14.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 164 / Tagesordnungspunkt 5

Katja MastSPD - Stärkung der beruflichen Weiterbildung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die IG Metall hat einen ihrer Aktionstage mit „Bildung. Macht. Zukunft“ überschrieben. Ich finde, besser hätte man das, was wir heute diskutieren, nicht auf den Punkt bringen können; denn es geht bei diesem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, um ein Chancen- und Ermöglichungsgesetz, damit mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland an Weiterbildung und Ausbildung teilhaben können.

(Beifall bei der SPD)

Warum sind Bildung und Weiterbildung, die damit lebensphasenorientierter möglich sind, so wichtig für uns? Das Wichtigste, was wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind die Menschen, die hier leben, und ihre Gestaltungskraft. Wir alle wissen, dass wir diese Gestaltungskraft mit Bildung und Weiterbildung fördern müssen. Wir alle wissen, dass in Zeiten von Digitalisierung, demografischem Wandel und großen Herausforderungen wie der Fachkräftesicherung und der Globalisierung die Halbwertszeit des Wissens, das wir mit einer Berufsausbildung oder mit einem Studium einmal erworben haben, immer kleiner wird. Das heißt, das Wissen veraltet immer schneller. Deshalb ist dies eine Antwort der Bundesregierung auf die Frage, wie wir in der Arbeitsmarktpolitik Aus- und Weiterbildung künftig besser fördern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will schon sagen, dass das für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein wichtiger, ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. Aber bei dem, was am Ende herauskommen soll, da denken wir viel weiter. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir nicht nur eine Bundesagentur für Arbeit brauchen, sondern dass wir eine Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind der festen Überzeugung, dass wir aus der Arbeitslosenversicherung eine Arbeitsversicherung machen müssen, eine Versicherung, die noch stärker als heute vorsorgend agiert und die darauf setzt, dass über die ganze Erwerbsbiografie die Erwerbsfähigkeit erhalten und ausgebaut wird. Darauf ist die wichtigste Antwort: Bildung und Weiterbildung über das ganze Leben.

(Beifall bei der SPD)

Ich will schon noch sagen, Frau Pothmer: Wenn man hier meinen Kollegen Kapschack zitiert, sollte man die ganze Pressemitteilung gelesen haben. In der Pressemitteilung steht sehr deutlich, dass wir dringend eine Nachfolgeregelung bei den Rahmenfristen brauchen

(Zuruf der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und dass gerade die SPD bereit wäre, wenn denn die Union mitmachte, die Rahmenfrist von 24 Monaten auf 36 Monate zu verlängern.

(Beifall bei der SPD)

Das haben wir bis jetzt leider nicht zusammen hinbekommen. Aber wir bleiben dran.

Lassen Sie mich noch einmal zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz kommen, ein ziemlich komplizierter Begriff, abgekürzt AWStG – das geht ein bisschen schneller über die Lippen –, aber im Kern wird da schon das Richtige gesagt. Wir verfolgen mit diesem Gesetz eine Doppelstrategie, nämlich die einen so qualifiziert wie möglich in Arbeit zu halten – das ist der Gedanke der Arbeitsversicherung, über den ich schon gesprochen habe – und gleichzeitig die Chancen derjenigen zu verbessern, die gar nicht in Arbeit und Ausbildung sind. So qualifiziert wie möglich zu arbeiten, wird durch viele Regelungen in dem Gesetz unterstützt; aber lassen Sie mich zwei Punkte besonders betonen.

Künftig wird es so sein, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die jünger als 45 Jahre sind, ihre Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert bekommen, auch wenn diese Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Bisher ist dies nur in der Arbeitszeit möglich. Jedem, der an einen kleinen Betrieb denkt, ist klar: Das ist eine wichtige Regelung.

Umschulungsbegleitende Hilfen können gefördert werden, und diejenigen, die nicht in Ausbildung und Arbeit sind, können künftig Weiterbildungsprämien bekommen. Das ist wahnsinnig wichtig, weil 1 000 oder 1 500 Euro richtig viel Geld für diese Leute sind und wir damit einen Anreiz setzen, eine begonnene Ausbildung abzuschließen. Wir reden da ja insbesondere über Menschen, die eine zweite oder dritte Chance bekommen und schon am Arbeitsmarkt tätig waren. Diese fangen normalerweise gar keine Ausbildung mehr an, wenn es nicht einen zusätzlichen finanziellen Anreiz gibt. Wir alle haben einen Mehrwert davon.

Wir können Grundkompetenzen fördern. Alle wissen doch: Damit ich eine Ausbildung erfolgreich abschließen kann, –

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

– muss ich lesen, rechnen und schreiben können. Insofern ist es wichtig, dass das jetzt endlich auch in der Arbeitsmarktpolitik verankert wird.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss zu diesem Gesetz. Ich bin stolz, dass meine Bundesregierung dieses Gesetz vorlegt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Als nächste Rednerin hat Jana Schimke von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6753386
Wahlperiode 18
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Stärkung der beruflichen Weiterbildung
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