08.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 187 / Einzelplan 11

Stephan StrackeCDU/CSU - Arbeit und Soziales

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeitsmarktpolitik ist gute Sozialpolitik. Klaus Ernst hat hier ein Zerrbild der Realität gezeichnet. Das ist Ausdruck der Politik der Linken, hier meistens das darzustellen, was Populismus vermeintlich auslöst. Aber tatsächlich ist die Realität in diesem Land eine ganz andere. Der Haushalt des Bundesarbeitsministeriums steht dafür. Er steht für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Grund hierfür ist eine gute Arbeitsmarktlage.

Der Arbeitsmarkt ist robust, und davon profitieren vor allem diejenigen, die es oftmals deutlich schwerer auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben: das sind die Langzeitarbeitslosen, die Älteren, die Personen mit Handicap, und zwar überproportional. Deswegen ist es gut, dass wir eine so gute Arbeitsmarktpolitik machen. Es profitieren vor allem diejenigen, die aus dem Erwerbsleben schon ausgeschieden sind, weil sie Rentnerinnen und Rentner sind. Jetzt haben wir die höchste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren. Das zeigt: Was wir als Große Koalition tun, ist die beste Sozialpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dass eine solche Arbeitsmarktlage alles andere als ein Selbstläufer ist, ist selbstverständlich. Deswegen müssen wir darauf achten, dass die Entwicklung so bleibt, wie sie ist.

Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 zum ersten Mal erhöht. Er wird festgelegt durch die Mindestlohnkommission, nicht durch die Politik, sondern durch die Tarifvertragsparteien. Das ist gut und richtig. Wir stehen für einen angemessenen Mindestschutz für die Arbeitnehmer, für faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, und eben auch für einen Mindestlohn, der Beschäftigung nicht gefährdet – bei all diesen Diskussionen muss man das mit in den Blick nehmen. Die Evaluation steht noch aus, und wir haben noch viele Baustellen, gerade im Mindestlohnbereich. Vieles wurde angekündigt, allerdings noch nicht umgesetzt: rechtssichere und verlässliche Lösungen für ehrenamtlich Tätige, Arbeitgeberhaftung und Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten.

Wir haben uns jetzt eine Regulierung der Zeitarbeit und der Werkverträge vorgenommen. Nach langem und zähem Ringen liegt jetzt ein Kabinettsentwurf vor. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, wogegen sich unsere Einwände richten. Ich glaube, bei dem Thema Werkverträge haben wir jetzt eine Lösung gefunden, die die Innovationskraft unserer Betriebe nicht gefährdet. Allerdings werden natürlich neue Brüche im Bereich der Zeitarbeit entstehen, gerade wenn es um die Höchst­überlassung und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ geht. Ich kann nicht nachvollziehen, dass es Ausdruck einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik sein soll, dass gerade Experten, die 18 Monate oder, wenn die Tarifvertragsparteien sich auf weitere Öffnungen einigen, länger als Zeitarbeiter arbeiten, zu den Verlierern zählen sollen. Wir brauchen sicherlich rechtssichere und bürokratiearme Definitionen, insbesondere angesichts des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Sanktionen sind natürlich richtig, auch was die Missbrauchsbekämpfung bei der Zeitarbeit angeht; aber auch da gilt: Die Balance muss stimmen. Wir müssen darauf achten, dass es nicht zu einem Übermaß an Sanktionen kommt. Ich hoffe auf ideologiefreie Diskussionen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann fangt doch mal an!)

Zur Entgeltgleichheit: Wir wollen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit von Frauen und Männern. Aber auch hier gilt: Weitere Bürokratie und Unfrieden in den Betrieben sind nicht der richtige Weg. Deswegen bin ich dankbar, dass die Familienministerin jetzt endlich erkannt hat, dass man das Gespräch mit den Tarifvertragsparteien suchen sollte, um zu einvernehmlichen Lösungen in diesem Bereich zu kommen.

Wir haben im letzten Jahr die größte Migrationswelle seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Tausende Menschen kamen zu uns und drängen jetzt allmählich auf den Arbeitsmarkt. Allerdings steigt die Zahl der Arbeitslosen unter den Flüchtlingen leider schneller als die der Beschäftigten. Die Bundesagentur rechnet damit, dass 350 000 Flüchtlinge in diesem Jahr in das Hartz-IV-System gelangen. Integration dauert lange und kostet viel Geld. Klar ist jetzt auch: Die Flüchtlinge sind nicht die Lösung des Fachkräftemangels. Wir stellen uns dieser Aufgabe. Wir haben von Anfang an die Stellschrauben richtig gesetzt: Spracherwerb ist ganz zentral, ebenso Kompetenzerwerb, praktische Arbeitserprobung und intensive Beratung und Begleitung. Dabei sind wir jetzt deutlich besser aufgestellt als noch vor einem Jahr. Wir sollten unser Augenmerk auch verstärkt darauf richten, wie es mit der Beschäftigung von Frauen aussieht, gerade bei den Migrantinnen und Flüchtlingen.

Mit dem Integrationsgesetz haben wir die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert. Wir unterbreiten eine Vielzahl von Angeboten, geben aber auch Anreize. Wir haben das Angebot an Integrations- und Sprachkursen erheblich ausgeweitet, die Ausbildungsförderung wird erleichtert und vieles mehr. Wer sich anstrengt, wer durch Spracherwerb und Arbeit seinen Beitrag zur Integration leistet, der hat in diesem Land alle Chancen, insbesondere die Chance zum Einstieg in diese Gesellschaft. Umgekehrt gilt aber auch: Derjenige, der seine Integrationsmaßnahmen abbricht, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, der muss mit Sanktionen, mit Leistungskürzungen rechnen. Wir setzen das Prinzip des Förderns und Forderns sehr konsequent um.

Wir wollen vor allem kein Gegeneinander und auch kein Nebeneinander von gesellschaftlichen Gruppen. Deswegen haben wir die Wohnsitzauflage eingeführt. Bayern setzt diese als eines der ersten Bundesländer um. Wir wollen nämlich keine Parallelgesellschaften. Die Menschen sollen nach besten Kräften versuchen, dort, wo sie leben, eine Arbeit aufzunehmen. Die Wohnsitz­auflage wird auch kein Hindernis für den Arbeitsmarkt sein; denn der Wohnsitz folgt der Arbeitsstelle.

Der Freistaat Bayern hat sich hier besonders gut aufgestellt. Fördern und Fordern ist unsere Philosophie im Umgang mit Migranten und Flüchtlingen. Der Blick nach Bayern kann hier einmal mehr als Vorbild dienen.

(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Oh, oh, oh!)

Die Initiative, die die Bayerische Staatsregierung zusammen mit der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern gestartet hat, ist ein Erfolgsmodell. 24 000 Flüchtlinge sind bereits jetzt in Praktika, Ausbildung und Arbeit. Das Ziel war an sich, bis Ende 2016 die Zahl 20 000 zu erreichen. Wir liegen schon jetzt deutlich darüber.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt: Diese Initiative ist richtig, und wir sind in diesem Bereich auf dem richtigen Weg.

Allerdings will ich nicht geringschätzen: Wenn man sich die Zahlen ansieht, stellt man fest, dass die übergroße Zahl derjenigen, die sich im Arbeitsleben integriert hat, im Helferbereich zu finden ist, gerade in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Logistik. Deswegen ist klar, dass Flüchtlinge jedenfalls kurzfristig keine Lösung im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Hochqualifizierten sein können. Die Zuwanderung muss begrenzt werden, schon alleine aufgrund der Aufnahmefähigkeit unseres Arbeitsmarktes. Es darf keine neuen Pull-Faktoren und keine Wiederholung unkontrollierter Zuwanderung wie im Jahre 2015 geben.

Dabei dürfen wir nicht nur die Migration aus Drittstaaten, sondern müssen auch die innereuropäische Migration in den Blick nehmen, also die Migrantinnen und Migranten, die aus europäischen Staaten nach Deutschland kommen. Sie ist nämlich nicht zu unterschätzen. Freizügigkeit in Europa ist ein hohes Gut.

(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Jawohl!)

Aber wir müssen aufpassen, dass keine Einwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme stattfindet. Sozialleistungen zu ersitzen, ist der falsche Weg. Deswegen müssen wir die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf dem schnellsten Wege korrigieren.

(Beifall des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU])

Frau Nahles hat als Bundesarbeitsministerin bereits Ende 2015 Korrekturen angekündigt. Diese stehen immer noch aus. Reine Ankündigungen beeindrucken aber keinen Sozialrichter. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfestigt sich von Tag zu Tag. Dies müssen wir folgerichtig verändern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen in unserem Land sind, glaube ich, gegen die zentralen Lebensrisiken sehr gut abgesichert. Wir geben jeden zweiten Euro aus dem Bundeshaushalt für die soziale Sicherung aus – ein unglaublicher Betrag. Der Sozialstaat in Deutschland funktioniert, insbesondere was das Ausmaß der Umverteilung angeht. Wenn beispielsweise ein Viertel der Reichsten zu über 60, 70 Prozent der Einkommensteuereinnahmen beitragen, dann zeigt dies beispielhaft, wie gut die Umverteilung in diesem Land funktioniert. Da braucht es keinen Schaum vor dem Mund. Wir können feststellen: Der Sozialstaat funktioniert. Aber er kommt auch an seine Grenzen. Wir sollten die Lasten für diejenigen, die ihn tragen und erwirtschaften, nicht überdehnen.

Deswegen spielt auch die Rentendebatte eine so wichtige Rolle. Hier dürfen wir nichts über das Knie brechen. Vor allem besteht kein Anlass für eine Generalrevision der Rentenpolitik. Unser Ziel ist vor allem, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter eine Lebensstandardsicherung haben. Dafür werden wir auch in Zukunft entsprechende Vorschläge vorlegen. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, der Erwerbsminderungsschutz und vieles mehr stehen hier im Vordergrund. Ich glaube, diese Diskussion zeigt: Wir können stolz auf das sein, was diese Große Koalition unter Unionsführung in den letzten Jahren erreicht hat. Auf diesem Weg werden wir weitermachen.

Herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ewald Schurer [SPD] – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Mit der Kanzlerin!)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Corinna Rüffer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6999899
Wahlperiode 18
Sitzung 187
Tagesordnungspunkt Arbeit und Soziales
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