23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 5

Nina WarkenCDU/CSU - Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen beiden Jahre waren für uns alle, für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger, eine große Herausforderung. Hunderttausende Menschen aus vielen Teilen der Erde haben in unserem Land Schutz und Zuflucht gesucht. Für uns als Union ist klar: Als reiches Land und als christliches Land wollen und werden wir Menschen in Not helfen. Aber ebenso klar ist für uns, dass wir die Not der Welt nicht allein mit den Mitteln des deutschen Asylrechts werden beheben können. Deshalb besagen das Grundgesetz und unsere Gesetze ganz bewusst nicht, dass jeder Mensch auf der ganzen Welt ein Recht darauf hat, in Deutschland zu leben. Unser Asylrecht schert gerade nicht alle Menschen über einen Kamm, sondern enthält ausdifferenzierte Regelungen und nimmt den Einzelfall, den einzelnen Menschen und seine individuelle Situation, in den Blick. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird deswegen nicht nach Schema F entschieden, sondern mit Dolmetschern und Gutachtern großer Aufwand betrieben, um in einem rechtsstaatlichen Verfahren für jeden einzelnen Antrag eine gerechte Entscheidung treffen zu können.

Weil es sich dabei oft um schwierige Abwägungsfragen handelt und die Entscheidung für den Einzelnen eine enorme Tragweite hat, ist es für uns als Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit, dass man diese Entscheidung vor Gericht überprüfen lassen kann. Jeder Flüchtling hat das Recht, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, dann gegen dessen Entscheidung Rechtsmittel einzulegen und schließlich sogar eine Verfassungsbeschwerde zu erheben. Das ist ein Maß an Rechtsschutz, das auf der ganzen Welt seinesgleichen sucht. Wenn aber dann am Ende eine rechtskräftige Entscheidung steht, dann gilt sie, und zwar auch dann, wenn sie irgendwelchen linken Aktivisten nicht gefällt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich ist es richtig, den ausreisepflichtigen Menschen Perspektiven in ihrer Heimat aufzuzeigen und finanzielle Starthilfe anzubieten. Wenn jemand aber trotz alledem nicht freiwillig zur Ausreise bereit ist, dann muss unser Staat die Ausreisepflicht durchsetzen. Nur so erhalten wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die gesellschaftliche Akzeptanz unseres Asylrechts aufrecht.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer kluger Baustein in einer vernünftigen Flüchtlingspolitik. Wenn wir die Zahlen sehen – es gibt gegenwärtig über 200 000 Ausreisepflichtige in unserem Land –, dann müssen wir feststellen, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn wir etwa sehen, dass manch ein Geduldeter seine Rückführung gezielt hintertreibt, indem er falsche Angaben zu seiner Person oder zu seiner Staatsangehörigkeit macht oder bei der Ausräumung von Ausreisehindernissen nicht mitwirkt, dann wissen wir, dass wir hier ansetzen und den Aufenthalt für diese Menschen räumlich einschränken müssen. Wer unsere Hilfe will, von dem können und dürfen wir Ehrlichkeit und Mitwirkung erwarten, und das müssen wir als Gesellschaft auch einfordern. Dies bedeutet auch, dass ein Flüchtling nicht nur mit den Schultern zuckt und sagt, er habe seinen Ausweis verloren, sondern dass er den Behörden die Möglichkeit gibt, seine Angaben zu überprüfen. Deshalb ist es in Zeiten der mobilen Kommunikation sinnvoll und erforderlich, dass die Daten auf Smartphones und anderen mobilen Datenträgern überprüft werden. Daraus können sich Hinweise ergeben, woher jemand tatsächlich kommt. Dass der vorliegende Gesetzentwurf eine entsprechende Mitwirkungspflicht der Asylbewerber vorsieht, ist deshalb folgerichtig. Das unterstützen wir.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn die zuständigen Behörden die Erfahrung machen, dass sich manche Ausreisepflichtige ihrer Rückführung entziehen, dann ist es genau der richtige Ansatz, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams zu verlängern, sodass wir dieser Leute dann habhaft sind, wenn der Flieger abhebt. Eines ist ganz klar: Obwohl wir besser geworden sind, werden wir im bisherigen Tempo nicht vorankommen. Eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern ist notwendig. Während sich etwa die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein aus der Verantwortung stiehlt und mit pauschalen Abschiebestopps populistische Wahlkampfmanöver durchführt, verbessert der Bund mit dem Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Länder, und das ist richtig so.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei alldem ist eines auch klar: Wer unter dem Deckmantel des Asylrechts nach Deutschland kommt, um hier unsere innere Sicherheit zu gefährden, und wer damit die große Mehrheit der friedlichen Flüchtlinge in Misskredit bringt, dem zeigen wir klar die Rote Karte. Wir sind ein offenes und ein hilfsbereites Land, aber wir sind auch ein starker Staat, der die Sicherheit seiner Bürger zu schützen hat.

Genau aus diesem Grund erweitern wir die Möglichkeit der Abschiebehaft für Gefährder, für Menschen, von denen eine große Gefahr für Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger ausgeht. Solche Menschen wollen wir nicht in unserem Land. Bis zu ihrer Abschiebung gehören diese Leute nicht auf die Straßen unserer Städte, sondern hinter Gitter.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die Fälle, in denen es für einen Haftbefehl nicht ausreicht, schaffen wir die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel, damit unsere Behörden wissen, wo sich diese Gefährder aufhalten, und damit die Gefährder wissen, dass wir sie im Blick haben. Damit schützen wir unsere Bevölkerung, damit gewährleisten wir die Rückführung, und damit senden wir ein ganz klares Signal, dass wir einen Missbrauch unserer Freiheit nicht dulden werden. Dieses Signal wollen wir heute mit diesem Gesetzentwurf setzen. Ebenso erwarten wir von den Ländern, dass sie das Ihre tun und Recht und Gesetz umsetzen.

Wir, die Union, sind entschlossen, die vor uns liegenden Herausforderungen besonnen, vor allem aber auch konsequent anzugehen. Ich lade Sie herzlich ein, das Gesetz zügig auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089330
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
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