Johann SaathoffSPD - Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Prooten is een Saak, man Doen is een Ding“ hätte ich jetzt gesagt, wenn ich meine Muttersprache benutzt hätte. Das kann man wörtlich fast nicht übersetzen. Man kann es aber sinnbildlich mit den Worten „Reden ist Silber, und Handeln ist Gold“ übersetzen. Und handeln wollen wir jetzt. Wir sind in der ersten Lesung zur Reform des § 46 EnWG. Und es ist gut, dass wir in der ersten Lesung dazu sind.
Am 3. Februar hat es einen Kabinettsbeschluss dazu gegeben. Ich denke, wir können an dieser Stelle schon zu Beginn der parlamentarischen Verhandlungen miteinander konstatieren, dass dieser Gesetzentwurf ein Entwurf ist, der den Kommunen entgegenkommt und ihnen auch hilft.
Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Es geht um die Vergabe von Konzessionen, also um die Betriebserlaubnis von Strom- und Gasnetzen. Und diese Betriebserlaubnis ist verfassungsgemäß den Gemeinden – ich betone das ausdrücklich – und nicht nur den Kommunen – das ist ein Unterschied – überlassen.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass es mit diesem Gesetzentwurf erstmalig auch einen richtig fairen Interessenausgleich zwischen Alt- und Neukonzessionären gibt und dass die Gemeinden in der Rechtssicherheit massiv gestärkt werden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in diesem Gesetzentwurf um den Kaufpreis für die Netze. Lange Zeit war unklar, wie hoch der Kaufpreis tatsächlich sein würde. Jetzt ist der objektive Ertragswert festgelegt worden. Das ist gut so, und das erzeugt ein ganzes Stück Rechtssicherheit und Klarheit für die Kommunen. Es geht darum, dass man, wenn man die Vergabe der Netze abgewickelt hat, nicht noch jahrelang in Rechtsunsicherheiten sein muss, sondern dass die Rückobliegenheiten des Altkonzessionärs begrenzt werden. Die Verfahren werden deutlich kürzer. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Wir hätten gerne noch zusätzlich aufgenommen, dass der Streitwert tatsächlich in der Höhe auf 100 000 Euro begrenzt wird, sodass es auch in dieser Beziehung kein Damoklesschwert für die Gemeinden gibt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass es einen Auskunftsanspruch der Gemeinden gibt. Das heißt, die Gemeinden können künftig entscheiden, in welchem Verfahren sie mitbieten wollen. Früher mussten sie raten.
Ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass im Gesetzentwurf festgelegt ist, dass die Pflicht zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe über das eine Jahr hinaus – so war es bisher geregelt – unbegrenzt weiterbesteht, sodass niemand in zeitliche Not gerät und aus dieser zeitlichen Not heraus vielleicht eine Entscheidung treffen muss, die er später einmal bereut.
Es gibt aber auch Diskussionsbedarf, insbesondere bei den Kriterien. Ich will aber von vornherein sagen, dass mir als ehemaliger Bürgermeister – man könnte auch sagen: Altbürgermeister – ganz wichtig ist, dass die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft künftig Berücksichtigung finden können. Das ist ganz, ganz wichtig; denn die Bedingungen sind nicht überall in Deutschland gleich. Diese Berücksichtigung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft war für die Gemeinden ein ganz wichtiges Thema, und diese wird stattfinden.
Ich glaube, dass wir keinen Bedarf haben, noch einmal besondere Kriterien herauszustellen. Ich habe ein bisschen Sorge, dass, wenn wir in § 46 EnWG die Kriterien Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz noch einmal extra aufführen, obwohl sie in § 1 des EnWG schon enthalten sind, der eine oder andere Jurist auf die Idee kommen könnte, dass diese Kriterien wichtiger seien als andere Kriterien, weil sie zweimal genannt werden. Mir geht es darum, dass die Kriterien aus § 1 EnWG gleich häufig genannt werden und mit gleichem Gewicht gelten.
(Beifall bei der SPD)
Ich freue mich über konstruktive Beratungen miteinander. Aber ich finde, dass wir auch zügig beraten sollten. Denn wir brauchen jetzt endlich nach langer Zeit Rechtssicherheit für die Kommunen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zweieinhalb Jahre habt ihr gebraucht!)
Ich habe anfangs gesagt: Reden ist Silber, Handeln ist Gold. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Kommunen beweisen, dass wir das ernst meinen, und lassen Sie uns dafür sorgen, dass dieser Gesetzentwurf zügig Recht und Gesetz wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6794836 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 168 |
Tagesordnungspunkt | Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung |