Hans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN - Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister und auch Herr Grötsch, ich will das Selbstverständliche vorwegsagen: Niemand hier im Raum und, ich glaube, niemand in Deutschland will, dass ein Anschlag deshalb nicht verhindert werden kann, weil ein Datenaustausch nicht möglich ist, obwohl Daten vorliegen, mit denen man ihn möglicherweise verhindern könnte. Grundsätzlich ist es ja richtig, sich immer wieder zu überlegen: Wie kann man den Datenaustausch organisieren, auch mit dem Ausland? Wir haben da anlässlich des Versagens im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris und Brüssel natürlich Grund, darüber nachzudenken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD])
Aber wenn wir das tun, dann müssen wir doch eine Regelung schaffen, die innerhalb der Grenzen unseres Grundgesetzes funktioniert und die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfange erfüllt. Wir können nicht einfach „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ obendrüber schreiben, und dann kommt der Begriff „internationaler Terrorismus“ in dem ganzen Gesetzeswerk überhaupt nicht mehr vor.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
So geht es nicht.
Herr Minister, an dieser Stelle will ich Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben: Es geziemt sich nicht für einen Verfassungsminister, das Bundesverfassungsgericht, wie es nach der Entscheidung vom April geschehen ist, in der Weise anzugehen, ihm zu unterstellen, es habe nicht in ausreichendem Maße den Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Blick.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Hat er doch gar nicht! – Gegenrufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, hat er!)
Das gehört sich nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht!)
Hier in diesem Gesetz, mit dem Sie jetzt eine gemeinsame Datei mit ausländischen Partnern in der EU und in der NATO auf den Weg bringen, fehlt die Definition, in welchen Fällen und wie eingeschränkt dieser Austausch in den anzulegenden Dateien stattfinden soll. Ich habe darauf hingewiesen: Der Begriff „internationaler Terrorismus“ fehlt im Gesetzeswerk. – Nun sagen Sie vielleicht: Er gehört nicht in das Gesetzeswerk. – Aber schauen Sie doch mal ins Grundgesetz! In Artikel 73 Absatz 9a des Grundgesetzes steht genau so etwas drin: dass die Bundespolizei zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingesetzt werden kann. Warum übernehmen Sie so etwas nicht in Ihr Gesetzeswerk? Dann könnten Sie sich den Vorwurf ersparen, dass wir hier ein Gesetz beschließen sollen, das uferlos ist und eine Datensammlung weit über diesen Zweck hinaus zulässt. Denn im Gesetzentwurf selber findet sich keinerlei Einschränkung, keinerlei Einhegung, sondern danach ist es zulässig, eine solche Datei einzurichten, wenn „die Erforschung von erheblichem Sicherheitsinteresse für die Bundesrepublik Deutschland“ ist.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)
Was ist sind „erhebliche Sicherheitsinteressen“? Das wird nicht näher definiert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Sie verlangen in dem Gesetzentwurf – das ist auch löblich –, dass eine solche gemeinsame Datei nur mit verlässlichen Partnern eingerichtet wird.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist das?)
Das ist ja nett; aber was sind „verlässliche Partner“? Wir haben gelernt – diese Erfahrung berücksichtigen Sie in diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht –, dass leider auch die USA keine verlässlichen Partner sind, auch Großbritannien kein verlässlicher Partner ist, sondern sie entgegen ihren Zusicherungen in Verträgen deutsches Recht brechen und Daten zweckentfremdend nutzen, die ihnen im Sicherheitsbereich übergeben worden sind. Das müssen Sie doch berücksichtigen. Sie können doch nicht so tun, als wenn da nichts gewesen wäre.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Selbst der Europäische Gerichtshof hat das bereits zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht und hat gesagt: Deshalb dürfen Daten nicht so ohne Weiteres an die USA weitergegeben werden.
Sie verlangen eine verlässliche schriftliche Vereinbarung. Ja, aber Sie müssen auch das tun, was das Bundesverfassungsgericht erstmalig in die Entscheidung hineingeschrieben hat.
(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Die Vereinbarung muss auch überprüft werden. Sie haben die Verpflichtung – und das gehört in das Gesetz –, zu überprüfen, ob die Vereinbarung verlässlich ist, ob die Zweckbindung wirklich eingehalten wird oder ob die Daten nicht vielleicht doch – wie das beispielsweise im Drohnenkrieg der Fall ist oder bei anderer Gelegenheit – für ganz andere Zwecke genutzt werden.
(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Sie müssen hinfahren. Sie müssen alle paar Jahre nachsehen, ob eine solche Zusicherung überhaupt noch Gültigkeit hat. So verlangt es das Bundesverfassungsgericht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Sie berücksichtigen nicht – davon steht im Gesetzentwurf nichts –, wer eigentlich kontrollieren soll. Welche Stelle ist zuständig für die Kontrolle, dass die Daten nicht zweckentfremdend gebraucht werden?
Herr Kollege Ströbele, Sie berücksichtigen bitte die Redezeit.
Die Datenschutzbeauftragte weiß ein Lied davon zu singen, dass der Versuch, den Datenaustausch mit den USA zu kontrollieren, beispielsweise in Bad Aibling, mit ungeheuren Schwierigkeiten verbunden war. In bestimmten Bereichen konnte eine Überprüfung überhaupt nicht stattfinden. Sie wurde ganz einfach verweigert, weil die USA das nicht machen wollen und weil der BND das auch nicht zulässt. Sie müssen eine entsprechende Regelung ins Gesetz schreiben, dass der Datenschutzbeauftragte in Deutschland für die Kontrolle zuständig ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich sage abschließend: So geht es nicht. Ein besserer Datenaustausch mit ausländischen Behörden ja, aber nur eingehegt auf den Bereich des internationalen Terrorismus, und zwar explizit, selbstverständlich rechtsstaatlich eingegrenzt und – ganz wichtig – unabhängig kontrolliert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie haben, Herr Kollege Ströbele, hoffentlich den üppigen Geburtstagszuschlag zu Ihrer Redezeit registriert,
(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das waren wahrscheinlich 7,7 Minuten!)
den ich anderen jetzt nicht in Aussicht stellen kann. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Susanne Mittag für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6907455 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung |