit einer Verteilung von 78 zu 22 Prozent.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch angesichts der Redebeiträge der Oppositionsfraktionen glaube ich, dass wir auf dieses Gesetz, wenn es im Bundesgesetzblatt steht, gemeinsam stolz sein können, und wir sollten das auch vertreten. Wenn Sie entsprechend abstimmen, können wir hier an dieser Stelle sagen, dass es uns in diesem Parlament gelungen ist, das erfolgreichste, wichtigste und bedeutendste Förderinstrument, das wir im Bereich der Ausbildung haben,
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)
weiter zu stärken und zu verbessern.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Hubertus Heil von der SPD ist nun der nächste Redner.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6598423 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 159 |
Tagesordnungspunkt | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz |