Volker BeckDIE GRÜNEN - Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Es wurde von Rednern der Großen Koalition, zunächst vom Bundesinnenminister, betont – diese Auffassung teile ich –, dass viele Menschen hierherkommen, die einen Aufnahmegrund und damit einen Schutzanspruch haben, weil sie verfolgt sind. Diesen Schutzanspruch wollen wir verwirklichen. Wir müssen darauf achten – auch das möchte ich Ihnen sagen –, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht widerrechtliche Bescheide erstellt, durch die bestimmte Verfolgungsschicksale ignoriert werden, und dass diese Fehler erst im Rahmen der Rechtsprechung korrigiert werden.
Es gibt aber auch Menschen, die hierherkommen und Asyl beantragen, obwohl sie nicht verfolgt werden und keinen Grund haben, hierzubleiben. Wir sind uns selbstverständlich einig, dass die Menschen, die keinen Grund haben, hierzubleiben, das Land verlassen sollen und müssen. Wir können und sollen rechtsstaatlich alles tun, was dies befördert.
Der Dissens zeigt sich da, wo es um Regelungen geht, die an der Verfassungswidrigkeit vorbeischrammen, oder wo wir über rein symbolische Rechtspolitik reden. Genau das machen Sie hier. Sie tun so, als ob Sie auf den schrecklichen Anschlag auf dem Breitscheidplatz, auf den Fall Amri, rechtspolitisch reagieren würden. Ich habe erstmals nach Ihrer Rede, Herr Castellucci, verstanden, warum Sie diesen komischen Regelungsvorschlägen zustimmen wollen: Sie wollen den Eindruck erwecken, es sei gar nichts schiefgelaufen, es sei alles wunderbar gewesen, und es hätte nur an Gesetzen gefehlt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es hat aber nicht an Gesetzen gefehlt, sondern an Kooperation und an konsequenter Anwendung des geltenden Rechts.
Natürlich ist der Fall Amri nach § 2 Absatz 14 Ziffern 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes einschlägig. Die Voraussetzungen zur Verhängung von Abschiebungshaft haben in diesem Fall eindeutig bestanden. Es gab aber keinen Informationsaustausch, in dessen Verlauf man hätte sagen können: Angesichts der Voraussetzungen wenden wir dieses Gesetz an, weil die Abschiebungshaft in diesem Fall sinnvoll ist.
(Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Wer regiert noch mal in Nordrhein-Westfalen?)
Die Frage, die sich dann im Fall Amri stellt – an diesem Dilemma ändern Sie mit Ihren Regelungen zur Gefährderhaftung überhaupt nichts –, ist, ob die Voraussetzungen für Abschiebungshaft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sind. Abschiebungshaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann zulässig – sie ist eben keine Strafhaft, und es gibt im deutschen Recht auch keine Präventivhaft –, wenn sie unmittelbar der Durchführung einer Abschiebung dienlich ist. Deshalb ist der neue Haftgrund, den Sie schaffen, rechtlich weiße Salbe, weil damit dieses Dilemma in einem Rechtsstaat nicht aufgelöst werden kann.
Ja, wir wollen jeden Gefährder loswerden; aber was ein Gefährder ist, ist sehr schwer zu definieren. Am Ende ist das eine Prognose in die Zukunft. Deshalb ist man in den rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten beschränkt, solange diese Leute keine konkreten Straftaten begangen haben, sondern wir das nur glauben und ihnen zutrauen, dass sie diese begehen.
Wenn Sie nach drei Monaten aufgrund der Voraussetzungen zu dem Ergebnis kommen, die Abschiebung konnte nicht durchgeführt werden, dann wird Ihnen die Verlängerung um weitere drei Monate, die Sie hier im Gesetz schaffen, nicht viel helfen, weil die Rechtsprechung Sie korrigieren wird. Das Bundesverfassungsgericht wird am Ende darauf achten, dass jemand, der unschuldig ist, nicht einfach dauerhaft in Haft genommen werden kann, wenn es keine Abschiebungsaussicht gibt. Deshalb müssen Sie Ihre Hausaufgaben machen. Sie müssen mit den Herkunftsländern reden, auf dass diese die Betroffenen zurücknehmen. Das sind die Aufgaben; aber an diesem Dilemma ändert dieser Gesetzentwurf einfach kein Jota.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ähnlich absurd ist das bei Ihrer Fußfesselregelung. Der Hersteller aus Israel selbst, Herr Leo Milstein, der diese Sachen gern an uns verkauft, sagt, er habe den Eindruck, dass die Deutschen nicht richtig verstanden hätten, wo man Fußfesseln anwenden kann. Im Rahmen der Bewährungsauflage haben die Delinquenten selber ein Interesse, statt in Haft zu bleiben, in die Freiheit, zur Familie, zur Arbeit zu kommen und sind deshalb kooperationswillig. Wie will man die islamistisch motivierte Person dazu motivieren, hier zu kooperieren? Sie hat doch ein gegenläufiges Interesse. Die Praxis hat es tragischerweise vor Augen geführt: Bei dem Attentat von Saint-Étienne-du-Rouvray trug einer der beiden Attentäter eine Fußfessel. Dieses Attentat konnte damit nicht verhindert werden. Selbst Ihr eigenes BKA sagt Ihnen, dass das, was Sie hier vorhaben, nicht geeignet ist.
Deshalb: Lassen Sie uns das im Ausschuss noch einmal gründlich anschauen. Wir sollten bei den Bürgern nicht den Eindruck erwecken, dass man mit Druckerschwärze in Gesetzen Terrorismus wirklich wirksam bekämpfen kann. Wir wollen alle gemeinsam –
Herr Kollege.
– ich komme zum Schluss –, dass die, die nicht hier sein dürfen, gehen müssen, und wir wollen alles für die Sicherheit unseres Landes tun.
(Sebastian Hartmann [SPD]: Sehr gut!)
Ein Beitrag zu diesen beiden Zielen ist dieser Gesetzentwurf sicherlich nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089321 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht |