01.12.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 206 / Tagesordnungspunkt 4

Erich IrlstorferCDU/CSU - Drittes Pflegestärkungsgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte meine Rede eigentlich ganz anders beginnen, aber, verehrte Kollegin Schulz-Asche, Sie fordern mich förmlich heraus, erst auf Ihre Rede einzugehen. Sie haben gesagt: Kreativität und Mut haben bei den Pflegestärkungsgesetzen gefehlt. – Ich kann Ihnen nur sagen, dass dieser positive Einschnitt in die Pflege, den wir in dieser Legislatur geschafft haben, immer von dem Gedanken geprägt war: Wie entwickelt sich Deutschland? Wie ist die demografische Situation? Hier waren sehr wohl viel Kreativität, Mut und ein hohes Maß an Fachlichkeit in Kombination mit Menschlichkeit immer mit dabei. Ich möchte uns hier nicht loben, aber ich denke, dass wir dabei erfolgreich waren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pflegestärkungsgesetze in dieser Legislatur bringen spürbare Verbesserungen für die Menschen in unserem Land. Wenn wir in die Pflegeeinrichtungen gehen und mit den Pflegekräften und vor allem mit den zu pflegenden Personen und ihren Angehörigen sprechen, dann erhalten wir ausgesprochen viel Zustimmung. Selbst diejenigen, die von den hohen Beiträgen zur Pflegeversicherung betroffen sind, also Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, haben sich mit Kritik zurückgehalten, weil sie wissen, dass das Geld richtig angelegt ist und dass das Geld auch dort ankommt, wo wir es dringend benötigen. Denn – das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen – diese Bundesregierung hat sich entschieden, dass sie nicht nur in Straßen, Schienen und Gebäude investiert, sondern dass sie in Menschen investiert. Das ist die Melodie unserer Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Aufgrund dieser im Allgemeinen doch positiven Situation, auch in der Szene, kann ich über eine Ablehnung des Gesetzentwurfes wirklich nur den Kopf schütteln. Meine Damen und Herren, mir ist schon bewusst, dass die Opposition in einem politischen System eine besondere Rolle als Kontrollorgan hat, welches auch einmal lautstark Kritik übt und vielleicht einmal über das Ziel hinausschießen darf. Aber ein gewisser Bezug zur Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren – das geht vor allem auch an die Linke –, wäre auf jeden Fall auch einmal angebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD] – Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Dass durch dieses Gesetz sogar Verschlechterungen für Menschen mit Pflegebedarf oder gar mit Behinderung zu konstatieren wären, war von Ihnen teilweise zu hören. Ich kann nur sagen: Das ist einfach falsch. Durch dieses Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden viele Menschen bessergestellt und niemand soll und wird schlechtergestellt werden.

Da wir mit dem Pflegestärkungsgesetz viel am offenen System operiert haben, war es nicht einfach, das sicherzustellen. Es ist aber mit Übergangsregeln und Regeln zum Bestandsschutz gelungen. Anders als Sie sagen, droht auch nicht, dass die Träger der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe auf dem Rücken der Betroffenen darüber in Konflikt geraten, wer für die Leistungen zuständig ist. Ich bitte Sie wirklich: Verunsichern Sie nicht laufend die Leute in unserem Land mit Ihren Aussagen! Diese Debatte, die wir hier teilweise führen, ist wirklich schändlich.

(Widerspruch bei der LINKEN – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Quatsch!)

Ich möchte auch sagen: Das Thema Bürgerversicherung wird immer wieder in die Debatte eingestreut, egal von welcher Seite. Dabei wird mit sympathischen Formulierungen wie „Bürgerversicherung“ und „Solidarität“ jongliert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Mechthild Rawert [SPD]: Das finde ich auch gut!)

Aber wissen Sie, was mir fehlt? Sie sind nicht in der Lage, den Vorteil zu benennen, die systematische Verbesserung.

(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Keine Zweiklassenmedizin!)

Wo ist denn der Vorteil, meine sehr geehrten Damen und Herren? Dazu haben wir bisher wenig gehört.

(Katrin Werner [DIE LINKE]: Da haben Sie ja wohl nicht zugehört!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammenfallen, sind jetzt die Beteiligten verpflichtet – diese Verpflichtungsregelung ist neu –, sich mit Zustimmung des Betroffenen über Modalitäten der Übernahme und Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung zu einigen. Dies ist ein großer Fortschritt im Interesse der Pflegebedürftigen; denn sie müssen sich nicht mit der Bürokratie auseinandersetzen – diese Abstimmung läuft im Hintergrund ab. Auch das gehört zur Wahrheit. Jetzt ist es folgendermaßen geregelt: Die eine Stelle übernimmt die Leistung, die andere den Teil der Kosten, der von ihr zu tragen ist. Für diesen Bereich der Schnittstellenproblematik haben wir also in diesem Gesetz eine klare und gute Regelung gefunden.

Das gilt auch für andere große Fragen: Vorrang, Gleichrang – es wurde erwähnt. In meiner Rede zum PSG III im September hatte ich erwähnt, dass von Betroffenen und ihren Verbänden die Befürchtung geäußert wurde, im Verbund mit dem Bundesteilhabegesetz könne es an den Schnittstellen zu Nachteilen für pflegebedürftige Behinderte kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist uns allen gelungen, dass wir diese geäußerten Bedenken ausräumen konnten, weil wir die Menschen ernst genommen haben. Es ist, glaube ich, eine Stärke unseres Parlaments, dass wir hier kritikfähig waren und die entsprechenden Punkte eingebracht haben. Deshalb ist es ein gutes Gesetz, und deshalb werden wir heute auch zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Erich Irlstorfer. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: Heike Baehrens.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7038532
Wahlperiode 18
Sitzung 206
Tagesordnungspunkt Drittes Pflegestärkungsgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta