23.09.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 191 / Tagesordnungspunkt 40

Erwin RüddelCDU/CSU - Drittes Pflegestärkungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rede, die Frau Zimmermann eben gehalten hat, hätte man, denke ich, Anfang der 90er-Jahre halten können, als es die Pflegeversicherung noch nicht gab. Jetzt haben wir seit über 20 Jahren den großen Segen einer Pflegeversicherung. Wir haben in dieser Legislaturperiode durch unsere bisherige Gesetzgebung die größte finanzielle Veränderung herbeigeführt, die es in Deutschland jemals in der Sozialversicherung gegeben hat. Ich denke, das muss man auch einmal anerkennen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben auch ein großes Defizit hinterlassen! Das muss man auch mal sagen! Ich sage nur: Schwarz-Gelb!)

Wir haben die Leistungen deutlich verbessert. Wir haben sie flexibler gemacht. Wir haben Pflegebedürftigkeit neu definiert. Wir haben Demenzkranke gleichgestellt, eine große Gerechtigkeitslücke beseitigt und all denen Bestandsschutz zugesichert, die heute schon pflegebedürftig sind, sodass also niemand schlechtergestellt wird, aber sehr viele deutlich bessergestellt werden.

Ich denke, wir sind dabei auf einem guten Weg, und ich möchte, bevor ich in die Details des PSG III einsteige, noch ein Bekenntnis zu den Gesundheitsberufen abgeben. Wir stehen hinter der Modellklausel.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Zehn Jahre weiter Modell!)

Wir wollen die Gesundheitsberufe stärken. Ich bin der festen Überzeugung – und meine Fraktion mit mir –, dass Kern einer guten Gesundheitsversorgung in der Zukunft eine gute Vernetzung von Kompetenzen ist. Deshalb wollen wir die Gesundheitsberufe stärken, und wir vertrauen auch auf ihre Kompetenzen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Mechthild Rawert [SPD]: Pflegeberufereform!)

Das PSG II beinhaltet bereits Beratungsaufträge für die Kassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines PSG III übertragen wir den Kommunen zusätzliche Beratungsaufgaben, indem wir die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege umsetzen. Zusammen mit den Flexibilisierungen, die wir mit dem PSG I und dem PSG II bereits geschaffen haben, werden die zusätzlichen Angebote der Kommunen – hier denke ich an eine gute Vernetzung mit den Seniorenbeiräten, mit der Altenhilfe, mit den Mehrgenerationenhäusern und den Pflegestützpunkten – eine aufsuchende und umfassende Beratung für Pflegebedürftige und deren Familien sicherstellen.

Auf diese Weise kann in jedem einzelnen Fall ein individuelles Paket geschnürt werden, das optimal auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Familien zugeschnitten ist. Damit tragen wir zugleich dazu bei, pflegebedürftigen Menschen so lange wie irgend möglich ihre vertraute Umgebung zu erhalten. Ausdrücklich begrüße ich auch die zusätzlichen Anreize für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein klares Wort zu Fragen der Qualitätskontrollen: Sie dürfen nicht zum Schaden der Pflegeversicherung verhindert werden. Wer Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhält, muss bereit sein, die erbrachten Leistungen auf ihre Qualität hin überprüfen zu lassen. Wer solchen Überprüfungen nicht zustimmt, hat sein Recht verwirkt, Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten. Wir verschärfen die Kontrollen, damit Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten geschützt werden.

Im weiteren Verfahren werden wir ferner darauf zu achten haben, dass sich die kommunalen Haushalte nicht zulasten der Pflegeversicherung ihrer Aufgaben aus der Eingliederungshilfe entledigen. Die Beitragsgelder der Versicherten sind für gute Pflege gedacht und für nichts anderes, sie sind nicht dazu da, die kommunalen Haushalte zu entlasten. Deshalb bestehen wir auf eindeutigen Abgrenzungsregelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.

Mit Blick auf die drei Pflegestärkungsgesetze soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir bei allen Gesundheitsgesetzen in dieser Legislaturperiode flankierende Regelungen getroffen haben, um die Pflegelandschaft insgesamt zu verbessern und rundzuerneuern. Ich erinnere hier an den Bürokratieabbau, den Pflege-TÜV, die Medikamentensicherheit oder an das Palliativ- und Hospizgesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Durch das E‑Health-Gesetz haben gerade Senioren und Pflegebedürftige ab dem 1. Oktober, also in wenigen Tagen, einen verbrieften Anspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst einmal haben die Ärzte einen Anspruch auf zusätzliches Honorar!)

Die Menschen in Deutschland haben Zugang zu einer spürbar besseren Hospizarbeit und einer flächendeckenden Palliativversorgung. Wir halten unsere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein.

Mit den gesetzlichen Neuregelungen in Sachen Heil- und Hilfsmittel stellen wir sicher, dass Pflegebedürftige Anspruch auf eine anständige Versorgung haben und nicht länger der schlechten Qualität von Windeln und Rollstühlen ausgesetzt sind.

Wir haben in der Koalition zu Beginn der Legislaturperiode mehr Qualität, mehr Geld, mehr Betreuung und mehr Hände für gute Pflege in unserem Land versprochen, und wir halten Wort.

(Mechthild Rawert [SPD]: Und mehr Verstand!)

Ich wiederhole meine bereits früher getroffenen Feststellungen, dass wir in dieser Legislaturperiode mit allen Gesetzen im Gesundheitsbereich den Versuch unternommen haben – der uns auch gelungen ist –, eine Runderneuerung der Pflege sicherzustellen. Das ist eine große Kraftanstrengung gewesen. Ich finde, darauf können wir stolz sein; denn es handelt sich über 20 Jahre nach der Einführung bei dem Gesamtpaket, das wir abgeliefert haben, um nichts Geringeres als einen Quantensprung in der sozialen Pflegeversicherung. Ich danke hier auch dem Ministerium – und ganz besonders der Frau Staatssekretärin Ingrid Fischbach –, dass es diesen Quantensprung sozusagen auf den Weg gebracht hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Heike Baehrens für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7006841
Wahlperiode 18
Sitzung 191
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
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