22.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 190 / Tagesordnungspunkt 7

Uwe SchummerCDU/CSU - Bundesteilhabegesetz

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Verehrtes Präsidium! Obwohl die Opposition nur aus zwei Fraktionen besteht, sollte sie sich in der Argumentation einig sein, wenn sie sich gegenseitig beklatscht. Wenn vonseiten der Grünen gesagt wird, es gebe kaum Verbesserungen, und alles werde schlechter, es drohe die große Sahelzone, und es handele sich um ein reines Spargesetz, dann klatschen Sie von der Linken. Wenn aber dann jemand von der Linken sagt, dass sich die Kommunen und Länder beschweren, weil sie bei den Verbesserungen, die sie finanzieren müssen, vom Bund im Regen stehen gelassen werden, dann klatschen Sie von den Grünen. Gibt es nun Verbesserungen, oder gibt es keine?

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schummer, das ist ein strukturelles Problem!)

Wenn es Verbesserungen gibt, dann werden sie auch finanziert.

Bei der Finanzierung wurden zwei Aspekte eindeutig thematisiert. Der erste ist: Der Bund gibt ab 2020 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes jedes Jahr zusätzlich 700 Millionen Euro für Verbesserungen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Herr Kollege Schummer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rüffer?

Ja, selbstverständlich. – Frau Rüffer, Sie haben eben geklatscht, als es um die Frage ging, warum die Verbesserungen von den Ländern angeblich alleine finanziert werden müssen.

Herr Schummer, das war ein netter Versuch. Aber nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag steht, die Kommunen seien bei der Eingliederungshilfe um 5 Milliarden Euro zu entlasten; das haben Sie ständig wiederholt. Das hat nichts damit zu tun, dass Verbesserungen mehr Geld kosten werden – der Gesetzentwurf liegt uns erst jetzt vor –, sondern damit, dass die Mehrkosten innerhalb der Eingliederungshilfe auf eine strukturelle Ursache zurückzuführen sind. Das liegt schlicht an den steigenden Fallzahlen und hat viel mit dem demografischen Wandel zu tun. Als wir damals über eine Entlastung von 5 Milliarden Euro geredet haben, ging es nicht um Verbesserungen, sondern darum, dass der Bund Länder und Kommunen bei ihren Aufwendungen unterstützt. Sehen Sie das genauso, oder worüber reden wir nun?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht die Linke schon wieder!)

Der Bund entlastet ab 2020 Länder und Kommunen jährlich um 700 Millionen Euro. Der Bund hat auf Bitten der Länder und Kommunen ebenfalls vereinbart – das wollte ich gerade hinzufügen, als Sie sich zu Ihrer Zwischenfrage meldeten –, dass die Entlastung von 5 Milliarden Euro nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgenommen werden soll; denn sonst profitierten die Bezirksregierungen in Bayern, die 44 Kommunen in Baden-Württemberg, die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung im Saarland. Das heißt, man erreicht die Kommunen in der Breite nicht. Aber die 5 Milliarden Euro sind nun einmal vorgesehen. Deshalb gibt es die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern – diese sollten Sie durch Ihren Ministerpräsidenten eigentlich kennen –, dass 2018 die Entlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro im Rahmen der Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung sowie durch Einnahmen aus Umsatzsteuerpunkten erfolgen soll. Das heißt, die Länder und Kommunen bekommen diese Entlastung um 5 Milliarden Euro. Meine Erwartung ist, dass Sie, Kollegin Rüffer, mit dafür sorgen, dass – so wie wir 700 Millionen Euro zusätzlich für die Eingliederungshilfe aufbringen – auch von den Ländern, aber zumindest von den Kommunen 10 Prozent ihrer Entlastung um 5 Milliarden Euro ab 2018 in die Eingliederungshilfe weitergeleitet werden. Dafür kämpfen wir miteinander. Das muss unsere Zielsetzung sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind keine qualitativen Verbesserungen!)

Herr Kollege Schummer, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, und zwar der Kollegin Krellmann?

Wenn es nicht zu verhindern ist.

Sie können es entscheiden.

Dann fragen Sie.

Herr Schummer, es ist sehr nett von Ihnen, dass Sie meine Frage zulassen. – Mein Wunsch als Opposition ist, den Menschen draußen, die Kritik an einem Gesetz haben, eine Stimme zu geben. Das ist es, was die Grünen und was wir als Linke gemacht haben.

Was ich Ihnen auch noch sagen möchte: In Hannover – ich komme aus Niedersachsen – demonstrieren derzeit 8 000 Menschen auf dem Opernplatz und zeigen uns in Berlin die Rote Karte, weil sie mit vielen Punkten nicht einverstanden sind. Von daher besteht, wie ich finde, kein Anlass, alles zu loben, auch wenn es vielleicht an der einen oder anderen Stelle gut ist. Es kommt doch darauf an, die Kritik ernst zu nehmen und sie entsprechend aufzugreifen. Von daher ist meine Frage: Sind Sie bereit, wahrzunehmen, dass viele Menschen auch außerhalb dieses Parlaments so viel Kritik haben, um dann die Kritikpunkte aus allen Richtungen aufzugreifen und entsprechend nachzubessern?

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kollegin, ich habe mir das parlamentarische Recht genommen, die Debatte zwischen der Linken und den Grünen als Oppositionsfraktionen, die ich mitverfolgt habe, zu bewerten. Das waren meine ersten drei oder vier Sätze. Jetzt habe ich Zwischenfragen beantwortet; ich bin auch gerne dazu bereit. Ich sehe ebenfalls Kritikpunkte und würde jetzt gerne auf die Inhalte kommen, wenn Sie mich denn lassen. Ich sehe Punkte, die ich inhaltlich mit Ihnen diskutieren möchte. Dafür gibt es das parlamentarische Verfahren, und ich bin dankbar und froh, dass dieses parlamentarische Verfahren jetzt gestartet wird und dass die Inklusion, die Teilhabe behinderter Menschen, aus den Spartenthemen heraus ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung kommt, mit allen Demonstrationen und Konflikten, die damit verbunden sind. Darauf bin ich stolz. Das ist richtig so, und es zeigt, dass Inklusion in der politischen Gesellschaft angekommen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nun zum bestgehüteten Geheimnis in der Sozialpolitik der letzten Jahre. Was müssen wir für ein tolles Recht haben, das die Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft angeht. Das hat man mir vor einem Jahr noch weitgehend verschwiegen. Wenn all das, was wir vorhaben, im Bundesteilhabegesetz zu Verschlechterungen führt, dann muss doch die Konsequenz sein, dass zurzeit alles ungeheuer positiv ist.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist unlogisch!)

Das würde mir, glaube ich, niemand unterschreiben. Es ist eine klare Differenzierung notwendig: Was sind Verbesserungen, und wo gibt es Punkte, die wir miteinander zu diskutieren haben?

Wenn bisher Erwerbstätigen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, nur bei hohem Assistenzbedarf der doppelte Hartz‑IV-Satz plus ein Zuschuss zum Wohnen als Freibetrag vom monatlichen Einkommen gewährt wird, dann ist, glaube ich, die jährliche Freistellung von 30 000 Euro für weit über 90 Prozent der Betroffenen eine Verbesserung. Wenn bisher bei Erwerbstätigkeit behinderter Menschen mit Assistenz- und Hilfebedarf nur 2 600 Euro als Vermögen angespart werden durften und das in der Zielsetzung bis 2020 auf 50 000 Euro angehoben wird, dann ist das wohl eine klare Verbesserung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Selbst wenn ich mehr gefordert habe, ist das ist eine klare und eindeutige Verbesserung.

Wenn man, was uns insgesamt wichtig war und was auch von den betroffenen Menschen immer wieder eingebracht wurde, endlich das faktische Heiratsverbot beseitigt und die Ehepartner oder andere Partner bei der Mitfinanzierung außen vor lässt, sodass in der Eingliederungshilfe Liebe und Armut nicht mehr Hand in Hand gehen, dann ist auch dies eine zentrale und wesentliche Verbesserung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dass es bei dem Thema des Zugangs zur Eingliederungshilfe richtig ist, von einer Defizitbewertung – medizinische Diagnose – zu wechseln und die neuen Lebensbereiche nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation zu definieren – Mobilität, Kommunikation –, ist offensichtlich. Wenn man sieht, dass Behinderung durch im Menschen angelegte Verhaltensweisen in Wechselwirkung mit dem Lebensumfeld entsteht, dann ist es im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, diesen Systemwechsel zu vollziehen.

Aber meine Frage ist dann auch – da sind wir bei den kritischen Punkten; Astrid Freudenstein hat das ausgeführt –, wie man auf fünf Punkte kommt. Die Zahl Fünf kann man mathematisch erklären, aber fachlich werden wir das prüfen müssen.

Wir müssen miteinander überlegen, wie wir es inhaltlich und sachlich so organisieren, dass nicht am Anfang der Systemwechsel steht und man schaut, was passiert, sondern dass man, wie es auch im Gesetz angelegt ist, das jetzige System weiterlaufen lässt, um dann in drei oder vier Jahren, wenn das neue System erprobt ist und valide Zahlen vorhanden sind, den Systemwechsel zu vollziehen. Es ist richtig, dass man sagt, es dürften keine Experimente gemacht werden. Wir müssen miteinander vernünftige Lösungen entwickeln.

Die Abgrenzungsproblematik der aktivierenden Pflege, die sich neu aufstellt, zur Eingliederungshilfe ist ein Thema, das wir intensiv im parlamentarischen Verfahren diskutieren werden. Mehrere Kolleginnen und Kollegen, von der Ministerin angefangen bis hin zu Astrid Freudenstein und Kerstin Tack, haben gesagt, dass auch bei der gemeinsamen Leistungserbringung niemand aus seinem privaten Wohnumfeld herausgedrängt wird. Das wird auch klargestellt werden. Dass ein Zwangspoolen dazu führen könnte, dass man aus seinem selbstständigen Haushalt verdrängt würde, wird überhaupt nicht passieren. Auch das ist etwas, das wir klarstellen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Kostendynamik stellt sich heute wie folgt dar: Wir haben jedes Jahr nach wie vor 15 000 neue Zugänge in die Werkstätten in Deutschland, die finanziert werden. Davon sind 13 000 Werkstattplätze für psychisch behinderte Arbeitnehmer, die vom ersten Arbeitsmarkt kommen. Allein das trägt erheblich zur Kostendynamik bei der Eingliederungshilfe bei, und zwar bundesweit in einer Größenordnung von 250 Millionen Euro.

Schauen wir uns einmal die Kosten, die psychische Erkrankungen in den Unternehmen verursachen, an. 42,4 Prozent aller Frühverrentungen erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese Menschen kommen aus den Betrieben, aus den Verwaltungen. Das geht in die Milliarden. Deshalb ist es wichtig, dass im engen Verbund mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen gestärkt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sind Komanager; sie wissen, wie die Humanisierung der Arbeitswelt aussieht, sie wissen, wie nach chronischen Erkrankungen das Eingliederungsmanagement in den Unternehmen stattfinden kann, sie wissen, wie Integrationsabteilungen in den Betrieben aufgebaut werden können, und sie wissen, wie mit einem Frühwarnsystem das wichtigste Potenzial in den Betrieben und Verwaltungen, der Mensch mit seiner produktiven Kraft, vor Burn­out und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt werden kann. Deshalb wollen wir die Schwerbehindertenvertretungen auch im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes stärken.

Die Schwerbehindertenvertreter nennen mir immer wieder – das war am Montag bei der IG Metall wieder der Fall – drei Dinge, die wir beachten sollten. Die erste Forderung ist: Gebt uns mehr Zeit. Es wird immer komplizierter. Die Mitarbeiter werden älter und krankheitsanfälliger. – Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, dass die Regelung, wonach eine Vertrauensperson freigestellt wird, wenn wenigstens 200 anerkannt schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt sind, verbessert wird, sodass in den Betrieben und Verwaltungen jetzt die Mindestzahl nur noch 100 beträgt. Die Forderung nach mehr Zeit bedeutet auch, dass wir die Vertrauensleute bei den Verwaltungsaufgaben entlasten, zum Beispiel wenn eine Kur beantragt werden muss oder wenn bürokratische Aktivitäten zu erledigen sind. Wir müssen ihnen eine Verwaltungsfachkraft zur Seite stellen, die dafür sorgt, dass die Vertrauensleute stärker für die Menschen in den Betrieben zur Verfügung stehen, weil sie weniger in der Verwaltung tätig sein müssen. Das ist in dem Gesetz verankert.

Die zweite Forderung lautet: Lasst uns nicht allein. Wir wollen nicht Einzelkämpfer sein, wir wollen im Team arbeiten können. – Auch die stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter und die anderen Vertrauensleute sollen differenziert Aufgaben übernehmen sowie Qualifizierungsmaßnahmen besuchen können. Sie sollen dann im Team in der Lage sein, diese schwierige Aufgabe im Interesse des Unternehmens und der Wirtschaft zu bewältigen.

Ihre dritte Forderung ist: Nehmt uns ernst. – Das bedeutet, dass die Informationsrechte, welche Schwerbehindertenvertretungen haben, auch genutzt werden. Es soll miteinander geredet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Da geht es nicht um Mitbestimmung, sondern um reine Information. Bevor jemand frühverrentet wird, sollte man im Betrieb miteinander überlegen: Wie kann durch Eingliederungsmanagement die Arbeitsfähigkeit auch nach chronischen Erkrankungen wiederhergestellt werden? Das belastet die Wirtschaft nicht; das entlastet sie, weil das Potenzial, das wir haben, die Menschen, in den Betrieben gehalten werden. Dafür sorgen in besonderer Weise die Schwerbehindertenvertretungen. Deshalb ist uns auch das ein zentrales Anliegen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006426
Wahlperiode 18
Sitzung 190
Tagesordnungspunkt Bundesteilhabegesetz
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