29.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 168 / Tagesordnungspunkt 27

Oliver KrischerDIE GRÜNEN - Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorab noch einmal klar zu sagen: Der Betrieb von Strom- und Gasverteilnetzen ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge.

(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Genau!)

Für uns ist klar: Die Kommunen und niemand anders sollen entscheiden, wer die Netze betreibt.

(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Genau! – Johann Saathoff [SPD]: Tun sie auch!)

Das einmal vorausgeschickt.

Ich habe, ehrlich gesagt, überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie in § 46 dieser Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz, die ja in einem SPD‑geführten Ministerium ausgearbeitet worden ist, nicht verankern, dass es eine Inhousevergabe an eine Kommune geben kann. In allen anderen Bereichen und auch im europäischen Ausland ist das üblich. Warum nicht hier? Das entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist der erste große politische Mangel dieses Gesetzentwurfes.

Der Kollege Liebing hat bei der Wiedergabe der Stellungnahme natürlich genau an der Stelle aufgehört, vorzulesen, an der der VKU die Möglichkeit zur Inhousevergabe fordert. Eine solche Vergabe wäre unbürokratisch machbar. Sie würde das Verfahren vereinfachen; damit würde das klar und deutlich geregelt. Wir haben in Deutschland 900 Verteilnetzbetreiber, die überwiegend in kommunaler Hand sind. Diese beweisen jeden Tag, dass die Kommunen gut und vernünftig Netze betreiben können. Warum soll man angesichts dessen keine Inhousevergabe möglich machen? Das verstehe ich nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie sagen nun, Sie wollen mehr Rechtssicherheit für den Fall schaffen – das steht in Ihrem Koalitionsvertrag –, dass der Konzessionär gewechselt werden soll. Das ist bitter nötig; das ist vollkommen klar. Man muss an dieser Stelle aber vielleicht auch ein Wort darüber verlieren, wer eigentlich dafür verantwortlich ist, dass wir diese Rechtsunsicherheit haben. Verantwortlich dafür ist Schwarz-Gelb. Ich glaube, Herr Pfeiffer, Herr Liebing, auch Sie waren schon dabei, als Schwarz-Gelb 2010 genau diesen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes, von dem die heutige Rechtsunsicherheit ausgeht, geschaffen hat. Die Union ist dafür verantwortlich; sie hat das Ganze sehenden Auges herbeigeführt. Ich kann mich gut an Sachverständigenanhörungen erinnern, in denen all das beschrieben worden ist, was Sie jetzt hier beklagt haben. Dass wir dieses Problem haben, liegt in der Verantwortung der vorigen Bundesregierung, in der die Union nun einmal die zentrale Verantwortung trug. Das zu sagen, gehört an dieser Stelle auch dazu, meine Damen und Herren.

Jetzt einmal ganz offen gesprochen: Zweieinhalb Jahre ist Ihre Koalition alt. Nun endlich bekommen wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich meine, er ist ein wichtiger Schritt; er ist aber kein epochales Werk. Am Ende geht es eigentlich nur um zwei Paragrafen. Durch die von Ihnen angestrebte Problemlösung verbessern Sie in der Tat ein paar Dinge; das muss man Ihnen zugestehen. Endlich wird es, wie Sie ja schon sagten, eine Regelung hinsichtlich des Kaufpreises geben. Hier den Ertragswert zugrunde zu legen, das ist richtig.

Aber die eigentliche Problematik, auf deren Basis die Konzessionsverträge angegriffen werden – ich meine die Bezugnahme auf § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes und die unbestimmten Rechtsbegriffe – und die die Vielzahl sich widersprechender Gerichtsurteile auslöst, lösen Sie überhaupt nicht. Das alles lassen Sie so, wie es ist. Sie machen es sogar noch komplizierter. Sie führen weitere Begriffe ein wie „netzwirtschaftliche Anforderungen“ oder „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ – ich habe nichts gegen die Berücksichtigung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft –, die zu Rechtsunsicherheit führen werden. Das wird wieder juristische Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Wettbewerbern um das Netz nach sich ziehen.

Insofern löst dieser Gesetzentwurf nicht die eigentliche Problematik. Das können Sie auch in den zahlreichen Stellungnahmen nachlesen, die Sie ebenso wie ich bekommen haben. Ihr Gesetzentwurf wird an dieser Stelle den Anforderungen an mehr Rechtssicherheit nicht gerecht. Er ist am Ende weiterhin, wenn § 46 so bleibt, wie von Ihnen jetzt geplant, ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Gerichte. Das haben Kommunen und Netzbetreiber an dieser Stelle nicht verdient.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE])

Man kann ja fragen – Herr Beckmeyer spricht gleich noch; das BMWi und die dort arbeitenden Menschen sind ja nicht dumm; die wissen, was sie tun; denen ist das alles klar; die verfolgen auch die Debatten; die kennen die Gerichtsurteile –: Warum gibt es diese Unklarheit? Warum wird in dem Entwurf, der uns jetzt hier vorliegt, diese Unsicherheit produziert? Ich glaube, dahinter steckt ein bisschen System –

(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Jetzt kommen wieder die Verschwörungstheorien!)

das ist genau der Grund, weshalb die Union schon 2010 diese Rechtsunsicherheit sehenden Auges geschaffen hat –: Man will verhindern, dass Stadt- und Gemeinderäte ihren bisherigen Konzessionär – in aller Regel RWE, Eon oder EnBW – wechseln, also zu einem anderen Anbieter gehen oder ein eigenes kommunales Stadtwerk gründen. Es geht am Ende darum: Es soll den Konzernen nicht das Geschäft weggenommen werden. Das kann man am besten dadurch erreichen, dass man Rechtsunsicherheit schafft, sodass vor jeder Entscheidung in einer Ratssitzung gesagt wird: Macht das nicht mit einem anderen Netzbetreiber, denn dann lauft ihr in Rechtsunsicherheit hinein!

(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Das sind übelste Unterstellungen!)

Somit werden viele Netzübernahmen überhaupt nicht in Angriff genommen. Das, glaube ich, steckt am Ende dahinter.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz klar: Dieser Gesetzentwurf ist kommunalfeindlich, er läuft den Zielen einer dezentralen Energiewende zuwider, und er dient am Ende den Interessen der Konzerne, die derzeit die großen Netzbetreiber sind.

Wir treten gern für mehr Rechtssicherheit ein. Wir haben dazu Vorschläge gemacht; die Linken haben dazu Vorschläge gemacht; darauf kann man sich gern verständigen. Aber dieser Gesetzentwurf löst die Probleme nicht, und das hören Sie auch allerorten aus der kommunalen Familie. Das können Sie auch nicht schönreden, indem Sie diese Probleme an der Stelle einfach ignorieren.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE])

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6794893
Wahlperiode 18
Sitzung 168
Tagesordnungspunkt Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung
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