01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 4

Erwin RüddelCDU/CSU - Drittes Pflegestärkungsgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Dritten Pflegestärkungsgesetz setzen wir den Schlussstein einer großen Pflegereform, die größte Reform, die es in der Pflegeversicherung in den letzten 21 Jahren gegeben hat.

Wir haben Wort gehalten: Das, was wir im Koalitionsvertrag geschrieben haben, setzen wir eins zu eins um. Wir schaffen mehr Qualität, mehr Geld und mehr Betreuung für gute Pflege in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Zum jetzt vorliegenden PSG-III-Entwurf gehören zentral die Stärkung der örtlichen Pflegeinfrastruktur und der Ausbau der Pflegeberatung. Wir wollen mehr Qualität durch gute Beratung ins System bringen. Schon im PSG I haben wir die niederschwelligen Leistungen ausgeweitet. Jetzt, im PSG III, schaffen wir es über die Stärkung der Kommunen, dass neben niederschwelligen Angebote auch flächendeckend entsprechende Strukturen aufgebaut werden können.

Es geht hier um Vernetzung: Wir verzahnen die ambulante und die stationäre, die medizinische und die pflegerische Versorgung miteinander. Kommunen können künftig selbst Beratungsleistungen anbieten und die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte auf den Weg bringen. In 60 Kommunen können modellhaft neue Formen der Beratung erprobt werden. Wir werden sehen, welche konkreten Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sich daraus ableiten, und wir werden dann die Verbesserungen flächendeckend auf den Weg bringen. Unser Ziel ist eine lückenlose, wohnortnahe und effektive Versorgung, maßgeschneidert für die jeweiligen individuellen Bedürfnisse.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das PSG III bedeutet auch mehr Geld für Pflegekräfte. Schon im PSG I haben wir verankert, dass die Kassen bei tarifgebundenen Einrichtungen die Tarife nicht als unwirtschaftlich einstufen können. Das Gleiche setzen wir jetzt um für die Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Karl-Josef Laumann, für seine Beharrlichkeit danken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich glaube, diese Verbesserungen hätten wir im Parlament nicht umsetzen können, wenn hier nicht Menschen gewesen wären, die sich diesem Ziel verschrieben haben. Ich denke, es ist gut so, dass Pflege jetzt besser bezahlt wird.

Ein Wort zum Thema Abrechnungsbetrug. Qualitätskontrollen dürfen künftig nicht mehr zum Schaden der Pflegeversicherung verhindert werden. Die Kassen erhalten das Recht auf systematische Prüfung auch im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Der Medizinische Dienst wird künftig regelmäßig die Qualität und die Abrechnungen von Leistungserbringern kontrollieren; denn die Beitragsgelder der Versicherten müssen dort ankommen, wo sie hingehören, und die Pflegebedürftigen und ihre Familien müssen vor betrügerischen Pflegediensten geschützt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das PSG III setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch im Recht der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe um. Dadurch entstehen neue Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.

Aus meiner Sicht ist entscheidend – wir haben die damit verbundenen Probleme gelöst – die Beibehaltung der Gleichrangigkeit der Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Entscheidend ist, dass niemand schlechtergestellt wird als zuvor und dass es keine Verschiebungen zulasten der sozialen Pflegeversicherung gibt. Es hat keinen Sinn, die Pflegeversicherung mit Mehrausgaben zu belasten, ohne dass sich die Leistungen für Menschen mit Behinderung verbessern. Die kommunalen Haushalte dürfen sich zudem nicht zulasten der Pflegeversicherung ihrer Aufgaben aus der Eingliederungshilfe entledigen; denn die Beitragsgelder der Versicherten dienen einzig und allein einer guten Pflege.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die drei Pflegestärkungsgesetze werden mit einer ganzen Reihe flankierender Maßnahmen abgerundet, und damit wird die Pflegeversicherung einer grundlegenden Erneuerung zugeführt. Ich denke hier an den Bürokratieabbau. Ich denke hier an die Neugestaltung des Pflege-TÜVs. Ich denke hier auch an die Regelungen, die wir zur Verbesserung der Medikamentensicherheit geschaffen haben, an das E-Health-Gesetz mit dem Medikationsplan, an das Palliativ- und Hospizgesetz.

Im Zentrum der Bemühungen steht für uns immer mehr Qualität in der Pflege. Das gilt ausdrücklich auch für das kommende Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Damit werden wir für Ausschreibungen auf der Basis eines aktualisierten Heilmittelverzeichnisses sorgen, und wir werden sicherstellen, dass es künftig nicht nur um eine gute Qualität der Produkte gehen wird, sondern auch um eine fachkundige begleitende Beratung und um einen anständigen Service. Ordentliche Qualität ohne Zuzahlung soll künftig Standard sein.

Gestatten Sie mir noch einen Ausblick; denn es gibt in Sachen Pflege auch über diese Legislaturperiode hinaus Handlungsbedarf. Wir müssen uns künftig darauf konzentrieren, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver werden. Da gibt es ein weites Feld für Erleichterungen und verbesserte Rahmenbedingungen. Ich nenne nur einige Stichworte: Digitalisierung in der Pflege, technische Assistenz, Smart Home, Einbindung in die Gematik, besserer Datenaustausch zwischen Krankenhaus, Pflege, Arzt und Apotheke.

Intelligente Dokumentation und Prozesssteuerung sind geeignet, den Personaleinsatz trotz absehbarem Fachkräftemangel zu optimieren und damit zu einer guten Versorgung beizutragen. Das ist ganz besonders wichtig; denn die Pflegekräfte brauchen mehr Zeit für Zuwendung. Mit einem Wort: Wir müssen die Rahmenbedingungen für den Beruf der Pflegekraft so gestalten, dass er attraktiv bleibt und die Pflegekräfte ihm bis zur Rente treu bleiben.

Zum Abschluss danke ich allen, die an diesem Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren. Mein ganz besonderer Dank für diesen Quantensprung, den wir geschafft haben, geht an unsere Staatssekretärin Ingrid Fischbach. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch Frau Kraushaar ganz besonders erwähnen und ihr meinen Dank für diese großartige Leistung aussprechen,

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

dieses Gesetz mit auf den Weg gebracht zu haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rüddel. – Schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur nächsten Rednerin: Mechthild Rawert für die SPD-Fraktion.

(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn passiert, Mechthild?)

Brauchen Sie einen Stuhl?


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038519
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine