23.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 8

Matthias ZimmerCDU/CSU - Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kipping, in eine Redezeit von drei Minuten so viel Inhalt zu packen, der mit dem Gesetzentwurf eigentlich überhaupt nichts zu tun hat, dafür haben Sie schon meine besondere Hochachtung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Katja Kipping [DIE LINKE]: Mit der Realität der Menschen!)

Ich muss sehr deutlich sagen: Der einzige Satz, bei dem ich aufgehorcht habe, war der Satz: „Ich komme jetzt zum Schluss“, und das war auch der beste Satz.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Staatssekretärin hat auf die Genese des Gesetzentwurfs hingewiesen. Das ist kein Gesetz für große Schlagzeilen, kein Gesetz für die Talkshows. Das ist eigentlich eher ein Gesetz aus dem Maschinenraum der Gesellschaft, mit dem wir bestimmte Dinge effizienter gestalten wollen, mit dem wir Dinge beschleunigen wollen, mit dem wir Dinge transparenter machen wollen.

Der Gesetzentwurf hat eine lange Vorgeschichte. Es geht um das, was eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2013 und 2014 zur Vereinfachung des Leistungsrechts und des Verfahrensrechts erarbeitet hat. Wir haben diese Vorlage in den parlamentarischen Beratungen genutzt, um einige arbeitsmarktpolitische Instrumente zu schärfen oder neu aufzunehmen. Wir haben uns dabei von dem Ziel leiten lassen, das SGB II durch eine Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften effizienter zu machen. Für die Bezieher soll es transparenter werden. Gerade Bestehen und Umfang von Rechtsansprüchen sollen besser erklärt werden. Dadurch sollen die Menschen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das ist auch die Messlatte, an der wir dieses Gesetz messen wollen.

Ich will aus der Vielzahl von Regelungen einige beispielhaft aufgreifen, die uns an dieser Stelle besonders wichtig gewesen sind. Die Schnittstelle von Ausbildungsförderung und SGB II hat die Staatssekretärin bereits erwähnt. Hinzu kommt eine Härtefallregelung für Umschüler, die wegen Überschreitung der Altersgrenze keinen Anspruch auf BAföG hätten. Wir wollen nicht, dass das zu einem Ausbildungsabbruch führt. Daher wollen wir mit der Härtefallregelung dafür sorgen, dass eine begonnene Ausbildung zu Ende gebracht werden kann.

Ebenfalls für uns wichtig war eine Flexibilisierung der sogenannten Zwei-in-Fünf-Regelung, also mit anderen Worten, dass wir Arbeitsgelegenheiten innerhalb von fünf Jahren nur für zwei Jahre anbieten können. Es ist nun wirklich häufig der Fall, dass Menschen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt nach 24 Monaten vielleicht noch nicht so weit sind, dass sie vielleicht 26, 28, 30 Monate brauchen. Wir wollen, dass wir da etwas flexibler werden, dass die Menschen eine Chance haben, auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Wir haben ausdrücklich in die Begründung geschrieben, wen wir damit besonders meinen und besonders fördern wollen, nämlich Ältere und Familien mit schulpflichtigen Kindern. Ich glaube, an dieser Stelle ist das eine wirklich sinnvolle Maßnahme.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben darüber hinaus bei der Einrichtung der AGHs – das ist ja auch immer Diskussionsstoff gewesen, weil gesagt wurde, dass die Zusätzlichkeit, die Wettbewerbsneutralität etc. ein großes Problem sind – gesagt: Lasst uns den Sozialpartnern vor Ort mehr Mitsprache geben. Das exkulpiert jetzt den Geschäftsführer nicht von seiner juristischen Verantwortung, aber wenn die Sozialpartner sagen: „Lieber Geschäftsführer, das ist wettbewerbsneutral, damit haben wir eigentlich überhaupt keine Probleme“, dann, finde ich, ist das ein deutlicher Fortschritt. Wenn ein responsiver Geschäftsführer – die meisten sind es – im Amte ist, dann wird er auf seine Geschäftspartner hören. Wir haben da sicherlich einen erheblichen Fortschritt in der Frage, wer eine AGH bekommen kann.

Wir haben außerdem die Integrationsbetriebe für psychisch Kranke geöffnet. Der Kollege Whittaker wird wahrscheinlich noch einiges dazu sagen.

Wir haben als neues Basisinstrument den neuen § 16h SGB II, in dem wir passgenaue Lösungen vor allen Dingen für schwer erreichbare junge Menschen anbieten wollen. Ich glaube nämlich wirklich – das ist bisher einer der großen Skandale –, dass wir gerade junge Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sehr viel stärker integrieren müssen; denn die Folgen, wenn wir es nicht tun, werden uns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf Trab halten. Deswegen ist das an dieser Stelle eine sehr sinnvolle Lösung.

Wir haben darüber hinaus die Pflicht zur Zusammenarbeit der Behörden untereinander gestärkt, insbesondere um Familien und junge Menschen zu fördern, um sie aus dem Leistungsbezug herauszuholen.

Wir haben in den vergangenen Tagen eine öffentliche Debatte über einige Punkte, auf die ich noch ganz kurz eingehen will, gehabt. Wir haben den Grundsatz des Forderns in dem Gesetz gestärkt. Das heißt, SGB II ist eine nachrangige Leistung. Vorher müssen erst einmal alle anderen Sozialleistungen abgefragt werden. Wir haben die Mitwirkungspflichten derjenigen, die im SGB-II-Bezug sind, deutlich angehoben und sie darauf verpflichtet, mitzuwirken, um andere Sozialleistungen beantragen zu können. Wir haben sehr deutlich in die Begründung geschrieben, dass das nicht für die Rente gilt.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das steht sogar im Gesetzestext selber, nicht nur in der Begründung!)

– Vielen Dank, lieber Kollege Birkwald. Richtig, es steht auch an anderer Stelle. Aber die Zwangsverrentung ist explizit mit diesem Thema nicht gemeint.

Wir haben aufgrund vieler Anschreiben, die wir bekommen haben, das Abtretungsverbot, das relativ rigide formuliert gewesen ist, etwas zurückgenommen, weil es für SGB-II-Bezieher teilweise sinnvoll sein kann, eine Abtretung von Leistungen gegenüber anderen Trägern vorzunehmen. Das halte ich für ausgesprochen sinnvoll.

Bei den temporären Bedarfsgemeinschaften bleibt es bei der alten Regelung. Es ist also nicht so, dass wir besondere Mehrbedarfe eingeführt hätten. Die alte Regelung kennt ohnehin schon Mehrbedarfe. Insofern, liebe Frau Kollegin Kipping, ist die Aufregung da völlig umsonst gewesen.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: Wer weiß, was passiert wäre, wenn wir uns nicht aufgeregt hätten!)

Ganz bewusst nicht geregelt haben wir die Frage von Sanktionen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist schlecht!)

Das sollte in solch einem Gesetz auch nicht der Fall sein.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja wo denn sonst?)

Meine Damen und Herren, ich hatte gesagt: Das ist das neunte SGB-II-Änderungsgesetz. Das SGB II ist im Jahr 2005 „ans Netz gegangen“. Wer rechnen kann, sieht: Im Schnitt gab es in jedem Jahr ein Änderungsgesetz. Das ist eine ganze Menge. Das zeigt nicht, dass wir schlechte Gesetze machen, sondern das zeigt, dass das SGB II ein responsives, lernendes System ist, wie es Karl Schiewerling häufig formuliert hat, ein lebendiges System und dass es sich lohnt, in diesem System nachzusteuern – für die Betroffenen, für die Mitarbeiter, für die örtlichen Akteure, aber auch für die gesamte Gesellschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich habe zu Anfang gesagt, meine Damen und Herren: Das ist ein Gesetzentwurf aus dem Maschinenraum der Gesellschaft. Ich möchte zum Abschluss sozusagen den Maschinisten danken, die mit uns den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben, den Berichterstattern der SPD, den Obermaschinisten aus der Bundesregierung und aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Ich glaube, das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich kann die Zustimmung vorbehaltlos empfehlen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn. Bitte schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6947629
Wahlperiode 18
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
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