Marcus WeinbergCDU/CSU - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig: Eine Reform des KJHG im SGB VIII ist für viele von uns die Königsdisziplin in der Familienpolitik. Viele von uns, von Bayern bis Schleswig-Holstein, kommen aus der Kinder- und Jugendhilfe und wissen, welche Auswirkungen eine Reform haben kann, nämlich gravierende Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse gerade von Kindern. Deswegen ist es für uns wichtig, dass wir uns sehr sorgsam anschauen, was die Bundesregierung, was das Familienministerium vorgelegt hat.
Das ist tatsächlich ein bisschen die Kür nach dreieinhalb Jahren Großer Koalition. Ich muss aber eingestehen – es tut mir leid, Frau Parlamentarische Staatssekretärin –: Kür ist der Gesetzentwurf nicht, in Teilen entspricht er noch nicht einmal der Pflicht. Wir haben da deutliche Kritik. Warum ist das Gesetz so wichtig, und warum ist es so wichtig, die Reformen hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu überprüfen? Weil wir über Kinder und Jugendliche reden.
Im Übrigen will ich eines sagen: Die UN-Kinderrechtskonvention und das Grundgesetz besagen – das ist unser Verständnis –, dass Kinder zum Beispiel ein Recht auf Erziehung durch die Eltern haben. Wenn Sie sagen, dass Sie nicht möchten – das möchten wir auch nicht –, dass Kinder zurückkommen in eine Familie, in der sie Gewalt und Missbrauch erfahren haben, dann kann ich Ihnen nur entgegnen: Das darf es bereits heute nicht geben. – Ich komme aus Hamburg. Wir haben entsprechende Fälle gehabt. Der Fall Yagmur ist, glaube ich, in ganz Deutschland bekannt. In diesem tragischen Fall kam das Kind zu früh zurück zu den leiblichen Eltern und ist dann verstorben. Das darf es aber bereits heute nicht geben.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es aber!)
Wir warnen aber davor – das ist unsere große Sorge, Frau Dörner –, mit Gesetzesänderungen, die wir in wenigen Wochen durchbringen, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das werden wir nicht tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es gab auch schon am ersten Entwurf Kritik; ich glaube, auch wir als Union haben das deutlich gemacht. Wenn Sie eine solche Reform auf den Weg bringen, dann ist das eine große Reform. 1990/91 hat man viele, viele Monate, ja sogar Jahre gebraucht. Man hat gesagt: Wir brauchen die Verbände, die Träger und die Betroffenen. Wir reden hier über viele Personengruppen und Interessensgruppen und übrigens auch über viel Geld, zum Beispiel über 7 Milliarden Euro für Hilfen zur Erziehung. Der Aufwuchs der Mittel ist uns allen bekannt. Da muss man auch einmal fragen: Wie sind die Strukturen? Diese müssen überprüft werden. Aber all das muss gemeinschaftlich und transparent erfolgen. Dafür braucht man einen offenen Diskurs, und zwar nach Möglichkeit am Anfang einer Legislaturperiode und nicht am Ende.
Deswegen muss ich sagen, dass die Kritik vieler Verbände am Verfahren berechtigt ist. Auch das sagen wir ganz deutlich. Deswegen werden wir in den nächsten Tagen und Wochen mit unserem Koalitionspartner genau überprüfen, welche Änderungen wir mitgehen können. Wir werden nach der Anhörung, die wir demnächst durchführen, überprüfen, was noch machbar ist. Allerdings glaube ich, dass man dieses Verfahren deutlich kritisieren muss.
Ich warne davor, jetzt kurzfristig noch Schlechtes zu machen, auch wenn man es gut meint. Genauigkeit geht für uns in der Union vor Schnelligkeit; das sagen wir ganz deutlich. Wir brauchen also einen sorgfältigen Prozess. Das steht übrigens auch so in unserer Koalitionsvereinbarung: ein sorgfältig strukturierter Prozess auf einer fundierten empirischen Grundlage. Wir wollen wissen, welche Maßnahmen welche Auswirkungen haben und welche Auswirkungen es durch Änderung des KJHG und natürlich auch des BGB gibt. Ich komme gleich zu dem einen Beispiel, das auch Sie angeführt haben – das ist Ihnen wichtig, und das ist auch uns wichtig –, nämlich die Frage: Wie geht es weiter bei den Pflegekindern?
Es gibt Änderungen, die tragbar sind. Zum Beispiel mit denen im Bereich der Heimaufsicht sind wir sehr zufrieden. Da ist eine gute Regelung gefunden worden. Die Änderung hinsichtlich der Hilfen zur Erziehung wurde wieder zurückgenommen. Es gibt weiterhin die Hilfen zur Erziehung und nicht nur Unterstützung sozialräumlicher Art. Auch das war uns wichtig. Wir werden uns das alles anschauen. Über das eine oder andere werden wir noch intensiv diskutieren. Möglicherweise werden wir Änderungsvorschläge einreichen. Wir werden aber auch bei einigen Dingen sagen, dass das mit uns nicht machbar ist.
Ich komme jetzt zum Thema Pflegekinder. Dabei geht es um die Kombination von § 36a SGB VIII mit § 91 SGB VIII und § 1697 BGB. Da sind wir in großer Sorge. Wir verstehen, dass sehr viele Pflegeeltern sagen: Wir haben, auf Deutsch gesagt, die Nase voll von diesem Befristungsdogma, davon, dass man nicht weiß, was nach ein, zwei oder drei Jahren mit den Pflegekindern, zu denen man eine Bindung aufgebaut hat, passiert. Wir wollen dauerhaft Stabilität haben. – Das verstehen wir. Aber es wäre in höchstem Maße gefährlich, dass dies durch ein so genanntes Kontinuitätsdogma gelöst wird. Dass das vorgesehen ist, sehen Sie, wenn Sie sich den Gesetzentwurf genau anschauen.
Man sagt: Das Ziel ist es, dass es für Kinder eine frühzeitige Perspektivklärung gibt. – Dazu sagt man zunächst einmal: Eine frühzeitige Perspektivklärung ist gut. Dann schaut man auf das Kindeswohl. Das Kindeswohl wird auch und insbesondere über den Begriff der Kontinuität definiert. Aber die Kontinuität als Maßstab für das Kindeswohl zu nehmen, ist zu wenig. Wir haben durch das Grundgesetz sozusagen die Verpflichtung, ethisch-moralische Ansätze zu verfolgen. Wenn wir den Ansatz umsetzen wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass die Eltern, die nach einer kurzen Zeit wieder in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern, weiterhin das Recht haben, über eine Rückholoption die Verantwortung für die Betreuung ihrer Kinder zu bekommen. Es ist also jeweils genau zu überprüfen, ob das Kindeswohl erfüllt ist.
Wir haben große Sorge, dass wir das erleben, was wir in den letzten Jahren sehr häufig erlebt haben. Da sind Menschen zu uns gekommen und haben uns gesagt, dass sie nicht mehr an die Kinder herankommen. Sie wollten eigentlich nur eine Kurzzeitpflege für ein halbes Jahr oder ein Jahr, weil sie in der Situation kurzfristig überfordert waren. Diese Eltern kommen zum Teil nicht mehr an ihre Kinder heran bzw. die Kinder kommen nicht mehr zurück. Deswegen haben wir in diesem Bereich – das sage ich ganz offen – große Probleme.
Bei uns steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das heißt aber auch, dass wir sehen müssen: Wie können wir die leiblichen Eltern stärken? Wie können wir die Qualifizierung der Pflegeeltern stärken? In welcher Art und Weise können wir überprüfen, in welcher Situation die Kinder am besten zurechtkommen?
Eines sei auch noch gesagt, weil es in der öffentlichen Diskussion nur um Pflegeeltern und leibliche Eltern geht. Es geht auch – schauen Sie ins Gesetz – um die Heimerziehung. Ich sage ganz deutlich: Da gibt es ein Problem.
Kollege Weinberg.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Denn Heimerziehung hat nichts mit Bindung zu tun. Gar nichts.
(Zuruf von der SPD: Doch!)
Genau deshalb werden wir uns den Gesetzentwurf in diesem Bereich sehr intensiv anschauen.
In weiten Teilen werden wir die Diskussion mit der SPD führen. Darauf und auf die Anhörung freue ich mich. Allerdings sei diese Kritik an dieser Stelle angebracht.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Katja Dörner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111235 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |