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15.02.2019
Claudia Moll (SPD)
Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die größte Reform der sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung.
Deutlich mehr Menschen können nun erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, und der Bedarf an Pflege kann sehr viel besser verfolgt werden, als es mit dem alten System möglich war.
Die Linke fordert, das Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung zu beenden.
noch wollen wir die Menschen, die heute in der privaten Pflegeversicherung sind, zum Beispiel die Freiberufler, die Selbstständigen und die Beamten, in die gesetzliche Pflegeversicherung zwingen.
Vielmehr wollen wir die gesetzliche Pflegeversicherung für diese Berufsgruppen öffnen, um sie langfristig zu einer gemeinsamen Pflegeversicherung für alle weiterzuentwickeln.
Die Folge ist, dass einige wenige Menschen in der privaten Pflegeversicherung von dem System profitieren, indem sie zum Teil deutlich geringere Beiträge zahlen müssen.
Das geht zulasten der Mehrheit der Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung durch höhere Beiträge.
Indem wir das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auflösen, können wir eine bessere Pflege für alle erreichen,
Das heißt, mit mehr Solidarität in der Pflegeversicherung erreichen wir eine Verbesserung für sehr viele Menschen in unserem Land.
Die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung haben gleiche Leistungsansprüche: die Beitragsfreiheit für Kinder und die Orientierung der Beiträge der privaten Pflegeversicherung an der sozialen Pflegeversicherung.
Daher ist die Bürgerversicherung in der Pflegeversicherung relativ hürdenfrei einzuführen.
In der Pflegeversicherung müssen Beiträge aus allen Einkommensarten gezahlt werden.
Für uns ist klar, dass wir angesichts einer immer weiter steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen – bis 2045 sind es bereits 5 Millionen Menschen – eine Umgestaltung der Pflegeversicherung in Angriff nehmen müssen.
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