16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 3 + ZP 2

Alois RainerCDU/CSU - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

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Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 wollen wir nicht nur die finanziellen Weichen für unsere föderale Struktur in Deutschland neu stellen, sondern auch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern modernisieren. Mehrmals – es ist schon angesprochen worden; ich werde später noch darauf eingehen – trafen sich die Regierungschefs von Bund und Ländern, um die Eckpunkte zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs festzulegen.

Zusätzlich muss auch das Grundgesetz an der einen oder anderen Stelle neu geregelt oder ergänzt werden. Grundsätzlich werden die Länder durch die Einigung ab 2020 per anno um circa 10 Milliarden Euro entlastet. Dies ist ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, ein stattlicher Betrag. Damit ist der Bund den Ländern finanziell sehr weit entgegengekommen und übernimmt auch noch zusätzliche Aufgaben.

Ich sagte eingangs, dass wir mit den Änderungen auch die Strukturen modernisieren wollen, etwa bei der Steuerverwaltung und mit Blick auf die Einwirkungsrechte für Finanzhilfen an die Länder. Auch soll es Verbesserungen bei der Digitalisierung der Verwaltungen geben. Außerdem bekommt der Bund, wie bereits angesprochen, die vollständige Verantwortung für die Bundesautobahnen. Es ist ein wahrlich großer Schritt, die Verwaltung der Autobahnen gesamtheitlich zu übernehmen. Genau deshalb müssen und werden wir hier im parlamentarischen Verfahren besonders aufpassen und vorsichtig agieren. Denn das darf nicht dazu führen, dass gute Strukturen den Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum Opfer fallen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als bayerischer Abgeordneter spreche ich natürlich auch davon, dass es in Bayern funktioniert.

(Beifall des Abg. Philipp Graf Lerchenfeld [CDU/CSU])

Der Ausbau der Bundesfernstraßen in Bayern funktioniert. Kein anderes Bundesland ruft so viele Mittel für den Straßenbau ab wie Bayern.

Als Haushaltsberichterstatter für den Bereich des Familienministeriums ist es für mich heute natürlich eine besondere Aufgabe, ein paar Worte über den Unterhaltsvorschuss zu verlieren. Ich freue mich über den Vorstoß der Ministerin. So konnte unsere AG Familie ihren schon länger gehegten Wunsch, den Unterhaltsvorschuss zu reformieren, jetzt erfolgreich umsetzen. Ich bin auch äußerst froh darüber, dass diese Änderungen erst Mitte des Jahres greifen. Denn wenn wir jetzt einen Schnellschuss gemacht hätten, wer weiß, was dann am Ende des Tages dabei herausgekommen wäre. Es ist auch richtig, dass wir die Alleinerziehenden dementsprechend unterstützen können. Da sind wir mit dabei.

Ich freue mich auch, dass diese Regelung mit den Ländern herbeigeführt worden ist. Aber ich habe in jeder Rede, in jeder Ausführung im Ausschuss gesagt: Ich bin bei Verbesserungen des Unterhaltsvorschusses dabei. Jedoch darf man nie vergessen, dass es ein Vorschuss ist. Man darf auch nicht vergessen, dass – darüber bin ich froh – bei der Rückholquote Verbesserungen angestrebt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich nenne da nur zwei Zahlen: Bayern 30 Prozent, Bremen 11 Prozent. In dieser Spanne bewegen wir uns in Deutschland. Ich würde mir wünschen, dass wir auch in diesem Bereich Erfolge erzielen.

Heute ist viel philosophiert worden über 16 : 0 oder 15 : 1.

(Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fünf zu eins!)

Diese Ministerpräsidentenkonferenz – gestern das 5 : 1 des FC Bayern gegen Arsenal war ja auch schön –

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

ist meines Erachtens durchaus sinnvoll.

(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann ich verstehen, dass das von der CSU kommt!)

– Ich werde gleich noch etwas dazu sagen. – Denn wir können uns in diesem Haus schön einig sein, wenn wir jedoch über dieses Gesetzesvorhaben keine Einigung im Bundesrat erzielen, werden wir in den nächsten Jahren keinen Erfolg haben.

(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir ja!)

Liebe Kollegin, jetzt sage ich Ihnen einmal eines, wenn Sie die CSU und vielleicht die Solidarität der CSU ansprechen:

(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau!)

Bayern zahlt momentan 55 Prozent in den Länderfinanz­ausgleich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Max Straubinger [CDU/CSU]: Wenn das keine Solidarität ist!)

Nur dies ist solidarisch.

(Petra Crone [SPD]: Ihr habt auch oft genug etwas bekommen! Nun aber langsam!)

Dann sage ich Ihnen noch etwas: Diese Entlastung in Höhe von 1,35 Milliarden Euro, die Bayern aus der neuen Struktur erhalten wird, wird sich innerhalb von drei Jahren wieder kompensieren.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das Nächste sage ich Ihnen auch: Ein Stück weit sind die Länder schon selbst für ihr eigenes Glück verantwortlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Man kann nicht ständig mit dem Finger auf den Bund zeigen und seine Hausaufgaben zu Hause nicht machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss weiter daran arbeiten. Der Bund – da bin ich dabei –, diese Bundesregierung, unterstützt die Länder und die Kommunen wie noch keine Regierung zuvor.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir können das auch, weil wir gute Steuereinnahmen haben. Aber auch diese guten Steuereinnahmen sind nicht so einfach vom Himmel gefallen.

Deshalb freue ich mich, dass wir jetzt in der ersten Lesung diesen Länderfinanzausgleich – wenn ich es so nennen darf – beraten haben, freue mich aber auch auf die Anhörungen und das parlamentarische Verfahren, das durchaus notwendig ist. Und so selbstbewusst sind wir als Parlamentarier, dass wir uns durchaus zutrauen, in diesem Verfahren noch die eine oder andere Verbesserung in unserem Sinne zu erreichen.

In diesem Sinne vielen herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073452
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
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