15.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 20

Matthias ZimmerCDU/CSU - Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung

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Sehr verehrte Frau Präsidentin!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Katja Mast [SPD]: Jetzt ist aber gut!)

Nach so einer freundlichen Begrüßung fällt es ausgesprochen schwer, das ein oder andere schärfere Wort anzubringen.

(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Du hast dafür eine Minute mehr Zeit!)

– Sehr schön. Wenn ich eine Minute mehr Zeit habe, dann kann man das ganz gut gestalten.

Das, was der Kollege Strengmann-Kuhn sagt, regt eigentlich immer zum Nachdenken an. Aber in diesem Fall ist die ein oder andere Replik erforderlich. Da ist zunächst einmal, lieber Wolfgang Strengmann-Kuhn, der Begriff des Bürokratiemonsters aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der mich begrifflich doch sehr an das Bürokratiemonster erinnert, das der Wirtschaftsflügel in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz sieht. Ich habe mich gefragt, ob die Grünen bei dem Vokabular angekommen sind, das sie eigentlich immer haben wollten.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht das auch in einfacher Sprache?)

Auch das Thema Armut ist angesprochen worden. Ich möchte an dieser Stelle zwei Hinweise zum Thema Armut geben. Wir haben eine Einkommensspreizung, die unter Rot-Grün bis 2005 zugenommen hat und seitdem relativ stabil ist; sie wird sich durch den Mindestlohn vermutlich etwas abschwächen. Ich will dafür plädieren, dass man mit dem Begriff „Armut“ etwas vorsichtiger umgeht. Er ist auf der einen Seite eine wissenschaftliche Kategorie – das wissen wir beide relativ gut –, aber auf der anderen Seite ist er auch ein Begriff, der einen hohen Polarisierungseffekt hervorrufen kann. Davor sollten wir uns ein wenig hüten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben im letzten Jahr – ich will nicht sagen: gefeiert – daran gedacht, dass vor zehn Jahren Hartz-IV und SGB II auf den Weg gebracht wurden. Wir haben inzwischen das neunte Änderungsgesetz zum SGB II auf den Weg gebracht. Wir haben also statistisch gesehen fast jedes Jahr ein Änderungsgesetz vorgelegt, mit dem wir nachsteuern, mit dem wir die Instrumente schärfen, mit dem wir Verwaltung vereinfachen, mit dem wir für mehr Effizienz sorgen und durch die Rückmeldung der Praktiker vielleicht auch für ein klein wenig mehr Gerechtigkeit in den Verfahren sorgen.

Karl Schiewerling hat es auf den Punkt gebracht, indem er gesagt hat: SGB II ist ein lernendes System. Ich finde, das ist auch gut so. Im Jahr 2005 hatten wir eine sehr hohe Anzahl an Arbeitslosen. Mittlerweile konnten wir einen deutlichen Rückgang bei der Arbeitslosigkeit verzeichnen. Die Erfahrungen, die wir zwischenzeitlich mit diesem Instrument gesammelt haben, gehen also in unsere Erörterungen ein.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Dr. Franziska Brantner?

Gerne.

Herzlichen Dank für die Zulassung der Frage. Sie haben gerade so schön gesagt, das SGB II sei ein lernendes System, und man würde es weiter verbessern. Daher meine Frage: Wie wollen Sie im parlamentarischen Prozess mit dem Entwurf zur Neuregelung der temporären Bedarfsgemeinschaften umgehen? Das hat wichtige Auswirkungen auf die Alleinerziehenden. Eigentlich haben wir gelernt, dass es in diesem Bereich eine Unterfinanzierung gibt, wenn sich Eltern die Aufgabe teilen. Wie wollen Sie als Abgeordneter der Regierungskoalition mit diesem Entwurf umgehen? Oder wollen Sie lieber aus den Erfahrungen lernen und den Alleinerziehenden, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen, unter die Arme greifen?

Verehrte Frau Kollegin Brantner, ich spüre in Ihrer Wortmeldung ein gewisses Bedauern darüber, dass Sie das SGB II vor zehn Jahren zwar auf den Weg gebracht haben, aber mittlerweile nicht mehr in der Lage sind, an der Verbesserung des SGB II mitzuarbeiten, weil Sie seit zehn Jahren in der Opposition sind. Gleichwohl: Wir haben von der Bundesregierung und von den Bundesländern ein Paket vorgelegt bekommen, das wir heute in die parlamentarische Beratung einbringen werden.

Wie der Kollege Paschke schon gesagt hat: Es gibt von der einen oder anderen Seite sicherlich noch Wünsche, die Regelungen auf die eine oder andere Art und Weise zu ergänzen. Das werden wir in den parlamentarischen Beratungen berücksichtigen. Ich bin mir sicher, dass die Frage, die Sie angebracht haben, auch ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Beratungen sein wird. – Danke schön.

Meine Damen und Herren, ich will drei besondere Neuerungen hervorheben, die mir in diesem Zusammenhang wichtig sind. Eine hat Markus Paschke eben schon erwähnt. Das ist die Entschärfung der Schnittstelle von Ausbildungsförderung und Grundsicherung. Die berufliche Ausbildung soll nicht dadurch verhindert werden, dass weniger Geld da ist als nach SGB II. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Ergänzung dessen, was wir gestern im Zusammenhang mit dem Gesetz zur beruflichen Weiterbildung diskutiert haben. Die Logik dahinter ist schlicht und einfach, dass Bildung und Weiterbildung nachhaltiger sind als die schnelle Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Ich glaube, das ist eine gute Erkenntnis, die wir in den letzten zehn Jahren gewonnen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Der zweite Bereich – Karl Schiewerling hat ihn erschöpfend behandelt – ist der neue § 16 h SGB II, der gewissermaßen einen Auffangtatbestand für diejenigen Jugendlichen schafft, die durch die Raster fallen und durch die Hilfesysteme nach SGB III und SGB VIII oder auch durch die bisherige Ausgestaltung der Hilfesysteme nach SGB II nicht erfasst werden können.

Ein dritter Bereich, der mir ganz besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Eingliederungsvereinbarung. Ich glaube, es ist ein zentrales Element des Förderns und Forderns, dass wir die Eingliederungsvereinbarung stärken, dass wir eine Potenzialanalyse vornehmen und dies auch regelmäßig überprüfen und fortschreiben. Ich glaube persönlich – und da schaue ich jetzt besonders auf die Kolleginnen und Kollegen von der Linken –, dass dies zusätzlich auf beiden Seiten zu einer gewissen Ernsthaftigkeit führt und vielleicht die eine oder andere Sanktion überflüssig macht. Das wäre auch in unserem Interesse.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, man darf immer noch träumen. Wenn es nach mir ginge, dann würde ich drei Bereiche anführen, in denen ich noch Wünsche für das parlamentarische Verfahren hätte. Der erste Bereich ist die Zwei-in-fünf-Regelung, dass man also innerhalb von fünf Jahren nur zwei Jahre lang fördern kann. Ich finde, wir sollten überlegen, ob wir unter bestimmten Bedingungen, meinetwegen mit einer degressiven Ausgestaltung oder einer Verpflichtungserklärung von Arbeitgebern dahin gehend, dass jemand übernommen wird, ein drittes Jahr fördern können. Ich glaube, von den Praktikern würde dies als sehr sinnvoll erachtet. Ich glaube, wir tun uns einen großen Gefallen, wenn wir dieses Thema ernsthaft im parlamentarischen Verfahren erörtern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der zweite Bereich, der in diesem Zusammenhang steht, ist die Förderung von Vollzeitmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung auch dann, wenn sie nicht um ein Drittel verkürzt werden. Der Bundesrat hat das vorgeschlagen. Das ist im Ministerium auf wenig Gegenliebe gestoßen, aber ich halte es für eine sehr sinnvolle Angelegenheit, unter bestimmten Bedingungen das dritte Jahr zu fördern. Auch hier kann man sich darüber unterhalten, ob man dies an Bedingungen knüpft wie etwa an die Zusage eines Arbeitgebers für eine spätere Übernahme. Das halte ich auch für eine ausgesprochen sinnvolle Sache.

Der dritte Bereich sind AGHs und die Stärkung lokaler Akteure. Es ist ein lang gehegter Wunsch, dass wir uns bei den Arbeitsgelegenheiten sehr genau darüber unterhalten, wie wir es hinbekommen, dass diese Kriterien nicht strikt angewendet werden, sondern dass die Sozialpartner vor Ort erhebliche Entscheidungsmöglichkeiten haben. Ich denke, wenn wir die Sozialpartner vor Ort stärken, dann können die Kriterien weitgehend wegfallen. Das gibt dann zwar einige Probleme, was den Nachvollzug in Nürnberg angeht, aber das gibt den lokalen Akteuren vor Ort erheblich mehr Flexibilität.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt einen ersten Schritt gemacht, wir gehen in das parlamentarische Verfahren. Wir haben an der einen oder anderen Stelle noch eine größere Wunschliste, das ist eine ganz natürliche Entwicklung.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier bei uns auch! Auch wir haben eine Wunschliste!)

Auch der Bundesrat wird noch etwas mitreden können. Auch die Opposition wird mitreden, verehrte Frau Pothmer, dessen bin ich mir sicher. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, lieber Kollege Zimmer. – Der nächste Redner ist Dr. Matthias Bartke für die SPD.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6756013
Wahlperiode 18
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
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