Martin GersterSPD - Bundesbeteiligung an den Kosten der Integration
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration diskutieren, dann geht es natürlich in erster Linie und vordergründig um Geld. Ich möchte aber für die SPD-Fraktion noch einmal betonen: Es geht um Menschen, um Menschen, die auf der Flucht sind vor Krieg, Terror, Verfolgung oder Armut oder sich aus anderen Gründen auf den Weg gemacht haben, um woanders Obdach, Unterschlupf zu finden.
Wir haben in Deutschland in der Tat viele Flüchtlinge aufgenommen. Nicht alle können bleiben, viele wollen und andere müssen zurück in ihre Heimatländer. Aber bei jenen, die hier bleiben, ist es, finde ich, unsere Pflicht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit sie sich hier gut integrieren und eine Perspektive für ihr weiteres Leben aufbauen können. Ich denke, das ist gut für die Betroffenen ganz individuell, aber auch für unsere Gesellschaft, und es ist die beste Prävention gegen eine erfolgreiche Ansprache von Terrororganisationen und ein Abdriften in Bereiche von Kriminalität und Gewalt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine ich, dass Flüchtlingspolitik eine riesengroße Herausforderung und eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich die verschiedenen Ebenen gegenseitig unterstützen und ergänzen. Wir dürfen das jedoch nicht auf eine gute Verteilung der Aufgaben reduzieren, sondern wir müssen klären, wer wie viel wofür bezahlt.
Es ist fast ein Jahr her, dass wir an dieser Stelle das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beraten und beschlossen haben. Mit diesem Gesetz hat sich der Bund bereits verpflichtet, die Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Höhe einer Fallpauschale zu übernehmen. In diesem Jahr werden wir deshalb über 2 Milliarden Euro an die Länder überweisen. Dazu kommen in mehrfachen Tranchen 500 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau und – nicht zu vergessen – die 350 Millionen Euro jährlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen nochmals jährlich drei Jahre lang 2 Milliarden Euro obendrauf sowie die bereits mehrfach angesprochenen 5 Milliarden Euro zur weiteren Entlastung von Kommunen. Der Kollege Bernhard Daldrup, die Kollegin Ulli Gottschalck, aber auch Eckhardt Rehberg sind schon darauf eingegangen, dass es durchaus kritisch gesehen wird, welche Regelung aktuell im Gesetzentwurf hinsichtlich der Verteilung des Geldes vorgeschlagen wird. Ich sage auch: Wir haben zu Recht eine klare Erwartungshaltung, wofür dieses Geld eingesetzt werden soll. Denn wir müssen dafür sorgen, dass Integration vor Ort erfolgreich ist, dass sie gelingt.
Ich finde es nach wie vor beeindruckend, wie viele Menschen sich, egal ob im Hauptamt, im Ehrenamt, in Helferkreisen, in Behörden, in Kommunalverwaltungen, unglaublich engagieren, damit Integration tatsächlich auch erfolgreich ist und funktioniert. Deswegen will ich an dieser Stelle all jenen meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen, die sich so unglaublich einbringen. Es ist wirklich fantastisch, was man vor Ort zum Teil an Engagement sieht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich will – aus Zeitgründen nenne ich nur wenige Beispiele – an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich das Engagement des Bundes ja nicht darin erschöpft, ganz im Gegenteil. Ich finde es als Haushälter und Berichterstatter für den Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, unglaublich, was wir in den letzten Jahren im Haushalt auf die Beine gestellt haben. Ich will an die Stellenaufwüchse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erinnern. Dort haben wir die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf jetzt über 7 000 verdreifacht, damit beim Thema Integration vieles besser läuft, aber natürlich auch weil wir ein großes Interesse daran haben, dass die vielen Anträge auf Asyl schneller entschieden werden können.
Ich will daran erinnern, dass wir die Mittel für Integrationskurse innerhalb von wenigen Monaten verdreifacht haben. Ich bekomme eher die Rückmeldung, dass viele Plätze noch unbesetzt sind, als die Meldung, dass Leute lange warten müssen, bis sie einen Platz bekommen. Die Vergütung der Lehrkräfte haben wir deutlich verbessert. Wir haben die Situation der Träger von Integrationskursen deutlich verbessert. Ich denke im Übrigen auch an die Migrationsberatung, an die Jugendmigrationsdienste und an die Bundespolizei.
Ich finde, insgesamt leistet der Bund einen großen Beitrag für eine Integration, die gelingt und erfolgreich ist. Deswegen glaube ich, dass wir gut beraten sind, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. In der Anhörung werden wir natürlich noch einmal darüber diskutieren, wie wir mit den weiteren 5 Milliarden Euro umgehen, über die so strittig diskutiert wird, zumindest darüber, wie sie weitergeleitet werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Alois Rainer erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7019337 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 196 |
Tagesordnungspunkt | Bundesbeteiligung an den Kosten der Integration |