08.07.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 184 / Zusatzpunkt 8

Hans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN - Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

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Danke, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe das Ganze als einen Strategiewechsel, Herr Mayer. Das muss ich Ihnen leider einmal sagen.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben offenbar die Nase voll von den ständigen Diskussionen und den Veröffentlichungen von Fehlern, Fehlentwicklungen und Skandalen. Nun legen sie mitten in der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und des PKGr zwei Gesetzeswerke vor: das eine ist das BND-Gesetz, über das wir anschließend beraten, und das andere ist die Änderung des PKGr-Gesetzes.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Der Gesetzentwurf ist von uns, nicht von der Bundesregierung!)

– Ja, dass Sie als Koalitionsfraktion mit der Bundesregierung etwas zu tun haben, unterstelle ich einmal.

Sie sagen: Wir müssen in die Zukunft schauen. Wir müssen sehen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen das alles viel besser kontrollieren.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das sehen Sie doch auch so!)

Wenn man diesen Maßstab anlegt an das, was Sie vorgelegt haben, dann sieht man ein: Es wird das mitnichten erfüllt, Ihr Vorschlag zur Stärkung des PKGr ist mager; es ist völlig unzureichend, weil Sie ganz wesentliche Kritik an der bisherigen Arbeit des PKGr – dies richtet sich nicht gegen das PKGr selber, sondern gegen die, die das PKGr informieren, nämlich die Bundesregierung und die Dienste – völlig außen vor lassen.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Nein!)

Es kann nicht sein, dass Sie in dieses Gesetz eine Reihe von Punkten schreiben, die schon lange Praxis sind, wie das Umlaufverfahren oder dass sich das PKGr mit einem Vorgang als Vorgang von besonderer Bedeutung nur beschäftigen muss, wenn es in der Zeitung steht, wenn es also in den Medien diskutiert wird oder wenn es zum politischen Skandal geworden ist. Das ist selbstverständliche Praxis. Das muss man dort nicht hineinschreiben. Denn es werden ja sicherlich Anträge gestellt werden, in denen das alles steht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie wollen doch die Definition haben!)

Das Einzige, das nach der langen Diskussion über einen Geheimdienstbeauftragten wirklich neu ist, ist, dass Sie das Amt eines Ständigen Bevollmächtigten einrichten wollen. Hier teile ich die Befürchtung – wir können sehen, wie es wird – des Kollegen Hahn. Es ist ein von den Koalitionsfraktionen installierter Bevollmächtigter. Sie wählen ihn ja, weil Sie die große Mehrheit haben. Das wird immer so sein. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Bevollmächtigten immer wählen können.

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ja, das entscheidet aber der Wähler, ob wir die Mehrheit haben!)

– Ja. – Jetzt stellt sich die Frage: Wie unabhängig ist er? Sie geben ihm eine Unabhängigkeit auch gegenüber dem Kontrollgremium. Sie geben ihm eine eigene Legitimation dadurch, dass er in einem besonderen Akt vom Bundestagspräsidenten ernannt wird. Sie geben ihm Eigenständigkeit. Sie geben ihm auch die Oberhoheit über das jetzt noch stellenmäßig auszuweitende Personal. – Wir wollen auch mehr Personal. – Er bekommt eine ungeheuer starke Stellung. Es besteht die Gefahr, dass die Bundesregierung und die Dienste mit ihm sehr eng zusammenarbeiten. Er bekommt Informationen, die wir aber nicht bekommen, weil wir nicht an die Akten herankommen. Das heißt, das ist auch keine bedeutende Verbesserung. Vielmehr haben wir es auch noch mit einer Verschlimmbesserung zu tun, wonach in Zukunft der Vorsitzende nicht mehr aus der Opposition kommen kann. Es war ein echter Fortschritt – das hat sich meiner Ansicht nach genauso bewährt wie die übrige Arbeit –,

(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wo steht das denn? – Gegenruf des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das hat Herr Mayer gesagt!)

dass das jedes Jahr gewechselt hat und dass auch die Opposition an der Reihe war. Das war gut und richtig – obwohl ich da leider nie in den Genuss gekommen bin, weil die Mehrheitsverhältnisse anders waren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Jetzt sage ich Ihnen, was der entscheidende Fehler ist. Der entscheidende Fehler ist, dass Sie überhaupt nicht berücksichtigen, dass die parlamentarische Kontrolle daran scheitert, dass das Gremium hintergangen wird, falsch informiert wird, unvollständig informiert wird und belogen wird. Liebe Kollegen von der Union und der SPD, ich erinnere mich an die Bilder aus dem Sommer 2013 – zum Teil waren Sie dabei –, nach den Veröffentlichungen von Edward Snowden. Da saßen – wie eine Ansammlung von Menschen aus dem Tal der Ahnungslosen – Vertreter der Bundesregierung und der Dienste und haben Auskunft zu der Frage gegeben,

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Tal der Ahnungslosen“ ist gut!)

die die ganze Republik beschäftigte: Machen Deutsche auch so etwas, spionieren sie auch befreundete Länder aus? Da wurde gesagt: Die Frage ist schon eine Unverschämtheit;

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

um Freunde kümmern wir uns da nicht. – Die Kanzlerin hat dann ja noch einen draufgesetzt und gesagt: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“ Das war die Situation.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ungeheuerlich!)

Und jetzt? Machen Sie irgendetwas, was in Zukunft dazu führen kann, dass die Auskünfte richtig sind? Geben Sie dem Parlamentarischen Kontrollgremium irgendeine Möglichkeit der Sanktion, wenn es belogen wird? Wenn ich belogen werde, möchte ich das der Öffentlichkeit mitteilen können,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

möchte ich sagen können: So geht das nicht, so geht man mit einem Parlamentarier nicht um, so geht man mit dem ganzen Parlament nicht um.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genauso ist es!)

In diesem Bereich machen Sie null, machen Sie überhaupt nichts. Deshalb wird es die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste leider auch in Zukunft ungeheuer schwer haben. Ich weiß nicht, ob wir da überhaupt weiterkommen. Solange es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt – wie etwa die Möglichkeit einer Meldung nach außen in Form einer Presseerklärung oder einer Mitteilung des Gremiums, dass man belogen worden ist –, kommen wir nicht weiter.

Dazu gehört die Forderung, die der Kollege Hahn schon gestellt hat und die ich seit zehn Jahren vor mir hertrage: Um beweisen zu können, dass die Unwahrheit gesagt worden ist, brauchen wir das Protokoll,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

brauchen wir ein Tonbandprotokoll, um es festzustellen. Denn heute wissen wir, dass auch der Bundesnachrichtendienst tausendfach Freunde und Partner ausgespäht hat – in Europa, in NATO-Ländern, überall. Wir werden dazu noch einen Bericht veröffentlichen. Das, was gesagt wurde, war also falsch.

Herr Kollege Ströbele, denken Sie an Ihre Redezeit.

Entschuldigung. Letzter Satz.

Wir müssen die Möglichkeit haben, uns das, was beispielsweise im Sommer 2013 gesagt worden ist, auf dem Tonband anzuhören, damit wir sagen können: Was hatte das mit der Wirklichkeit zu tun, was hatte das mit der Realität zu tun? Ihr habt uns etwas verschwiegen, ihr habt uns ausdrücklich belogen, und so geht das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Solange Sie nicht mit uns daran weiterarbeiten, macht die ganze Arbeit an der Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums nur wenig Sinn.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Clemens Binninger.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6971140
Wahlperiode 18
Sitzung 184
Tagesordnungspunkt Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
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