30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 11

Katrin AlbsteigerCDU/CSU - Zugang und Zulassung zu Hochschulen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Tatsächlich ist es so: Im Antrag der Linken befinden sich altbekannte Forderungen, die wir schon oft gehört und debattiert haben. Wie es oft der Fall ist, hat sich an den Forderungen nichts geändert. Ebenso hat sich an unserer Haltung zu diesen Forderungen nichts geändert. Wir werden sie ablehnen.

Auf drei Punkte möchte ich noch einmal genauer eingehen.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sind Sie ja durch mit Ihrer Rede!)

Vieles ist schon gesagt worden.

Ich konzentriere mich erstens auf das Thema BAföG, das sich auch in diesem Antrag findet.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!)

Tatsächlich ist es so: Um unabhängig vom sozialen Hintergrund ein Studium zu ermöglichen, haben wir schon seit mehr als vier Jahrzehnten dieses sozialpolitisch wichtige und richtige Instrument.

(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

An dieser Stelle sind wir uns durch die Bank einig. Weil es so richtig und wichtig ist, haben wir in dieser Legislaturperiode – man kann es nicht oft genug sagen – eine riesige BAföG-Reform gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es wurde viel Geld investiert, was den Bundeshaushalt ganz schön belastet, aber tatsächlich – an dieser Stelle darf ich das sagen – zu Recht belastet.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon merken die Studis wenig!)

Wir haben nämlich in die Studierenden investiert. Wir haben die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöht, und wir haben von Bundesseite – das wissen wir hier im Hause alle – die komplette Finanzierung übernommen. Das kostet uns jährlich über 1 Milliarde Euro. Auf der anderen Seite entlastet es die Länder jährlich um genau diesen Betrag. Das ist ein ganz schöner Batzen Geld, den die Länder sinnvoll investieren können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Oliver Kaczmarek [SPD])

Bei der letzten BAföG-Debatte – ich glaube, es ist gerade erst einmal drei Sitzungswochen her – habe ich schon gesagt: Die Ausgaben für das BAföG im Bundeshaushalt haben sich in dieser Legislaturperiode massiv erhöht, und zwar um zwei Drittel. Während wir 2014 noch 1,5 Milliarden Euro für das BAföG ausgegeben haben, haben wir für das Jahr 2017 schon 2,6 Milliarden Euro eingeplant. Bei uns ist das Glas meistens halb voll, bei der Opposition ist es im Gegensatz meistens halb leer, deshalb sage ich: Wir haben das BAföG fast verdoppelt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist ganz schön viel, was der Haushalt verkraften muss. Das muss man auch einmal sehen.

Hinzu kommt: Wir haben jetzt die alleinige Entscheidungshoheit darüber, ob wir die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöhen. Selbstverständlich wollen wir das auch. Aber das kann nur dann passieren, wenn wir es auch finanzieren können. So leid es mir an der Stelle tut – ich kann es immer nur wiederholen –: Es ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich. Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass es in der nächsten nicht möglich sein wird. Wir wollen auch, dass das BAföG familienfreundlicher gestaltet wird. Auch wir haben Pläne, aber sie müssen verantwortungsvoll gegenüber der jüngeren Generation sein.

Mein zweiter Punkt. Im Zusammenhang mit Ihrer Forderung nach einem einheitlichen Bundeshochschulzulassungsgesetz – ein Zungenbrecher – sprechen Sie auch den Zugang zum Medizinstudium an. Es wird kritisiert bzw. dargestellt, dass der Numerus clausus ein Auswahlkriterium ist, das unter den Hochschulbewerbern stark sozial selektiv ist. Ich stelle hier nicht infrage, dass die Zahl stimmt. Das mag sogar sein. Ich stelle nur fest: Es ist ja keine Begründung. Es ist nicht zwangsläufig so, dass es der NC sein muss, der dafür zuständig oder dafür verantwortlich ist, dass es möglicherweise tatsächlich mehr Studierende aus bessergestellten Familien gibt, die ein Medizinstudium aufnehmen. Das hat nicht zwangsläufig etwas mit dem NC zu tun, zumindest lässt es sich nicht beweisen. Das kann vielleicht auch daran liegen, dass sich gerade diese jungen Leute dieses Studium zutrauen, weil sie mehr Erfahrungen bei diesem Thema haben, weil es beispielsweise in der Familie Ärzte gibt. Jedenfalls kann man nicht eindeutig darauf schließen, dass es am NC liegt.

Dennoch sind wir uns wahrscheinlich einig, dass der NC als alleiniges Auswahlkriterium auch bei der Zulassung zum Medizinstudium keine Aussage darüber trifft, ob jemand ein guter oder schlechter Arzt wird. Genau deswegen haben wir uns in den Verhandlungen über das Medizinstudium 2020 dafür eingesetzt, dass wir auch andere Auswahlkriterien heranziehen. An dieser Stelle kann man sich eine Menge Kriterien vorstellen. Viele werden tatsächlich schon von der einen oder anderen Hochschule berücksichtigt. Das ist absolut gut. Was aber gar nicht geht, ist die Forderung aus Ihrem Antrag – wir können sie nicht unterstützen –, die Zulassung beispielsweise zum Medizinstudium für jeden, der will, zu gewährleisten, und das auch noch gesetzlich garantiert und selbstverständlich innerhalb von zwei Jahren. Das geht nicht.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: In Österreich geht’s, und zwar auch für ausländische Studenten!)

Was würde dann passieren? Man stelle es sich einfach mal vor! Jeder von uns, der sich damit beschäftigt, weiß, dass bei einem Medizinstudium die Zahl der Studienplatzbewerber zur Zahl der Studienplätze im Verhältnis 5 : 1 steht. Das bedeutet konkret: Wenn man Ihrem Antrag folgte, müssten wir die Zahl der Medizinstudienplätze, um für wirklich jeden eine Zulassung zu gewährleisten, verfünffachen.

Jetzt wissen wir, dass das Medizinstudium nicht das günstigste Studium ist, und das im Übrigen zu Recht, weil es qualitativ sehr gut ist. Es müsste dann so sein, dass wir im ersten und zweiten Semester radikal aussieben. Man stelle sich mal vor, wie es zu bewältigen wäre, wenn fünfmal so viele Medizinstudenten an unseren deutschen Hochschulen wären. Dann müsste man aussieben, und zum Schluss hätten wir tatsächlich nur unzufriedene Studenten, frustrierte Eltern und im Übrigen eine Opposition – da schließe ich uns sogar mit ein –, die auch nicht zufrieden sein könnte. Warum nicht? Weil wir zum Schluss Anträge von der Opposition diskutieren müssten, die sich darüber beklagen würde, wie sozial selektiv denn das Aussieben an unseren deutschen Hochschulen wäre. Wir wären auch deswegen nicht zufrieden, weil dann das Geld, das wir in diesen Bereich investieren müssten, nicht mehr da wäre, um andere sinnvolle Instrumente im Bildungs- und Forschungsbereich auf den Weg zu bringen und zu verbessern, geschweige denn für eine ausreichende Finanzierung des BAföG.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Übrigen sind wir uns in einem Punkt einig – das sage ich auch ganz deutlich –: Studienberatung und auch Berufsberatung – darauf legen wir ganz besonderen Wert – sind wichtig; das ist gar keine Frage. Selbstverständlich wollen wir, dass unsere Schüler darüber Bescheid wissen, welche Wege, welche Möglichkeiten es gibt und was vor allem dahintersteckt. Ja, auch ich wünsche mir Mutmacher. Aber ich wünsche mir Mutmacher, die nicht nur jemandem zum Studium antreiben – ich wünsche mir auch Leute, die sagen, dass es kein Fehler ist, eine berufliche Ausbildung aufzunehmen. Es ist nicht alles verloren, wenn man zum Schluss nicht an einer Universität oder einer Fachhochschule landet; auch in der beruflichen Ausbildung gibt es großartige Chancen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Sie fordern in Ihrem Antrag auch – ich zitiere – „unverzüglich eine Aufstockung und Verstetigung des bestehenden Hochschulpaktes zu verhandeln“. Sie wissen, dass wir da tatsächlich unterschiedlicher Meinung sind. Unserer Ansicht nach ist es eben nicht unsere Aufgabe – die Aufgabe des Bundes –, uns Zuständigkeiten der Länder anzueignen, schon gar nicht langfristig. Der Hochschulpakt wurde damals richtigerweise von den Ländern und dem Bund entwickelt, um einer schwierigen Situation gerecht zu werden, in der viele Hochschulbewerber an die Universitäten, an die Fachhochschulen gedrängt sind sowie die doppelten Abiturjahrgänge und gleichzeitig die Aussetzung der Wehrpflicht zu bewältigen waren. Und der Schritt war richtig, er war auch notwendig. Wir haben als Bund zusätzliches Geld gegeben und in dem Fall, obwohl wir nicht zuständig gewesen sind, bewiesen, dass wir in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen können und die Länder nicht alleinlassen. Aber es ist keine Entschuldigung und schon gar keine Garantie dafür, auf Dauer die Übernahme von so wichtigen Aufgaben der Länder durch den Bund zu rechtfertigen.

Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist eine Kernaufgabe der Bundesländer. Ja, auch wir möchten weiterhin helfen; aber wir setzen da weniger auf Quantität, sondern mehr auf Qualität, und das ist auch richtig so.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Abschluss dieser Beratungen hat der Kollege Oliver Kaczmarek für die SPD das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7093002
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Zugang und Zulassung zu Hochschulen
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