Dieter JanecekDIE GRÜNEN - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir Grüne sind die Partei des fairen Wettbewerbs. Wenn wir keinen fairen Wettbewerb haben, dann haben wir nicht Marktwirtschaft, sondern Machtwirtschaft. Das wollen wir nicht.
Ein funktionierender fairer Wettbewerb ist eine tragende Säule für unsere soziale und ökologische Marktwirtschaft. Dieser Wettbewerb ist Motor für Innovation, Kreativität und führt zu niedrigen Preisen und hoher Qualität. Genau das wollen wir. Deswegen wollen wir fairen Wettbewerb. Daher legen wir einen eigenen Antrag vor, um das zu verbessern, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht geschafft haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wo fairer Wettbewerb herrscht, haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl. Sie sind besser geschützt vor Abzocke und unfairen Geschäftsbedingungen; denn ohne faire Regeln nimmt die wirtschaftliche Konzentration zu, häufig verbunden mit Schäden für Mensch und Umwelt. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige richtige Punkte im Sinne einer Digital- und Wettbewerbspolitik, wie sie meine Fraktion schon lange fordert. Damit werden Fortschritte erzielt; das ist auch gut so. Allerdings: Wir müssten deutlich mehr tun.
Jetzt komme ich zu unseren Vorschlägen und Beispielen, etwa zum Thema digitale Märkte. Sie sind erst einmal ein großer Gewinn für uns alle, für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Vergleichsportale schaffen mehr Transparenz bei Angebot und Preisen. Über soziale Netzwerke können Nutzerinnen und Nutzer Interessen und Meinungen teilen. Aber die Wettbewerbspolitik muss sich auf diese neuen internetbasierten Plattformmärkte ausrichten. Die Wettbewerbswirkung dieser Märkte ist eben nicht eindeutig. Da der Mehrwert der Plattformen direkt mit der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer steigt – das ist der sogenannte Netzwerkeffekt –, konzentriert sich Marktmacht auf wenige Plattformen und im extremsten Fall auf eine Plattform. Das kann ein Problem sein. Das Beispiel WhatsApp und Facebook ist genannt worden. Der Kaufpreis lag damals bei 19 Milliarden US-Dollar für WhatsApp, für ein Unternehmen, das zwar geringen Umsatz, aber 450 Millionen Nutzerinnen und Nutzer hatte.
Deswegen fordern wir, dass das Bundeskartellamt zukünftig bei der Genehmigung von Fusionen die Möglichkeit hat, nicht nur auf den Umsatz der Firmen zu schauen, sondern zusätzlich auf das Transaktionsvolumen und den Kaufpreis, der bei der Fusion gezahlt werden soll. Das ist wichtig und notwendig; denn sonst bekommen wir die Konzentration in diesem Bereich nicht in den Griff.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])
Ich mache es ein bisschen konkreter, was die Digitalwirtschaft angeht. Es gibt zwei Prinzipien, die wir unbedingt brauchen. Das eine wird mit dem etwas sperrigen Wort der Interoperabilität beschrieben. Dabei geht es darum, dass Sie, wenn Sie eine Smartphone-Anwendung, eine App haben, auch mit anderen kommunizieren können, dass es da keine Lock-in-Effekte gibt und dass keine geschlossenen Märkte nebeneinander existieren, was dazu führt, dass Monopolisten ihre Machtstellung ausnutzen. Da haben wir momentan beim Wettbewerbsrecht, zum Beispiel im Bereich der Messengerdienste, ein Problem. Sie können jetzt nicht von Threema zu WhatsApp kommunizieren; das geht nicht. Dieses Problem müssen wir lösen. Wir müssen da bei der Gesetzgebung ran und einfordern: Die Anbieter selbst müssen nachweisen, dass das technisch nicht möglich ist. Wenn sie das nicht können, dann muss das machbar sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der zweite Punkt betrifft die Datenportabilität. Auch das ist wieder ein sperriges Wort, aber einfach zu erklären: Dabei geht es darum, dass Sie, wenn Sie Daten oder auch Datenhistorien gespeichert haben, zum Beispiel Kontaktdaten in einer Anwendung, und wenn Sie einen anderen Anbieter nutzen wollen, die auch mitnehmen können. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt das; sie ist ab 2018 anzuwenden. Aber sie muss jetzt zügig in deutsches Recht umgesetzt werden, damit wir auch in diesem Bereich mehr Wettbewerb haben, indem wir diese Möglichkeiten im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher haben.
Ich komme zum Thema Verbraucherschutz. Herr Dr. Heider, Sie haben den Gesetzentwurf ja schon verteidigt. Die SPD hatte nämlich anderes vor – sie ist als Tiger gesprungen und dann nicht wirklich als Tiger gelandet; ich lasse jetzt einmal die üblichen Vergleiche weg und mache es sachlich –: Sie wollten eine schlagkräftige Verbraucherschutzbehörde ausbauen. Sie wollten die Kompetenzen des Bundeskartellamts auf den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ausweiten. Aber das haben Sie eben nicht gemacht. Wir finden, das ist ein Versäumnis. Denn wie kann bitte der Verbraucher zivilrechtlich gegen Unternehmen vorgehen, die zum Beispiel die AGBs verschlechtern oder Datenschutzbestimmungen umgehen und ausnutzen? Das kann er eben nicht. Dazu braucht er auch die Keule des Wettbewerbsrechts, die Sie ihm aber nicht gegeben haben. Wir wollen, dass der zivilrechtliche Verbraucherschutz um einen behördlichen ergänzt wird, damit da endlich Waffengleichheit herrscht. Das ist notwendig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich komme noch zum Ministererlaubnisverfahren. Es ist richtig, dass das erst einmal ein Akt der Exekutive ist und in der Endentscheidung auch bleiben soll. Aber wir haben gerade bei der Causa Tengelmann gesehen, dass das nicht so ganz funktioniert. Was ist denn beispielsweise das Gemeinwohlinteresse? Das Gemeinwohlinteresse kann nicht darin bestehen, dass man einen Unternehmensbereich als schützenswert ansieht – in diesem Fall Kaiser’s Tengelmann – und dort Arbeitsplätze sichert, aber die anderen Arbeitsplätze – in dem Fall bei Edeka – sozusagen zur Disposition stellt, die Position dieser Mitarbeiter schwächt und dann sagt: Das ist das Gemeinwohlinteresse. – Ich glaube, der Bundestag muss in der Lage sein, Einspruch zu erheben und eine Debatte darüber zu führen. Das fordern wir. Wir sagen: Innerhalb von vier Sitzungswochen brauchen wir die Gelegenheit zu einer Diskussion.
Wenn dann der Minister sagt, er ist nicht einverstanden, dann kann er noch immer zu der Regierung gehen und sagen: Stimmt mal so oder so ab. Dann treffen wir eine Entscheidung. – Die kann dann auch anders als die vom Parlament getroffene aussehen. Nichtsdestotrotz brauchen wir im Parlament breitere Beteiligungsrechte, auch der Verbraucherschutzbehörden und der Datenschutzbehörden, damit sie darlegen können, ob das im Sinne des Gemeinwohls ist. Denn unser Eindruck ist, dass es im Fall Tengelmann nicht so gelaufen ist, sondern dass da Gespräche im Hintergrund gelaufen sind, die am Ende nicht dem Gemeinwohl gedient haben, sondern Interessen von Einzelnen, die vielleicht schon im Vorfeld viel Einfluss hatten.
Wir Grüne stimmen dem vorliegenden Entwurf so nicht zu, sagen aber auch, dass es Fortschritte gibt. Uns liegt jetzt die neunte Novellierung vor. Das ist gut so und notwendig. Es werden weitere folgen; das ist ja angesprochen worden. Im Bereich des Verbraucherschutzes haben wir eben noch Bedarf. Ich glaube, das wird die SPD selbst auch noch einmal für sich betonen. Das muss dringend auf die Tagesordnung.
Für uns bleibt am Ende in der Substanz: Da uns fairer Wettbewerb und konsequenter Verbraucherschutz so am Herzen liegen, müssen wir uns bei beiden Vorlagen enthalten.
Es gibt noch eine weitere Problematik, die wir kritisch sehen: die Freistellung privater Presseverlage von der Kartellverfolgung. Natürlich brauchen wir eine unabhängige Presse, die auch wettbewerbsfähig sein muss, aber Preisabsprachen sind nach unserer Auffassung das falsche Instrument, um sie im Wettbewerb mit der Gratiskonkurrenz aus dem Internet zu stärken. Auch hier müssen wir die Regeln beachten und dürfen keine Sonderregeln schaffen. Sonst ist der Wettbewerb außer Kraft gesetzt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])
In diesem Sinne: Kämpfen Sie weiter für fairen Wettbewerb! Ich danke für die Debatte und freue mich auf Ihre weiteren Beiträge.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Als Nächstes hat Marcus Held für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082743 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |