23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 9 + ZP 4

Nina ScheerSPD - Europaweiter Atomausstieg

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Meine sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über verschiedene Vorlagen, die den Euratom-Vertrag betreffen. Es ist nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass wir uns mit dieser Thematik auseinandersetzen. Ich möchte voranstellen, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zu dem, was wir heute Vormittag verabschiedet haben, besteht. Das Standortauswahlgesetz ist reformiert worden. Ich verknüpfe den heutigen Tagesordnungspunkt thematisch mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf; denn das Standortauswahlgesetz hält uns eindrücklich vor Augen, mit welch enormen Lasten und Risiken die Nutzung der Atomenergie verbunden ist.

Im Gesetz ist festgeschrieben, dass wir uns für 1 Million Jahre verpflichten, verantwortlich mit den Altlasten der Atomenergienutzung umzugehen. Die Angabe „1 Million Jahre“ ist natürlich ein Platzhalter für Ewigkeit, weil wir erkennen mussten, dass die Gefahren, die allein schon vom Atommüll ausgehen, so unermesslich und unbeherrschbar sind, dass wir es nur so beziffern können; denn es geht ins Unendliche. Um dies gesetzlich zu fixieren, haben wir uns für die Angabe „1 Million Jahre“ entschieden.

Ich betone das deswegen hier so ausdrücklich, weil es versinnbildlicht, wie unverantwortlich die Nutzung von Atomenergie ist. Wir haben über die deutschen Grenzen hinweg in und für Europa und natürlich auch international eine Verpflichtung, möglichst schnell aus dieser so gefährlichen Technologie, deren Erzeugung selbst schon Risiken birgt, auszusteigen.

Wir kennen auch andere Gefahren. Zuletzt gab es vor ein paar Tagen die Meldung, dass aufgrund einer 20-minütigen Unterbrechung des Kontaktes zu einem Flugzeug Alarm in Atomkraftwerken in Deutschland ausgelöst wurde und Räumungen stattgefunden haben. Auch das zeigt, wie sensibel und gefährlich die Nutzung dieser Technologie ist.

Es gibt noch eine weitere große Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von Atomenergie: die Verquickung – dies betrifft das technische Know-how – von militärischer Nutzung und ziviler Nutzung. Wenn man sich die Situation weltweit anschaut, wenn man sich anschaut, wer zu den Nutzern von Atomenergie im zivilen Bereich zählt und wer über Atomwaffen verfügt, ist eine Kongruenz festzustellen von atomenergienutzenden Staaten und solchen, die sich zugleich Staaten mit Atomwaffen oder Zulieferstaaten nennen können. Dies zeigt, dass wir hier eine weitere Herausforderung im Umgang mit der Nutzung von Atomenergie bzw. bei der Beendigung der Nutzung von Atomenergie vor uns haben. Wahrscheinlich wird es sehr schwer werden, weltweit aus der Atomenergie auszusteigen, solange noch Staaten in der Welt über Atomwaffen verfügen. Denn sie werden wahrscheinlich immer bestrebt sein, über die zivile Nutzung von Atomenergie das entsprechende Know-how im Land zu halten und sich in diesem Bereich sowie hinsichtlich der Technologie und der zu verwendenden Ressourcen nicht von anderen Staaten abhängig zu machen.

Insofern haben wir, denke ich, auch friedenspolitisch eine Verpflichtung, weltweit dafür zu werben, dass tatsächlich nicht wieder in eine Atomwaffenaufrüstung hineingeschlendert wird, wie wir es derzeit leider vermuten müssen. Vielmehr müssen wir uns auf unsere weltweiten Abrüstungsverpflichtungen besinnen und sie weiter verschärfen. Auf diesen Weg müssen wir uns rückbesinnen, um den Ausstieg aus der militärischen Nutzung tatsächlich hinzubekommen und daran anschließend den Ausstieg aus der zivilen Nutzung vervollkommnen zu können. Auf diesen technischen und faktischen Zusammenhang wollte ich an dieser Stelle unbedingt hinweisen; denn er ist von zentraler Bedeutung.

Im Zusammenhang mit dem Euratom-Vertrag möchte ich auf folgende Punkte hinweisen: Wir haben eine zweigeteilte Betrachtungsnotwendigkeit, was den Euratom-Vertrag betrifft. Einerseits gibt es im Euratom-Vertrag Bereiche, die in der Tat Dinge betreffen, die aus sicherheitspolitischen und aus Gesundheitsschutz- bzw. Vorsorgegründen wahrscheinlich aufrechtzuerhalten sind. Ich denke, wir sind uns wahrscheinlich weitgehend einig – auch hier im Bundestag –, dass es Elemente gibt, auf die sich die europäischen Staaten jenseits des Euratom-Vertrags oder auch innerhalb des Euratom-Vertrags verständigen sollten, weil sie bedeuten, gemeinsam für Sicherheit zu sorgen, jedenfalls solange in Europa auch nur noch ein einziges AKW existiert. Ein gemeinsames Für-Sicherheit-Sorgen ist, denke ich, sicherer, als wenn man das einem Staat alleine überlässt. Insofern gibt es aus sicherheitspolitischen und aus Gesundheitsschutz- bzw. Vorsorgegründen Anhaltspunkte, in der Europäischen Union vertragliche Vereinbarungen zu haben, die dies abbilden.

Aber die Frage ist, ob der Euratom-Vertrag dies tatsächlich leistet. Wir müssen erkennen, dass im Euratom-Vertrag Aussagen enthalten sind, die sich zwar aus der Geschichte erklären lassen mögen, die heutzutage aber nicht mehr zeitgemäß sind. In der Präambel des Euratom-Vertrags steht zum Beispiel, dass es das Ziel ist, die „Voraussetzungen für ... eine mächtige Kernindustrie zu schaffen“. Und: Die Kernenergie stelle eine „unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt“ dar. Ich glaube, ich brauche meinen Kommentar nicht hinzuzufügen – ich tue es trotzdem –, dass das aus deutscher Sicht nicht mehr unser Ziel sein kann. Ich denke, die meisten Staaten in Europa würden das heute nicht mehr so formulieren.

Zugleich – das muss man dazusagen – gibt es durch eine Erklärung der Bevollmächtigten die Anerkennung der Vertragsparteien, dass mit den Verpflichtungen, die damals durch den Euratom-Vertrag geschlossen wurden, nicht einhergeht, dass man sich tatsächlich auch verpflichtet, Atomenergie zu nutzen. Man ist in den letzten Jahren schon ein Stück weitergekommen: Die ursprüngliche Verpflichtung bedeutet nicht, dass in den betreffenden Staaten eine Pflicht zur Nutzung der Atomenergie besteht.

Dennoch muss man erkennen: Solange eine vertragliche Verpflichtung der gerade von mir zitierten Art besteht, findet man natürlich Wertungswidersprüche, nicht nur mit Blick auf den Atomausstieg, den wir in Deutschland beschlossen haben und der verfassungsgerichtlich für zulässig erklärt wurde, sondern zum Beispiel auch mit Blick auf die Energiewende, die von der Europäischen Union formulierten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien und die klaren Erkenntnisse hinsichtlich der Gefahren im Umgang mit der Atomenergienutzung, die durch die EU-Stresstests Eingang gefunden haben.

Insofern bleibt uns nichts anderes übrig – dafür werbe ich; ich werde gleich auch noch darauf hinweisen, inwieweit sich Deutschland dafür einsetzt –, als eine Reform des Euratom-Vertrages durchzuführen. Eine Reform des Euratom-Vertrages erachte ich für wichtig. Daher möchte ich dazu noch kurz ein paar Hintergründe erwähnen.

Deutschland hat bereits in der Schlussakte von Lissabon vom 13. Dezember 2007 gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten eine Erklärung abgegeben, in der man die Unterstützung einer zeitgemäßen Veränderung des Euratom-Vertrags zum Ausdruck gebracht hat.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Und nichts ist passiert!)

Ich möchte diese Schlussakte, weil sie, denke ich, für das weitere Verfahren im Umgang mit dem Euratom-Vertrag zentral ist, hier zitieren; auf die Frage, warum dies in der Zwischenzeit nicht passiert ist, gehe ich gleich noch ein. Die Erklärung Nummer 54 lautet:

Deutschland, Irland, Ungarn, Österreich und Schweden stellen fest, dass die zentralen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft seit seinem Inkrafttreten in ihrer Substanz nicht geändert worden sind und aktualisiert werden müssen. Daher unterstützen sie

– die erklärenden Mitgliedstaaten –

den Gedanken einer Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die so rasch wie möglich einberufen werden sollte.

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lange her!)

– In der Tat, das ist bis heute nicht erfolgt.

Es gibt zudem einen Beschluss der 56. Europaministerkonferenz, in dem diese ebenfalls eine Überarbeitung des Euratom-Vertrags fordert. Wir, die SPD-Fraktion, haben bereits in der letzten Legislaturperiode einen Antrag erarbeitet, in dem wir die Bundesregierung, damals Schwarz-Gelb, aufgefordert haben, darauf hinzuwirken, dass die im Euratom-Vertrag festgeschriebene Sonderstellung der Atomenergienutzung abgeschafft wird und die Passagen des Euratom-Vertrages, die Investitionen in die Atomenergie begünstigen, gestrichen werden. In der Tat ist bis heute eine solche Vertragsstaatenkonferenz nicht einberufen worden. Ich kann nur bestätigen, dass das ein misslicher Umstand ist.

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es!)

– Das ist in der Tat der Fall.

Ich möchte jetzt auf das Hier und Heute zu sprechen kommen, weil der Rückblick alleine ja nichts hilft, und in Erinnerung rufen, dass wir in den letzten Jahren in Europa durchaus auf hoher See unterwegs waren. Wir hatten in der Europäischen Union sehr starke Auseinandersetzungen und schwierige Konflikte jenseits des Euratom-Vertrages zu bewältigen. Damit will ich die Problematik im Zusammenhang mit dem Euratom-Vertrag keinesfalls kleinreden, aber ich möchte darauf hinweisen, dass es in der Europäischen Union eine sehr starke Fokussierung auf die Flüchtlingsfrage gab, und ich denke, ich sage nichts Neues hier im Haus, wenn ich konstatiere, dass Europa vor diesem Hintergrund tatsächlich vor eine Zerreißprobe gestellt wurde.

Jetzt steht der Brexit vor der Tür. Die Briten haben sich entschieden, aus Europa auszusteigen. Insofern möchte ich jetzt hier nach vorne blickend genau auf diesen Punkt, den Brexit, eingehen, weil ich denke, dass in diesem Zusammenhang ohnehin eine Auseinandersetzung darüber wird stattfinden müssen, wie sich das Herauslösen eines Staates aus Verträgen, die zu den Gründungsakten zählen – der Euratom-Vertrag zählt zu den Gründungsakten –, zu vollziehen hat.

Ich finde, genau in diesem Zusammenhang sollten wir uns auch intensiv damit auseinandersetzen, wie eine solche Reform des Euratom-Vertrages aussehen kann – gerade mit Blick auf den besonderen Gehalt des Euratom-Vertrages als einem der Gründungsakte.

Ich bin am Ende meiner Redezeit; auch elf Minuten können sehr schnell vorbei sein, wenn es sich um eine komplexe Materie handelt.

Ich hoffe und setze auf den weiteren Prozess in der von mir skizzierten Art, meine aber, dass man die Anträge, die heute vorliegen und zur Abstimmung stehen, aus den genannten Gründen abzulehnen hat.

(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du hast doch genau das gesagt, was in unserem Antrag steht!)

Das Wort hat der Kollege Alexander Ulrich für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089624
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Europaweiter Atomausstieg
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