Konstantin von NotzDIE GRÜNEN - Datenschutzrecht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr de Maizière, Herr Reichenbach, wenn man Ihnen zuhört, ist man gar nicht mehr sicher, ob Sie dasselbe Gesetz vorgelegt haben. – Doch? Dann bin ich ja beruhigt.
(Marian Wendt [CDU/CSU]: Das Gesetz hat der Minister vorgelegt!)
Die unzähligen Datenschutzskandale, die Datenlecks, die ungezügelte Datensammelei, Snowden und jetzt ganz aktuell Vault 7 zeigen ja, wie dringend und wie drängend der Datenschutz ist.
(Marian Wendt [CDU/CSU]: Was hat das mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun?)
Sie haben völlig recht, Herr de Maizière: Die 70er-Jahre sind vorbei, aber, ich glaube, anders, als Sie meinen. Datenschutz ist heutzutage sehr viel wichtiger geworden und ein ganz zentraler Punkt der Politik, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerold Reichenbach [SPD]: Das hat jetzt mit der Datenschutz-Grundverordnung so viel zu tun wie Kaninchenzucht mit Aquarienhaltung!)
Es gibt ja Gerüchte, wonach es in der jetzigen Führung des Bundesinnenministeriums zwei lebendige Feindbilder gibt: den Datenschutz und die EU-Kommission. Der heutige TOP vereinigt beide miteinander. Die unmittelbar geltende Verordnung zwingt alle Mitgliedstaaten der EU und damit eben auch Deutschland in eine ernsthafte Datenschutzreform. Dass das der Bundesregierung so nicht schmecken würde, war klar. Denn Datenschutz gilt Ihnen – das war ja deutlich herauszuhören – viel zu oft als Hemmnis für die Privatwirtschaft und im Sicherheitsbereich als Risiko. Und deswegen sage ich: Das Innenministerium hat meiner Ansicht nach viel Kraft aufgewandt und verschwendet, die Reform insgesamt zu verzögern und aufzuhalten. Der Ausgang der Geschichte ist heute klar: Die Bundesregierung hat in dieser Frage verloren, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt legen Sie hier einen Entwurf vor, der wenig unversucht lässt, Ziele und Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie der EU-Richtlinie zur Polizei und Justiz zu hintertreiben. Ganz typisch für Sie sind auch die am Ende des langen Artikelgesetzes versteckten Änderungen des BND-Gesetzes, etwa um die Datenschutzaufsicht dieser Problembehörde weiter zu erschweren. Das ist inakzeptabel.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Petra Pau [DIE LINKE])
Die EU-Reform ist insgesamt gesehen nämlich ein Erfolg. Wir haben endlich ein Instrument gegen Datenmissbrauch durch Facebook, Google und Co, einen Schutz, den Sie von der Union in zwölf Regierungsjahren in unverantwortlicher Weise verweigert haben. Das Marktortprinzip der Verordnung ist ein Meilenstein, auch die hohen Sanktionen und Sonderregelungen wie die zur Datenportabilität sind innovativ und gut.
Bedauerlich ist es, dass die Bundesregierung mit einem Anpassungsgesetz reagiert, das inzwischen annähernd 70 Gegenanträge der Bundesländer hervorrufen musste, Forderungen, die überwiegend auf den Inhalt der EU-Datenschutzverordnung verweisen und deren Geltung einfordern. So traurig scheint es leider um die EU-Vertragstreue dieser Bundesregierung bestellt zu sein. Wirklich unsäglich sind die Beschneidungen der Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellen Auskunftsansprüche und Informationspflichten unter den kommerziellen Vorbehalt der Unternehmen. Das werden wir keinesfalls mitmachen, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Petra Pau [DIE LINKE])
Abschließend: Auch wir machen uns nichts vor. Die Geschwindigkeit und die Tiefe des Digitalisierungsprozesses sind eine enorme Herausforderung. Nicht alle selbstgesteckten Ziele der EU-Reform sind erreicht worden. Die Verordnung selbst ist hochabstrakt und – Sie haben es angesprochen, Herr Minister – wegen ihres Kompromisscharakters vielfach auslegungsbedürftig. Das schafft eben auch ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit. Auch Dutzende Öffnungsklauseln stellen das wünschenswerte Ziel einer EU-weiten Harmonisierung wieder infrage. Aber die zentrale Aufgabe der Verordnung liegt vor allen Dingen in Folgendem: Big Data, künstliche Intelligenz, Cloud Computing, das Internet der Dinge, dies alles verlangt konkrete Regelungen, und dem widerspricht eben auch nicht das wichtige Ziel der Technikneutralität. Die EU-Kommission hat dies verstanden und einen Entwurf der E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Das gilt leider bisher nicht für Sie.
Die Bundeskanzlerin hat in falscher Wirtschaftsfreundlichkeit ganz ähnlich wie Sie eben, Herr de Maizière, öffentlich mehrfach gesagt, den Datenschutz schleifen zu wollen. Den Preis sollen die Bürgerinnen und Bürger zahlen – durch weniger Schutz und weniger Transparenz. Das machen wir als Bürgerrechtspartei nicht mit. Wir können von Ihnen nur eine ordentliche Umsetzung der guten Vorlage verlangen. Fangen Sie endlich damit an!
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Petra Pau [DIE LINKE])
Vielen Dank, Konstantin von Notz. – Nächster Redner: Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082892 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Datenschutzrecht |