28.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 232 / Tagesordnungspunkt 41

Lothar RiebsamenCDU/CSU - Personalbemessung in den Krankenhäusern

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über zwei Anträge der Fraktion der Linken. Der erste Antrag befasst sich mit der Krankenhausfinanzierung, und der zweite Antrag befasst sich mit dem Thema Pflegepersonal. Ich gestehe Ihnen zu, dass das in gewisser Weise durchaus folgerichtig, vielleicht sogar wohl überlegt ist; denn Sie haben erkannt, dass wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz – Herr Weinberg, Sie haben das gerade richtig ausgeführt – das Thema Krankenhausfinanzierung im laufenden Betrieb so gut bewältigt haben, wie wir, der Bund, es bewältigen können. Wir haben zunächst einmal die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie einen Antrag stellen können. Dies wäre allerdings nicht nötig gewesen, weil das Krankenhausstrukturgesetz schon alle notwendigen Regelungen enthält. Jetzt ist es möglich, sich auch mit dem Thema „mehr Pflegepersonal“ auseinanderzusetzen.

Ich denke, dass wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz unsere Hausaufgaben gemacht haben, dass wir uns aber auch schon vorher mit dem Thema Pflege intensiv auseinandergesetzt haben. Es ist richtig: Es gab Ende der 90er-Jahre 350 000 Vollzeitpflegekräfte. Die Anzahl der Pflegekräfte ist auf 300 000 Vollzeitpflegekräfte zurückgegangen. Das war dramatisch. Dass wir 50 000 Pflegekräfte verloren haben, war – das räume ich ein – der Anwendung der DRG und anderer Sachverhalte geschuldet. Aber bereits seit 2009 sind wieder 50 000 Pflegekräfte mehr an Bord – deswegen ist dieser Verlust von damals kein aktuelles Thema –; allerdings sind insgesamt immer noch zu wenige Pflegekräfte vorhanden.

Wir haben schwerere Fälle als damals. Wir haben mehr Fälle als damals.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In viel kürzerer Zeit!)

Deswegen brauchen wir in der Tat über die 350 000 hinaus zusätzliche Pflegekräfte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist nicht nur der Gesetzgebung zu verdanken, dass diese Stellen aufgebaut wurden; auch die Krankenhäuser – das muss man schon auch einmal positiv herausstellen – haben ein Interesse daran, gute Qualität zu leisten, und das konnten sie in der Vergangenheit schlicht und ergreifend nicht mehr, haben da auch aktuell Probleme. Deswegen haben die Krankenhäuser durchaus ein Eigeninteresse daran gehabt, das Thema Qualität und auch das Thema Qualitätswettbewerb bei sich in den Vordergrund zu stellen.

Die Gründe, warum gespart wurde – da gebe ich Ihnen teilweise recht –: Es geht zum Teil um Renditeerwartungen. Es geht um Minimierung von Verlusten; das gehört mit dazu. Aber es gibt noch einen Punkt, den Sie nicht angesprochen haben, den ich aber für den wichtigsten halte: Nach wie vor werden dem laufenden Betrieb Mittel entzogen, auch natürlich beim Pflegepersonal, um zu investieren. Das liegt daran, dass die Länder ihrer Aufgabe, die Investitionskosten zu 100 Prozent zu tragen, nicht nachkommen.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, da haben Sie bei der Krankenhausreform versagt!)

Das muss abgestellt werden. Das ist der allerwichtigste Punkt, um im Pflegebereich voranzukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das hätten Sie bei den letzten Haushaltsberatungen machen können!)

Nun haben wir eine Expertenkommission, die auch nach dem Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes tätig ist. Was den Versorgungszuschlag angeht, die Umwandlung des Versorgungszuschlags in einen Pflegezuschlag, muss ich schon noch etwas korrigieren, Herr Weinberg. In der Tat, die Mehreinnahmen können auch für andere Dinge verwendet werden. Aber das Geld bekommen nur die Krankenhäuser, die ordentlich mit Pflegepersonal ausgestattet sind. Es werden die Krankenhäuser belohnt, die gut mit Pflegepersonal ausgestattet sind. Darauf haben wir unser Augenmerk gelegt.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie stellen Sie denn fest, ob die gut ausgestattet sind?)

Nun zur Expertenkommission. Auch hier haben wir bereits Sofortmaßnahmen ergriffen. Es geht gar nicht allein um die Dinge, die Sie aufgezählt haben. Einiges ist sogar schon in Kraft. Bereits seit Januar 2017 ist die Regelung in Kraft, dass hochaufwendige Pflege in den DRGs abgebildet wird. Dafür brauchen wir kein Gesetz. Das hat die Selbstverwaltung erledigt. In den DRGs ist die hochaufwendige Pflege eingepreist.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Minimalausschnitt von Pflege! Ein minimaler Ausschnitt!)

Dann haben wir die Sachkosten deutlich abgesenkt – zugunsten der Personalkosten, zugunsten des Pflegepersonals. Auch das ist schon erledigt.

Wie Sie wissen, haben wir im SGB XI die Pflegegrade eingeführt. Jetzt hat die Selbstverwaltung den Auftrag, zum 1. Januar 2018 die Pflegegrade, Stichwort „Demenz im Krankenhaus“, unmittelbar in den DRGs abzubilden. Das hat mit der Expertenkommission gar nichts zu tun. Das sind Dinge, die sofort wirken.

Nun komme ich zu den Mindestausstattungen in der Pflege. Ich halte es für das Normalste der Welt, dass wir diejenigen damit beauftragen, sich damit auseinanderzusetzen, die dafür in unserem Land zuständig sind, auch gesetzlich dafür zuständig sind, und das ist die Selbstverwaltung, in dem Fall die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband. Die haben sich nicht irgendwann, sondern fristgerecht auf eine Mindestausstattung in der Pflege, in sensitiven Bereichen, im Intensivbereich und im Bereich der Nachtwachen, die auch dazugehören, zu einigen. Wenn die nicht zu Potte kommen, kommt es zu einer Ersatzvornahme. Wenn sich Krankenhäuser nicht daran halten, dann gibt es einen Abschlag. Da wird ganz eindeutig auch sanktioniert. Es wird sich zukünftig keiner in den Krankenhäusern der Mindestausstattung in der Pflege entziehen können. Dies ist ein wichtiger Schritt.

Was Sie vorschlagen – Selbstkostendeckung, Anhaltszahlen –, hatten wir alles schon. Das haben wir hier bereits vor 20 oder 30 Jahren diskutiert und dann abgeschafft, weil es nicht funktioniert hat,

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Weil es zu teuer wurde!)

weil auch Anhaltszahlen dazu führen, dass man Mehrleistungen erbringt, um mehr Personal einstellen zu können. Es war nicht finanzierbar. Deswegen wird dies mit Sicherheit nicht der Weg für die Zukunft sein. Es ist rückwärtsgewandte Politik, und wir wenden uns nach vorn.

Wir denken, wir haben einen guten Weg, vor allem einen ehrlichen Weg, einen realistischen Weg eingeschlagen, haben die richtigen Leitplanken gesetzt bzw. werden sie mit der Mindestausstattung in der Pflege setzen, sodass wir auch in Zukunft eine gute Pflege in unseren Krankenhäusern haben werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Elisabeth Scharfenberg, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103281
Wahlperiode 18
Sitzung 232
Tagesordnungspunkt Personalbemessung in den Krankenhäusern
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