13.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 21

Anja HajdukDIE GRÜNEN - Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Ich zitiere gleich zu Beginn:

Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. … In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden.

So steht es im Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode.

(Johannes Kahrs [SPD]: Was du alles liest!)

Das ist alles richtig. Des Weiteren wird dort gesagt, dass bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorliegen sollen: zum europäischen Fiskalvertrag, zur Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten, zu Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen, zur Reform des Länderfinanzausgleichs, zu den Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten und zur Zukunft des Solidaritätszuschlags.

Sie merken an diesem ganzen Strauß von Punkten, dass das eine große Reform ist. Das sind wichtige Aufgaben. All diese müssen angegangen werden. Der Anlass ist ziemlich klar: 2019 laufen der Länderfinanzausgleich in dem jetzt definierten Sinne und ebenso der Solidarpakt Ost aus.

Gemessen an dieser Aufgabenstellung – das ist sicherlich eines der ganz großen Reformvorhaben im Koalitionsvertrag – müssen wir zweieinhalb Jahre später – über die Hälfte der Legislaturperiode ist bereits verstrichen – feststellen, dass Sie vollständig gescheitert sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gemessen an der Bedeutung einer so großen Reform ist das für eine Große Koalition schon ein Armutszeugnis.

Nun kann man fragen: Was sind die Gründe dafür? Sie haben sich bei dem Aufsetzen dieser Reform gescheut, eine transparente Beteiligung der wichtigen Akteure sicherzustellen. Da haben nicht Bund, Länder und Kommunen in einer Kommission zusammengesessen, es sind keine Parlamente befasst worden, sondern Sie haben diese Gespräche in die Hinterzimmer verschoben. Das war eine Entscheidung der Kanzlerin, des Bundesfinanzministers und des Vizekanzlers. Dieses Verfahren ist vor die Wand gerauscht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das hat auch einen Grund. Wenn man im Hinterzimmer verhandelt, das Thema intransparent hält, dann entfalten die Verabredungen auch keine Verbindlichkeit. Das ist ein Problem. Das läuft jetzt nicht unter der Rubrik „So ist die Politik; die kriegt es nicht hin“, sondern das wird Folgen haben.

Nun kann man sagen: Frau Hajduk, es liegt doch jetzt seit Dezember eine Einigung der Länder vor. – Das ist richtig. Seit dem 3. Dezember gibt es einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zur Zukunft dieser Reform. Dazu kann ich nur feststellen, dass diese Einigung der Länder in der Folge den Charakter unseres solidarischen Miteinanders, des Miteinanders von Bund, Ländern und Gemeinden, nachhaltig verändern würde;

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

denn die Länder schlagen vor, dass der Länderfinanzausgleich, der solidarische Ausgleich untereinander, komplett abgeschafft werden soll.

(Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Wo Sie recht haben, haben Sie recht!)

Er soll insgesamt durch eine höhere Bundesbeteiligung ersetzt werden. Ich sage ganz eindeutig: Dieser Vorschlag überzeugt mich nicht;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])

denn er unterhöhlt unseren Föderalismus. Da geht es nicht nur darum, ob der Bund oder die Länder mehr zahlen, sondern es geht auch darum, ob sich die Länder zutrauen, untereinander solidarisch zu sein. Das ist ein wichtiger Baustein eines solidarischen Föderalismus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Ralph Brinkhaus [CDU/CSU])

Herr Brinkhaus, wenn Sie jetzt sagen: „Wir teilen diese Kritik an dem Ländervorschlag“, dann muss ich Ihnen entgegnen: Es ist trotzdem notwendig, dass der Bundesfinanzminister jetzt die Kraft entfaltet, nicht nur eine eigene Kritik am Ländervorschlag vorzulegen – das hat er getan, durchaus auch in diesem Sinne –, sondern auch uns, diesem Parlament, endlich einmal Gesetzentwürfe vorzulegen, sodass wir der Lösung dieser Aufgabe einen Schritt näherkommen.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So naiv sind Sie auch nicht, dass Sie daran glauben, dass das funktioniert!)

– Das ist keine Frage der Naivität; es ist eine Frage der Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie als Regierungsfraktionen tragen mit Verantwortung dafür, dass unser vornehmstes Recht, das Budgetrecht, auch durch uns beraten und geregelt wird.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie werden nicht leugnen, Herr Brinkhaus, dass die Zeit dafür immer knapper wird.

Deswegen sage ich Ihnen: Wir müssen diese große Reform jetzt schrittweise angehen. Darüber wird es noch viele Gespräche mit den Ländern geben. Wir sollten dabei die Altschuldenproblematik nicht vergessen. Wir sollten die Steuerverwaltung effizienter machen. In Zeiten von Panama Papers ist das wichtig und richtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem sollten wir ziemlich alte Zöpfe wie Probleme der Finanzierung im Bildungsbereich abschneiden.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ha, ha!)

Ich sage Ihnen: Es ist besonders wichtig, die Spreizung zwischen armen und reicheren Kommunen anzugehen. Die positiven Ergebnisse der öffentlichen Haushalte täuschen doch darüber hinweg, dass es Regionen gibt, die nicht genügend Geld haben, ihre Infrastruktur zu finanzieren. Wenn jetzt einige Bundesländer – das gilt nicht für alle – beim Aufstellen der Finanzplanungen ein Problem haben, weil die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2019 nicht geregelt sind – es ist unklar, ob diese Länder die Schuldenbremse am Ende dieses Jahrzehnts sicher einhalten können –, dann kommt darin ebendiese Verantwortung zum Ausdruck, diese große Reform jetzt erfolgreich anzugehen.

Das ist kein Machtspiel zwischen Bund und Ländern, Herr Brinkhaus, sondern das ist ein Spiel mit dem Feuer. Es geht um das Vertrauen, dass die staatlichen Ebenen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger die Sorge haben, unsere Finanzverfassung trage nicht mehr.

Zum Schluss sage ich Ihnen Folgendes:

Aber sehr kurz, Frau Hajduk.

Es wäre doch wirklich fatal, wenn ausgerechnet der Finanzminister, der in dieser Legislaturperiode die Schuldenbremse eingehalten hat, derjenige wäre, der die Akzeptanz für ebendiese Schuldenbremse untergraben würde, weil die Länder und Kommunen keine Aussicht haben, sie ab 2020 einzuhalten. Insofern legen Sie uns jetzt endlich diese Gesetzentwürfe zur Beratung vor.

Schönen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Der Kollege Ralph Brinkhaus hat jetzt die Gelegenheit, darauf zu antworten. Er spricht für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6833846
Wahlperiode 18
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
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