Edelgard Bulmahn - Ausbildungsunterstützung der Bundeswehr im Irak
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– Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Über die Beschlussempfehlung werden wir später namentlich abstimmen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung haben wir uns darauf verständigt, 38 Minuten für die Aussprache vorzusehen. – Das ist jetzt auch so beschlossen, weil es keinen Widerspruch gibt.
Damit eröffne ich die Aussprache. – Herr Außenminister, Sie haben das Wort.
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API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7063909 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Ausbildungsunterstützung der Bundeswehr im Irak |
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Auswärtiger Ausschuss
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen