Tabea RößnerDIE GRÜNEN - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „ Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit“, sagte Friedrich Schiller. Ich sehe uns hier in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Künstlerinnen und Künstler in unserer Gesellschaft die maximale Freiheit hergestellt werden kann, gerade jetzt und gerade in diesen Zeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir müssen uns daher fragen: Was ist uns die künstlerische Freiheit wert? Der vorliegende Etatentwurf zeigt: Sie ist uns viel wert. Bei der Filmförderung beispielsweise leisten wir uns Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich, und das ist auch gut so. Aber Geld ist, lieber Kollege Kruse, eben nicht alles.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das habe ich schon mal gehört!)
Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Da liegt gerade bei der Filmpolitik noch einiges im Argen. Die Novelle des Filmförderungsgesetzes ist jedenfalls kein großer Wurf für die Kreativen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Nehmen wir die Vergabegremien. Dort geben nicht die Kreativen den Ton an, nein, die Macht haben nach wie vor die Verwerter, und denen geht es – das liegt in der Natur der Sache – vorwiegend ums Geldverdienen und weniger um den künstlerischen Wert. Dabei können Regisseure und Drehbuchautoren vielleicht eher das Potenzial eines neuen Stoffes erkennen als Betriebswirtschaftler. Wir fordern daher: mehr Kreative in die Vergabegremien. Das bringt den Filmschaffenden dann auch mehr künstlerische Freiheit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für Kreativität braucht es auch zeitliche Freiräume. Aber anstatt neue spannende Stoffe zu entdecken, müssen Filmschaffende Anträge schreiben. Die FFG-Novelle vereinfacht leider nicht die aufwendigen Antragsverfahren. In der Zeit, in der sich Filmemacher durch Förderrichtlinien lesen, hätte Schiller schon die ersten zwei Akte der Räuber geschrieben.
Beim FFG gibt die Bundesregierung den Kreativen nicht genügend Freiheiten; die Freiheiten der Journalisten beschneidet sie sogar. Hier im Land beobachtet der Verfassungsschutz Journalisten. Ein neues Gesetz soll den BND sogar berechtigen, Journalisten demnächst außerhalb der EU praktisch schrankenlos zu überwachen. Das ist eine folgenschwere Einschränkung der Pressefreiheit und mit Artikel 5 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Sicherlich ist die weltpolitische Lage angespannt und unübersichtlich; aber aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus Grundrechte derart auszuhöhlen, das ist Kapitulieren vor dem Terror.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Statt Journalisten weltweit auszuspionieren, sollten wir besser diejenigen unterstützen, die nicht die Freiheiten genießen, die in demokratischen Ländern üblich sind. In der Türkei sind Verhaftungen von Journalisten an der Tagesordnung, kritische Zeitungen werden geschlossen, und Material wird beschlagnahmt, wovon jetzt offenbar auch die Deutsche Welle betroffen ist. Frau Staatsministerin, Sie haben einzelne Länder und einzelne Beispiele genannt. Ich erwarte aber von der Bundesregierung klare Signale an Länder wie die Türkei, dass Meinungs- und Pressefreiheit für uns nicht verhandelbar sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Auch in Deutschland ist bei der Pressefreiheit noch deutlich Luft nach oben. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor dreieinhalb Jahren stehen Journalisten mit ihrem Wunsch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden auf schwammiger Rechtsgrundlage. Sie werden immer wieder abgeblockt. Was hat sich seitdem getan? Nichts. Wir brauchen endlich ein Bundesgesetz für ein Presseauskunftsrecht, damit Journalisten auch von Bundesbehörden die gewünschten Auskünfte bekommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Die Freiheit von Urheberinnen und Urhebern kann auch durch eine angemessene Vergütung gewährleistet werden. Aber wo bleibt Ihr Engagement in diesem Bereich, liebe Frau Grütters? Mit dem Kabinettsbeschluss zum Urhebervertragsrecht wird gerade nicht die Freiheit der Autoren, Journalisten oder anderer Urheber gegenüber den mächtigen Verwertern gestärkt. Justizminister Maas hat zwar viel angekündigt; die notwendigen Schritte, wie ein verbindliches Schiedsverfahren bei der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln, hat er aber nicht gewagt.
Die Freiheit von Journalisten, Urhebern und Künstlern kommt nicht von alleine.
Frau Rößner, ich muss auch Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Sie haben Ihre Redezeit überschritten.
Ja, ich komme zum Schluss. – Die Freiheit kommt nicht von alleine. Wir müssen stets für sie kämpfen und sie verteidigen, kraft unserer Worte, kraft unserer Taten oder auch gerne mit schnödem Mammon.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: „Staatsknete“ habt ihr früher gesagt!)
Als letzter Redner in dieser Debatte hat Burkhard Blienert von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6999209 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt |