23.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 179 / Tagesordnungspunkt 8

Stephan StrackeCDU/CSU - Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer Prozess geht mit diesem Änderungsgesetz nun zu Ende. Vor gut zwei Jahren hat das Bundesarbeitsministerium im Ausschuss für Arbeit und Soziales die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgestellt und uns darüber informiert.

Die nun vorliegenden Vorschläge waren überfällig. Die Jobcenter vor Ort haben sie gefordert. Warum? Sie haben sie vor allem deshalb gefordert, weil die Verfahrensabläufe sehr umfangreich und durch eine Vielzahl von Widersprüchen und Klagen gekennzeichnet sind. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf eine gute Nachricht, und wir werden ihn verabschieden.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der mir im Rahmen der Änderungsanträge wichtig ist. Es geht um die bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger. In Bayern haben wir dazu die Modellprojekte KAJAK und TANDEM mit sehr guten Erfahrungen aufgelegt. Der Kern dieses Ansatzes liegt vor allem in einer Pflicht der Jobcenter und der Arbeitsagenturen zur Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, den Schulen und weiteren Stellen. Mit den Ergänzungen haben wir es nun geschafft, dass wir in diesem Bereich einen konkreten Handlungsauftrag für die Jobcenter formulieren und klar adressieren, wer zuständig ist.

Es geht darum, die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick zu nehmen, aber auch diejenigen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind. Gerade bei jungen Menschen ist es wichtig, dass sie ihrem individuellen Bedarf entsprechend eine abgestimmte und deckende Leistung erfahren. Bayern macht vor, wie es geht. Wir haben den Praxistest erfolgreich abgeschlossen. Nun muss dies eine entsprechende Wirkung auf alle anderen Bundesländer entfalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der Sanktionen spielt hier im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchaus eine Rolle.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, leider nicht!)

Richtig ist: Wir halten an Sanktionen fest, auch an den schärferen Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsbezieher. Sanktionen sind für den Grundsatz Fördern und Fordern unverzichtbar. Genau diesen Grundsatz verfolgen wir beispielsweise auch im Integrationsgesetz. Wir wenden uns ganz klar gegen jede Form der Verwässerung und Aufweichung dieses Grundsatzes. Das würde letztlich bedeuten, dass wir den erfolgreichen Prozess der Hartz-IV-Reformen beschädigen würden. Sanktionsregelungen müssen auch weiterhin robust sein.

Ich sage an dieser Stelle auch ganz klar: Wir waren nie gegen Vereinfachungen im Sanktionsrecht, auch was die Modifikationen am Sanktionsmechanismus angeht. Die Kosten der Unterkunft seien hier als Beispiel genannt. Aber hier war die Diskussion so, dass ein Teil der Koalition vor allem der Aufweichung das Wort geredet hat. Deswegen kommen wir hier zu keinen Veränderungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, am Ende dieses Verfahrens können wir sagen: Wir Fachpolitiker haben gute Beratungen geführt. Ich bedanke mich für die gute Unterstützung des Bundesarbeitsministeriums in dieser Hinsicht. Wir sind bei den Erstattungsregelungen hinsichtlich der Verpflegung von anerkannten Flüchtlingen zu Änderungen gekommen. Wir haben die Eingliederungsvereinbarung so gestaltet, dass die notwendige Flexibilität für eine passgenaue Arbeitsvermittlung weiterhin erhalten bleibt. Das zeigt, dass wir insgesamt zu guten Ergebnissen gekommen sind.

Ich bedanke mich auch bei der Opposition. Wir hatten nicht gerade eine einfache Debatte über Geschäftsordnungsfragen. Ich glaube aber, dass der Omnibus, den wir angesetzt haben, nämlich Regelungen für die Betriebe aufzunehmen, die von den Starkregen- und Hochwasser­ereignissen, insbesondere in Bayern, massiv betroffen sind, zu guten Lösungen führen wird. Das betrifft auch die Möglichkeit, die notwendigen Finanzierungs- und Sanierungsgespräche zu führen, ohne dabei das Insolvenzrecht im Nacken zu haben. Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners, aber auch der Opposition, dass sie diese Änderungen sofort mitgetragen haben. Das zeigt, dass insbesondere die Vorarbeit vom bayerischen Staatsminister der Justiz, unserem Kollegen Herrn Professor Dr. Winfried Bausback, aber auch des Justizministeriums in diesem Feld gut war.

Ich sage zum Schluss: Wir haben ein gutes Ergebnis. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf, gerade was die passiven Leistungen angeht. Die Vielzahl von Schnittstellen und die Zusammenlegung der Leistungssysteme sollten wir diskutieren. Damit sollten wir uns im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigen; das ist eine Aufgabe, die vor allem die nächste Legislaturperiode berühren dürfte. Ich lade Sie ein, in diesem Bereich mitzumachen.

Herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Markus Paschke, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6947635
Wahlperiode 18
Sitzung 179
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
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