Eckhard PolsCDU/CSU - Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute nicht nur über den Armuts- und Reichtumsbericht, sondern auch – Frau Bahr hat es am Ende ihrer Rede gesagt – über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kinderrechte umfassend stärken“. Sie beziehen sich da auf die Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft sind und die damit unbestritten auch für unser Land gelten. Frau Bahr, ich möchte in meiner Rede gern auf Ihre letzten Ausführungen antworten und darlegen, wie wir, die Unionsfraktion, das sehen.
Es geht um die wichtigen Rechte der Kinder auf freie Meinungsäußerung, auf Schutz vor Gewalt und Krieg, auf gesundes Aufwachsen, aber auch auf Spiel, Freizeit und Ruhe; ich will nur einige nennen. Ich denke, wir sind hier im Hohen Hause nicht weit voneinander entfernt, was die Wertschätzung und den Wunsch nach Stärkung der Kinderrechte angeht. Zweifelsfrei sind es die Kinder, die unseren Schutz besonders brauchen.
Bei aller Einigkeit in der Einstellung zu Kinderrechten gibt es jedoch auch Dinge, die uns, also die Regierungsfraktionen, und die Opposition im Detail trennen. Das ist vor allem die Frage der praktischen Umsetzung: Welche Wege wollen wir einschlagen, um eine Stärkung der Kinder und ihrer unveräußerlichen Rechte zu erreichen? Im Grunde lässt sich die immer wiederkehrende Debatte auf zwei Fragen zuspitzen: Werden die Kinderrechte wirklich stärker wahrgenommen und wirken sie stärker, wenn sie im Grundgesetz stehen? Und: Werden sie besser geachtet, wenn das Amt eines Bundeskinderbeauftragten eingerichtet wird? Ihr Antrag greift beide Forderungen auf und fügt dem potenziellen Amt eines Bundeskinderbeauftragten auch gleich weitere Anforderungen, Aufgaben und Strukturen hinzu. Akteneinsichtsrecht, Anhörungsrecht, Amtshilferecht, Einführung eines Kinder- und Jugendbeirats werden gefordert.
Nun ist es im Kreis der Familienpolitiker ein offenes Geheimnis, dass ich einer Stärkung der Kinderrechte, in welcher Form auch immer, sehr offen gegenüberstehe. Für mich ist bei allen Optionen, die hier im Raum stehen, entscheidend, dass wir am Ende eine substanzielle Verbesserung für Kinder und deren Interessen erreichen, was ich übrigens zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention an gleicher Stelle schon dargelegt habe.
Es muss daher die Frage geklärt werden, ob die Einrichtung einer neuen Bundesstelle für die Anliegen von Kindern hilfreich ist oder ob hinderliche Doppelstrukturen zu bestehenden Institutionen und Organen geschaffen würden. Auch muss geklärt werden, ob nicht Verbesserungen an bestehenden Organisationen sinnvoller sind, um eine Aufwertung von Kinderrechten zu erreichen.
Unabhängig von den angesprochenen Fragen wurde vor einiger Zeit bereits eine wichtige Stärkung von Kinderrechten vorgenommen. Die Monitoringstelle für Kinderrechte hat ihre Arbeit aufgenommen und sich etabliert. Sie ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und ist ein aus Bundesmitteln geförderter sehr kompetenter Ansprechpartner, meine Damen und Herren. Daraus wird deutlich: Es ist einiges in Bewegung im Bereich der Kinderrechte – anders als es uns die Opposition immer gern glauben machen möchte.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis zu der durchaus symbolisch wertvollen und für mich auch – das zu sagen, sei mir gestattet – charmanten Idee, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Diese Diskussion führen wir – Frau Bahr hat es angesprochen – schon seit mehreren Jahren. Es wird immer so getan, als seien Kinder bezogen auf das Grundgesetz rechtlose Wesen. Dabei ist es unstrittig, dass sie auch Träger von Grundrechten sind und weit mehr als Objekte von Schutz und Fürsorge.
Bereits vor der Geburt genießen sie den Schutz des Lebens und der Menschenwürde. Nach ihrer Geburt sind sie Träger aller Grundrechte. Über Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 unseres Grundgesetzes besteht ein Anspruch auf staatlichen Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls. Darüber hinaus benennt das deutsche Familienrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und das Kinder- und Jugendhilferecht nach dem SGB VIII Kinder klar als Träger eigener Rechte. Es bedarf keiner Nennung von Kindern als Subjekte im Text der Verfassung.
Ich möchte noch einmal auf den Bundeskinderbeauftragten zurückkommen, und zwar bezüglich der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Ich habe es im Ausschuss oft angesprochen und möchte es als aktiver Kommunalpolitiker wiederholen: Dass ein Kinderbeauftragter die Partizipation von Kindern stärkt, mag im ersten Moment sehr schön klingen, aber nur im ersten Moment. Gerade im Bereich der Beteiligungsrechte liegt ein Großteil der Zuständigkeiten nicht auf der Bundesebene. Partizipation von Kindern fängt für mich überall dort an, wo die Lebenswelten von Kindern berührt sind. Das ist in der Familie, in den Kitas, in Schulen, in Sportvereinen, im direkten örtlichen Umfeld der Fall. Genau an diesen Orten gibt es bereits wunderbare Beispiele für die Einbindung und Beteiligung von Jugendlichen und von Kindern.
Meine Redezeit ist jetzt leider um, sonst könnte ich Ihnen noch einige Beispiele nennen. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe als Bundespolitiker ist immer, den nötigen Rahmen zu schaffen. Dabei ist es wichtig, vom Ziel her zu denken und nicht in ideologisch eingefahrenen Strukturen, liebe Kollegen der Linken.
Vielen Dank. Ich wünsche schöne Pfingsten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Jetzt hat Kerstin Griese für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7115624 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 238 |
Tagesordnungspunkt | Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht |