Thomas FeistCDU/CSU - Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einmal drei Facetten des Antrags der Linken zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes betrachten, Frau Hein.
Erstens: die Notwendigkeit dieses Antrages. Sie schreiben ganz am Anfang von der angespannten Situation am Ausbildungsmarkt, nur leider hat das mit der Realität nichts zu tun. Denn sowohl das Bundesinstitut für Berufsbildung als auch die Arbeitsagentur sagen etwas völlig anderes, nämlich dass die Lage entspannter ist.
Ein zweiter Aspekt hinsichtlich der Notwendigkeit. Wir haben mit diesem Berufsbildungsgesetz in Deutschland eine Jugendarbeitslosigkeit von knapp über 5 Prozent. Im europäischen Durchschnitt sind es 23 Prozent. Jetzt ein gutes Gesetz auf Grundlage Ihrer Angaben zu verschlimmbessern, halte ich für nicht notwendig.
(Beifall des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU] – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Verbessern, nicht verschlimmbessern! Das machen Sie schon alleine!)
– Verschlimmbessern. Ich bleibe dabei.
Zweitens: die Frage der Form, die Art und Weise, wie Ihr Antrag gestaltet ist. Nun ist es so, dass Sie den Berufsbildungsbericht nehmen und darauf aufbauend Ihre Argumentationsketten entwickeln. Dann kommt noch das Hohelied über Gewerkschaftspapiere. Das sei Ihnen vergeben; das ist ja auch in Ordnung.
(Lachen bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie gütig!)
Am Schluss ist es allerdings so, dass Sie die Evaluation, die von demselben Ministerium vorgenommen wird, das auch für den Berufsbildungsbericht zuständig ist, als fehl am Platze einschätzen. Da muss man sich doch schon mal überlegen, ob die Quellen, die man nutzt, seriös sind oder nicht – beides in einem Antrag zu behaupten, das geht nicht.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Nur bei Ihnen nicht!)
– Nein, das geht generell nicht. Man muss schon ein bisschen stringent vorgehen.
In Ihrem Antrag „Berufsbildungsgesetz novellieren“ haben Sie eigentlich alles zusammengefasst, was irgendwie mit Berufsbildung zu tun hat. Das ist auch Ihr gutes Recht; das können Sie gerne machen. Nur sind darin einige gravierende Fehler enthalten. Sie reden zum Beispiel über die Berufseinstiegsbegleiter und behaupten, das entsprechende Programm sei nicht nachhaltig. Ich muss ganz ehrlich sagen: Für junge Leute, die besonderen Förderbedarf haben, ist das eine tolle und nachhaltige Sache.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist so festgelegt; es ist eine gesetzliche Leistung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist. Deswegen ist das auch kein „Programm“. Ebenso ist die Assistierte Ausbildung im Sozialgesetzbuch niedergelegt; sie ist – anders, als Sie es im Antrag umschreiben – kein „Programm“. Was Sie schreiben, ist leider völlig falsch.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das ist befristet! Vielleicht erinnern Sie sich daran!)
Drittens. Ich komme zu ein paar Punkten, die den Inhalt betreffen. Nun kann man sagen, einige Forderungen in Ihrem Antrag sind ganz vernünftig, zumindest im Sinne der Auszubildenden. Sie haben die Mindestausbildungsvergütung angesprochen. Nun gibt es ja das Instrument der Bundesausbildungsbeihilfe. Das heißt, wenn jemand nicht bei seinen Eltern wohnt und wenig Lehrlingsgeld bekommt, kann dieses aufgestockt werden, damit er sich eine eigene Wohnung leisten kann. Auch das sind gesetzlich festgeschriebene Leistungen. Ein interessanter Schachzug wäre gewesen – eigentlich habe ich da auf Ihren Vorschlag gewartet –, wenn Sie gesagt hätten: Wir haben das BAföG beim BMBF, und wir sollten das für die Azubis auch beim BMBF regeln. – Das wäre doch etwas Sinnvolles. Denn bis jetzt ist es so, dass Sie Forderungen stellen, die zwar erfüllt werden könnten, aber eben nicht von diesem Ministerium.
Ein zweiter inhaltlicher Aspekt ist die Lernmittelfreiheit. Das ist eine ganz tolle Sache für junge Leute. Ich bin auch dafür. Nur, warum sollen wir denn hier im Bund etwas beschließen, was die Länder dann umsetzen müssen? Hier ergibt sich keine Stringenz.
(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Dann müssen Sie besser lesen!)
Einige Dinge mehr sind im Antrag enthalten. Im Übrigen finden sich da auch Karteileichen wie die Ausbildungsplatzabgabe. Nun, Frau Hein, es ist so: Zum ersten Mal wurde vor 41 Jahren, 1976, über die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gesprochen. Da saßen Sie von der Linken noch nicht hier, da saß auch die Fraktion der Grünen noch nicht hier. Damals stand das auch schon in einer Vorlage, und schon damals ist es abgelehnt worden.
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie nicht dazulernen! – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Und Sie haben nicht gemerkt, dass wir von einer Umlage reden!)
Unsere Meinung ist folgende: Wir werden das gute Gesetz, das wir haben, nicht durch Aufblähen bürokratischer und schlechter handhabbar machen und dadurch für die Unternehmen, die ausbildungswillig sind, verschlimmbessern. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Welche Überraschung!)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Walter-Rosenheimer, Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082941 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Novellierung des Berufsbildungsgesetzes |