23.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 5

Saskia EskenSPD - Forschung und Innovation 2016

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja jetzt schon zahlreiche Aspekte des Gutachtens angesprochen. Hubertus Heil hat ganz richtig getippt: Ich will mich auf die zehn Seiten des Berichts konzentrieren, die sich mit dem Sachstand beim E-Gov­ernment in Deutschland befassen. Das Ergebnis, zu dem das EFI-Gutachten kommt, lautet: Es gibt viel Luft nach oben. Das scheint kein Zufallsbefund zu sein. Auch der Normenkontrollrat kommt in seiner vom Fraunhofer-Institut FOKUS erstellten umfangreichen Studie zu der Wahrnehmung: So etwas wie E-Government gibt es in Deutschland nicht, es existiert hier nicht, zumindest nicht systematisch, nicht durchgehend und deshalb leider nicht wirksam.

Auch das EFI-Gutachten schaut genau hin und vergleicht den Digitalisierungsgrad einiger zentraler Verwaltungsverfahren wie der Steuererklärung, der An- und Abmeldung eines Autos oder der Baugenehmigung in Deutschland mit dem in Estland, Finnland, Südkorea und den USA. Gibt es überhaupt einen digitalen Zugang? Ist er bedienerfreundlich? Wird er auch genutzt? Ist nur der Zugang digital, oder liegt dahinter ein durchgängig digitalisierter Verwaltungsprozess ohne Medienbrüche? Anhand dieser Kriterien kommt das Gutachten zu dem Ergebnis: Deutschland hinkt bei vielen Verfahren den genannten Ländern hinterher.

Zudem fehlt, so die Expertenkommission, ein zentrales Portal, in dem alle online verfügbaren Verwaltungsvorgänge einheitlich und übersichtlich angeboten werden. Ein solcher sogenannter One-Stop-Shop verlangt dem Nutzer nicht ab, dass er weiß oder zeitaufwendig recherchiert, welches Ressort oder welche Verwaltungsebene für sein Anliegen zuständig ist und ob es dazu überhaupt einen digitalen Zugang gibt. Ich habe ein Anliegen, und ich finde direkt Zugang zum Verfahren – so muss das sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch im Bereich der offenen Verfügbarkeit von Verwaltungsdaten, der Open-Government-Data, kommt das EFI-Gutachten zu keinem guten Ergebnis für Deutschland im Ländervergleich. Immer noch werden in Deutschland Daten der Verwaltung ganz überwiegend nur auf Antrag und, ehrlich gesagt, eher widerwillig bereitgestellt. Dabei sind sich, wenn es nicht um die eigenen Daten geht, doch alle über die spannenden Potenziale mit wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Mehrwert einig.

Die Bundesregierung sollte diese Berichte ernst nehmen. Wir haben im Koalitionsvertrag, in der Digitalen Agenda der Bundesregierung und im Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ wichtige Vorhaben zur Verbesserung der E-Government-Angebote in Deutschland vereinbart. Leider ist davon bisher nur weniges auf den Weg gebracht, und – auch das mahnt das EFI-Gutachten an – es fehlt an der Verbindlichkeit. Die föderale Struktur unseres Landes darf nicht weiterhin als Entschuldigung dafür gelten, dass es hierbei nicht vorangeht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zudem müssen wir jetzt – das haben wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart – ein umfassendes Open-Data-Gesetz auf den Weg bringen, das zumindest die Bundesbehörden dazu verpflichtet, ihre Daten proaktiv zu veröffentlichen, also von sich aus und ohne Antrag.

Die Daten sollen frei lizenziert sowie für Mensch und Maschine lesbar sein. Das soll für alle Daten gelten, wenn nicht gewichtige datenschutz- oder sicherheitsrelevante Gründe dagegensprechen. Wir würden uns sehr freuen, einen Open-Data-Gesetzentwurf des Innenministeriums noch in dieser Legislaturperiode beraten und beschließen zu können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich bin der Überzeugung, meine Damen und Herren: Die Offenheit, aber auch die Wirksamkeit des Handelns von Regierung und Verwaltung sind wichtige Grundlagen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger diesem staatlichen Handeln vertrauen, dass sie es als notwendig und richtig akzeptieren und womöglich sogar als hilfreich empfinden. Einiges davon hat in jüngerer Zeit gelitten.

Der digitale Wandel kann zugleich Motor und Unterstützung für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung und Regierung sein. Also: Machen wir unsere Hausaufgaben aus der Digitalen Agenda. Das EFI-Gutachten ist, wie viele andere, ein guter Hinweisgeber.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Wolfgang Stefinger das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6946264
Wahlperiode 18
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Forschung und Innovation 2016
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