Stephan MayerCDU/CSU - Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Gesetz, das wir heute verabschieden, ein Meilenstein ist.
(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Oh!)
Aber die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist mit Sicherheit ein Meilenstein.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)
Dieses Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz, das wir heute verabschieden, ist die notwendige und richtige Ausformung und Umsetzung dieser Datenschutz-Grundverordnung.
Herr Kollege von Notz, es ist ja gut, wenn Sie sich weiterbilden und sich auf der Homepage der CDU/CSU-Fraktion kundig machen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der eine Klick war von mir!)
Ja, dort steht ein Bericht über den Tag der inneren Sicherheit, aber für die Unionsfraktion ist jeder Tag ein Tag der inneren Sicherheit.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn Sie behaupten, diese Woche sei eine Schicksalswoche für die Bürgerrechte, dann möchte ich Ihnen entgegnen: Diese Woche ist eine gute Woche für die innere Sicherheit in unserem Land.
(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Ein schwarzer Tag für Bürgerrechte!)
Denn in dieser Woche verabschieden wir sehr viele wichtige und auch zeitlich drängende Gesetze,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist Wahlkampf, Herr Mayer! Man merkt es deutlich!)
die insbesondere die innere Sicherheit in unserem Land stärken.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie halten Fristen nicht ein!)
Bei der Datenschutz-Grundverordnung geht es schlichtweg um die Harmonisierung des Datenschutzrechts in der gesamten Europäischen Union, in einem Raum mit 500 Millionen Einwohnern, mit noch 28 Ländern; bald sind es leider nur noch 27 Länder. Ich möchte klar sagen: Diese Datenschutz-Grundverordnung ist im deutschen Interesse, und davon wird Deutschland, werden die deutschen Verbraucher, aber auch die deutschen Unternehmer profitieren. Denn – das ist für mich ein ganz entscheidender Inhalt – mit dieser Datenschutz-Grundverordnung wird das Datenschutzrecht in Europa insgesamt verbessert, und zwar in vielerlei Hinsicht. Es wird an das schon hohe deutsche Datenschutzrechtsniveau angepasst.
Es stimmt einfach nicht, Herr Kollege von Notz, wenn Sie behaupten, wir hätten für Datenschutz nichts übrig und Datenschutz wäre bei uns verpönt. Ich möchte hier wirklich ausdrücklich betonen: Ich gehe nicht so weit, zu behaupten, Datenschutz sei Täterschutz. Das stimmt so nicht. Datenschutz ist aus meiner Sicht in unserer heutigen Zeit, in unserem Zeitalter der Digitalisierung ein sehr, sehr wichtiges Bürgerrecht. Deswegen tun wir gut daran, dem Datenschutz eine große Bedeutung beizumessen. Dies tun wir mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz. Deutschland ist das erste Land, das diese Datenschutz-Grundverordnung umsetzt. Insoweit sind wir in Europa beispielgebend. Ich habe durchaus die Hoffnung, dass sich das eine oder andere Land an unserem Umsetzungsgesetz orientieren wird.
Ich möchte auch auf die Feststellung Wert legen, dass wir von den sich bietenden Öffnungsklauseln – es sind insgesamt ungefähr 80 – in sehr reduzierter und sehr behutsamer Weise Gebrauch machen. Wir orientieren uns mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz sehr stark an der Datenschutz-Grundverordnung. Wir schaffen damit auch die Voraussetzungen, dass die Länder, aber auch der Bund in ungefähr 300 weiteren Gesetzen die notwendigen Änderungen werden vornehmen können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist auch die Frage: Wer vertritt Deutschland im Europäischen Datenschutzausschuss? Ich bin der festen Überzeugung: Die Regelung, die mit den Ländern getroffen wurde, ist eine sehr vernünftige und verträgliche.
Mir ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit diesem Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetz der Datenschutz in Deutschland nicht reduziert und unterminiert, sondern ausgeweitet wird. Trotzdem, trotz dieser Stärkung des Datenschutzes in Deutschland, ist es möglich, bewährte Geschäftsmodelle in Deutschland weiterhin zu betreiben. Es war uns als Unionsfraktion ein wichtiges Anliegen, dass bewährte Geschäftsmodelle im Bereich von Inkassounternehmen, von Auskunfteien, von Direkt- und Dialogmarketing, die nach dem heutigen Bundesdatenschutzgesetz legal betrieben werden, auch in Zukunft betrieben werden können. Das ist der Fall.
Ich lege insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit Wert auf die Feststellung – dazu gab es nämlich immer wieder Fragen –, dass von Verbrauchern nach dem heute geltenden Bundesdatenschutzgesetz abgegebene Einwilligungen fortgelten. Sie müssen, um dies klar zu sagen, nicht erneuert werden, wenn sie den Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Es wäre natürlich mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, wenn Millionen von Verbrauchern ihre Einwilligung noch einmal neu erteilen müssten. Dies ist aus meiner Sicht eine wichtige klarstellende Feststellung.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus möchte ich Wert auf die Feststellung legen, dass man, was das Thema Profiling anbelangt, klar differenzieren muss. Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung differenziert deutlich zwischen Profilingmaßnahmen, die eine unmittelbare, rechtlich bindende Wirkung oder beispielsweise eine erhebliche Beeinträchtigung der Person zur Folge haben, und Profilingmaßnahmen zum Zwecke der Werbung oder des Marketings, die bei weitem nicht so beeinträchtigend sind. Von Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung sind Profilingmaßnahmen zu Marketing- und Werbezwecken nicht umfasst.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein großer Schritt nach vorne ist der parlamentarische Änderungsantrag, den wir mit vorangetrieben haben und der insbesondere dazu beiträgt – auch das ist mir wichtig –, dass die Betroffenenrechte gestärkt werden. Sie werden nicht reduziert, sondern deutlich gestärkt, insbesondere im Bereich der Auskunftsrechte, der Informationspflichten und der Löschungspflichten der Unternehmen. Um es kurz auf den Punkt zu bringen: In Zukunft wird für Facebook & Co nicht mehr die Ausrede gelten können, dass die Information von Millionen Kunden einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, wenn es darum geht, zu begründen, dass man seine Kunden, die Verbraucher, nicht informiert. Wir reduzieren die Ausnahmemöglichkeiten ausschließlich auf die Unternehmen, deren Datenverarbeitung nicht automatisiert, also analog erfolgt. Ich glaube, das ist gerade im Sinne kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Darüber hinaus stärken wir auch die Rechte der Betroffenen, was die Löschungspflichten anbelangt. Es muss der Grundsatz gelten, dass Daten auch gelöscht werden können. Ausnahmen von diesen Löschungspflichten sind sehr reduziert. Das war uns in den Verhandlungen ein wichtiges Anliegen, immer verbunden mit dem Hinweis darauf, dass bewährte Geschäftsmodelle dabei nicht zu Fall kommen dürfen.
Durch einen parlamentarischen Änderungsantrag verändern wir die Zuständigkeit bei Bußgeldverfahren. Ich glaube, es ist sachgerecht, dass dann, wenn Bußgelder in Höhe von mehr als 100 000 Euro erhoben werden – das mag nicht die Regel sein, kann aber durchaus einmal vorkommen, insbesondere bei großen Unternehmen wie den genannten, also bei Facebook, Google & Co –, nicht der einzelne Amtsrichter vor Ort zuständig ist, sondern zumindest eine Kammer am Landgericht die Zuständigkeit bekommt. Ich glaube, dass dies auch die Rechtsprechung insgesamt stärkt.
Vor diesem Hintergrund möchte ich dringend an die Opposition appellieren, noch einmal der Überlegung näherzutreten, diesem Gesetzentwurf doch zuzustimmen. Herr Kollege von Notz, Sie haben erwähnt, dass ein grüner Europaabgeordneter maßgeblich an der Datenschutz-Grundverordnung mitgearbeitet hat. Ich habe die leise Hoffnung, dass im Bundesrat auch grün mitregierte Bundesländer diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Ich glaube wirklich, dass wir stolz auf dieses Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz sein können und dass es den Datenschutz für Millionen von Menschen in Deutschland – für Verbraucher, für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, für Patienten, für Studenten, für Rentner – stärken und nicht schwächen wird. Deshalb habe ich noch einmal die herzliche Bitte: Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß, und stimmen Sie diesem guten und wichtigen Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ebenfalls für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Thomas Jarzombek das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103055 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU |