02.06.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 238 / Tagesordnungspunkt 39

Tankred SchipanskiCDU/CSU - Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die digitale Bilanz dieser Legislaturperiode kann sich sehen lassen. In allen sieben Handlungsfeldern der Digitalen Agenda haben wir wichtige Fortschritte gemacht, das alles begleitet vom jüngsten Bundestagsausschuss, dem Ausschuss Digitale Agenda.

Meine Vorredner sind schon auf viele Bereiche eingegangen. Ich möchte mich daher auf den Bereich Wissenschaft, Forschung und Bildung konzentrieren. Liebe Frau Sitte, das ist ein Bereich, wo Sie die Digitale Agenda jeden Tag spüren können. Bildung und Forschung sind der Schlüssel, um die Potenziale des digitalen Wandels für die Menschen und für unsere Wirtschaft zu erschließen.

Die beste Antwort auf die Sorge, dass in Zukunft mit der Digitalisierung bestimmte Arbeitsplätze wegfallen, ist nicht die Verzweiflung, sondern ist Bildung. Wir wollen erreichen, dass Menschen aller Altersklassen die entsprechend notwendigen Schlüsselkompetenzen erwerben können.

Nadine Schön und Thomas Jarzombek haben bereits den sogenannten DigitalPakt#D, die Bund-Länder-Vereinbarung, angesprochen. Der fußt auf einem Koalitionsantrag, liebe Frau Esken, den wir im Bildungs- und Forschungsausschuss im März 2015 beschlossen und auf den Weg gebracht haben. Es wurde gesagt, dass der Bund dafür 5 Milliarden Euro in die Hand nimmt. Gestern gab es eine Pressekonferenz, auf der die Eckpunkte dieser Bund-Länder-Vereinbarung vorgestellt wurden. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die Länder sagen, wie viel Geld sie für ihren Kernbereich, ihre Kernaufgabe in die Hand nehmen. Das machen sie jedoch nicht, sondern sie verlassen sich bei der Finanzierung einzig und allein wieder einmal auf den Bund.

(Saskia Esken [SPD]: So ein Quatsch!)

Lars Klingbeil hat gesagt, die Kooperation haut nicht ordentlich hin. Für den Digitalpakt gilt Artikel 91c Grundgesetz. Eine Grundgesetzänderung ist nicht nötig, damit hier Bund und Länder ordentlich zusammenarbeiten. Zu dem Vorwurf, warum die 5 Milliarden Euro noch nicht im Haushalt sind, sage ich: Das Ganze ist noch nicht etatreif. Erst dann kann man es in den entsprechenden Haushalt einstellen.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Forschungsbereich erinnere ich an das gerade neu ausgerufene Deutsche Internet-Institut in Berlin, an die Big-Data-Kompetenzzentren in Berlin und Dresden sowie an verschiedenste Forschungsprogramme, die wir im Bereich des BMBF aufgelegt haben, sei es das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit, sei es der Bereich Industrie 4.0 – da ist das BMBF ein absoluter Treiber –, sei es das Forschungsprogramm mit dem Förderschwerpunkt „Mensch-Technik-Interaktion“, sei es das Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr oder das große Rahmenprogramm im Bereich der Mikroelektronik.

Ein wichtiges Vorhaben der Digitalen Agenda beraten wir gegenwärtig noch in diesem Hohen Hause. Daher möchte ich gerne darauf eingehen. Das ist die Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Das ist eine Forderung aus der Enquete-Kommission. Dies wurde bereits genannt. Sie steht im Koalitionsvertrag, sie steht in der Digitalen Agenda der Bundesregierung und ist natürlich Auftrag aus dem Koalitionsausschuss. Ich kann nur festhalten, dass wir Digitalpolitiker hinter dem vorgelegten Gesetzentwurf stehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir hatten dazu am Montag eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss, und zwar mit einem klaren Ergebnis, nämlich dass wir den vorgelegten Gesetzentwurf brauchen, dass er fortschrittlich ist, dass er ausgewogen ist. Ich halte fest: Wenn wir diesen Gesetzentwurf nicht mehr auf den Weg bringen, dann werden die digitalen Semesterapparate an den Hochschulen im September abgeschaltet. Das kann niemand in diesem Hause wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Der Gesetzentwurf bündelt die gegenwärtig verstreuten und teilweise schwer verständlichen Regelungen, ordnet sie neu und fasst sie klarer. Des Weiteren führt er einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Studierenden und der Wissenschaftslandschaft sowie den Urhebern und Verlegern herbei. Wir diskutieren das ja gegenwärtig in intensiver Art und Weise.

Einige Presseveröffentlichungen in den letzten Tagen haben mich fassungslos gemacht, weil sie nicht nur eine unsägliche Kampagne gegen die Wissenschaftsschranke fahren, sondern weil teilweise auch noch unwahr argumentiert wird. Ich habe gestern in der FAZ von einer „perfiden Lobbyarbeit der Wissenschaftsverbände“ gelesen. Es ist beleidigend und schmähend, so etwas vorzuwerfen und zu unterstellen.

(Beifall der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zielt nicht darauf ab, eine Umsonstkultur zu etablieren. Auch innerhalb der Schrankenregelungen muss angemessen vergütet werden. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr darauf ab, die bereits existierende, schon jetzt kostenpflichtige Basisversorgung im Allgemeininteresse von Bildung und Forschung sicherzustellen und zu verbessern. Unsere Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftler tragen dazu bei, die Digitalisierung zum Erfolg zu führen. Unterstützen wir sie dabei!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Jens Koeppen für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7115398
Wahlperiode 18
Sitzung 238
Tagesordnungspunkt Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017
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