18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 10

Carsten TrägerSPD - Verbesserung des Hochwasserschutzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns noch an das Jahr 2013. Es war nicht nur das Jahr der letzten Bundestagswahl. Nein, es war auch das Jahr, in dem der Klimawandel in Deutschland sichtbar wurde. Es gab große Hochwasserer­eignisse an Donau und Elbe. Während des Elbhochwassers 2013 stieg das Wasser so hoch wie noch nie zuvor. Katastrophenalarm wurde ausgerufen. Tausende Helfer waren auf den Beinen, haben Millionen von Sandsäcken gefüllt und gestapelt und fehlten natürlich an ihren Arbeitsplätzen. Die Bewohner mussten evakuiert werden, Häuser und Straßen standen unter Wasser; das normale Leben war für fast zwei Wochen lahmgelegt. Die Schäden dieses verheerenden Hochwassers im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet waren immens. Sie belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro.

Hochwasser sind Naturereignisse, die sich wiederholen. Sie sind ein Risiko, das nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Aber die Folgen von Katastrophen wie im Jahr 2013 können und müssen abgemildert werden.

(Beifall bei der SPD)

Hochwasserschäden müssen verhindert oder deutlich reduziert werden – diese Erkenntnis setzte sich 2013 endgültig durch. Milliardenschwere Aufbauhilfeprogramme nach einem Hochwasserereignis aufzulegen, war natürlich notwendig; aber das kann nicht die Lösung für die Zukunft sein. Daher wurde in der Konsequenz das Nationale Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Zum ersten Mal gibt es nun eine bundesweite Aufstellung mit vordringlichen, überregional wirksamen Maßnahmen für den Hochwasserschutz. Zentrales Ziel dabei ist: Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden.

Wir haben in dieser Legislaturperiode dank unserer Umweltministerin Barbara Hendricks viel für den Hochwasserschutz erreicht. Dazu gehören das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das der Bund durch den Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ mit zunächst 330 Millionen Euro maßgeblich finanziert – dies geschah übrigens auf Druck meiner Fraktion; herzlichen Dank an den Kollegen Freese dafür –, das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ und nun das Hochwasserschutzgesetz II, das wir heute beschließen werden. Es flankiert das Nationale Hochwasserschutzprogramm.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II erleichtern und beschleunigen wir Planung und Bau von Hochwasserschutzanlagen, ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. Überschwemmungen und Hochwasserschäden sollen verhindert oder zumindest so weit wie möglich verringert werden. Ich nenne einige Punkte, die uns als SPD-Fraktion besonders wichtig sind.

In bestimmten Gebieten darf nicht mehr oder nur noch hochwasserangepasst gebaut werden. Heizölanlagen sind in bestimmten Gebieten verboten; denn ein ausgelaufener Öltank verursacht nicht nur riesige Schäden in Umwelt und Natur, sondern macht auch ein Haus auf ewig unbewohnbar. Die Länder haben zukünftig ein Vorkaufsrecht an Grundstücken, die für Maßnahmen des Hochwasser- oder Küstenschutzes benötigt werden. In Hochwasserschutzgebieten soll das Wasser im Boden versickern oder zurückgehalten werden können. Deswegen darf nicht einfach Grünland in Ackerland umgewandelt werden. Dafür ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Das sind, wie ich finde, lieber Peter Meiwald, doch ganz erhebliche Fortschritte im Hochwasserschutz, auch wenn man natürlich immer mehr fordern kann. Die Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner jedenfalls waren gerade in diesen Punkten schwierig. Zeitweise drängte sich der Eindruck auf, dass hier über ein Heiz­ölanlagenermöglichungsgesetz, ein Landwirtschaftsermöglichungsgesetz, ein Bauermöglichungsgesetz verhandelt wird und nicht über ein Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und damit zum Schutz von Menschen, von Hab und Gut, von Umwelt und Natur.

Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Petzold, haben wir doch einen guten Kompromiss erzielt. Der Hochwasserschutz wird mit diesem Gesetz deutlich verbessert. Deswegen danke ich allen für die Zusammenarbeit, besonders Herrn Staatssekretär Pronold sowie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium, die viel Geduld aufwenden mussten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und alles Gute.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Vielleicht kann man im Folgenden den Dank bündeln und die Redezeit einhalten; denn wir sind schon ein ganzes Stück in Verzug.

Als Nächster hat der Kollege Dr. Klaus-Peter Schulze für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7110981
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Verbesserung des Hochwasserschutzes
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