Anja HajdukDIE GRÜNEN - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir endlich – wir sind damit schon ziemlich spät dran – über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Der Umfang dieser Reform mit 13 Verfassungsänderungen ist in der Tat erheblich. Es geht hier um nichts Geringeres als um unseren Föderalismus und darum, diesen zukunftsfest – für mindestens die nächste Dekade, wenn nicht länger – aufzustellen.
Ich will vorweg sagen: Wir Grünen werden, auch wenn wir die bisherigen Hinterzimmerberatungen der Großen Koalition, um es einmal so auszudrücken, für intransparent und im Ergebnis ineffizient erachten, hieran jetzt konstruktiv mitarbeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn es geht um die Planungssicherheit des Bundes und insbesondere der Länder, und das vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Länder, ab 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Es geht hier um die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand und auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ebendiese Handlungsfähigkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kern der Reform ist die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs im eigentlichen Sinne; Herr Schäuble hat das schon ausgeführt. Dass die Länder selbst – gerade auch überzeugte Föderalisten – in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit den Länderfinanzausgleich gerade auch als sichtbares Zeichen ihrer Solidarität untereinander aufgeben, finde ich bemerkenswert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Ulrich Freese [SPD]: Traurig! – Bettina Hagedorn [SPD]: Traurig!)
Ich glaube nicht, dass wir das von der Bundesebene werden zurückdrehen können. Das haben die Ministerpräsidenten so beschlossen.
Dass dieser MPK-Beschluss aber den Charakter unseres Föderalismus ändern wird, glaube ich schon. Es ist das ausdrückliche Ziel dieses Beschlusses, dass es formal keine Geber und Nehmer mehr geben soll; alle wollen stattdessen Nehmer von Steueranteilen, die das Bundesgesetz ihnen zuteilt, werden. So hat das Professor Korioth in einem aktuellen Beitrag im ifo Schnelldienst geschrieben. Ich vermag in diesem Verzicht auf Solidarität untereinander keine Stärkung unseres Föderalismus erkennen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Die eigentliche Schwäche der Reform liegt für mich allerdings darin – damit komme ich zu Ihrer Verantwortung, Herr Schäuble –, dass die drängendsten Herausforderungen unseres Föderalismus – auch das, was als Herausforderung in Zukunft sichtbar ist – nicht zielgenau angegangen werden. Das ist nämlich die wachsende Spreizung von armen und reichen Regionen.
Treiber dieses Trends ist der demografische Wandel und auch der sozialräumliche Wandel, den wir ja sehen. Es gibt Wegzugsregionen und Zuzugsregionen. Wir haben ein System in unserem Föderalismus, in dem der Maßstab des Ausgleichs die Finanzkraft, gemessen pro Kopf, ist. Angesichts des demografischen Trends und des sozialräumlichen Wandels muss man sich doch fragen, ob in überalterten Regionen mit schwacher Finanzkraft und Wirtschaftskraft der Maßstab „Finanzkraft pro Kopf“ überhaupt noch richtig ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Es wäre Ihre Verantwortung gewesen, diese Gedanken, also den demografischen und sozialräumlichen Wandel, zum Ausgangspunkt einer grundsätzlichen Analyse der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu machen.
Sie haben leider mit Ihrem Setting den Bundestag bewusst nicht einbezogen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Verantwortung tragen aber auch die großen Fraktionen hier im Haus. Aber dass wir das nicht im Rahmen einer sorgfältigen Analyse als Grundlage für unsere Reformüberlegungen nehmen, ist wirklich peinlich und der Herausforderung auch inhaltlich nicht angemessen. Wir beklagen gerade den Frust von Menschen, die sagen: Die öffentliche Infrastruktur ist in bestimmten Regionen dieses Landes nicht gewährleistet. – Das hat politische Folgen. Wir haben nicht die Chance ergriffen, dem vernünftig entgegenzuwirken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich muss noch einmal ganz deutlich unterstreichen, was Herr Schneider angedeutet hat: Es gibt natürlich längst wissenschaftliche Untersuchungen zu Auswirkungen dieser Reform. Diese Untersuchungen – zum Beispiel von Professor Lenk von der Uni Leipzig – kommen zu dem Ergebnis, dass ab 2020 die wirklich starken Länder überproportional profitieren werden, die schwachen jedoch nicht.
(Zuruf von der SPD: Recht hat er!)
Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen, um für Ausgleich in unserem Land zu sorgen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])
Aber es gibt auch Licht. Dieses Licht ist eine Korrektur, eigentlich eine Selbstkorrektur der Großen Koalition. Die Erweiterung des Grundgesetzes um die Mitfinanzierungskompetenz des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur für finanzschwache Kommunen ist das Licht in diesem Reformbauwerk, und das ist wirklich notwendig und überfällig.
(Johannes Kahrs [SPD]: Aber der Kretschmann ist doch dagegen, oder?)
Herr Schneider hat es ja zugegeben: Das war ein Fehler der vorangegangenen Föderalismusreform. – Dass wir jetzt finanzschwache Kommunen gezielt und insbesondere mit Blick auf die Bildungsinfrastruktur vom Bund aus mitfinanzieren können, wird von den Grünen ausdrücklich unterstützt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir sagen aber auch: Diese schmale Öffnung in unserer Verfassung ist nur ein erster Schritt. Wir halten an der vollständigen Aufhebung des Kooperationsverbotes fest. Wir halten das als eine wesentliche Zukunftsaufgabe unserer Gesellschaft für notwendig und werden weiter daran arbeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich sage auch ganz deutlich in Richtung Länder: Wenn der Bund jetzt finanzschwache Kommunen in der Bildungsinfrastruktur unterstützt, werden wir auch auf den Bundeseinfluss achten.
Es gibt noch viele andere Punkte bei dieser Reform. Meine Kollegin wird noch auf den wichtigen Punkt Verkehrsinfrastruktur eingehen. Gut, dass wir uns wenigstens ausführlich Zeit nehmen, in mehreren Anhörungen dieses Gesetzeswerk zu beraten. Ich rufe die Große Koalition auf: Lassen Sie uns bitte auch Verbesserungen vornehmen!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Sie sind notwendig; wir sollten sie nicht scheuen. Trotzdem müssen wir vor dem Sommer zum Abschluss kommen. Das brauchen insbesondere die Länder, und dann werden die schon mitziehen.
Schönen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ralph Brinkhaus ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7073436 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs |