21.11.2017 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 2 / Tagesordnungspunkt 3

Norbert KleinwächterAfD - Bundeswehreinsatz gegen die Terrororganisation IS (COUNTER DAESH)

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Herr Präsident! Werte Kollegen! Dieser Einsatz markiert nicht nur einen Tiefpunkt der Diplomatie der ­Merkel-Regierung, dieser Antrag markiert auch einen Tiefpunkt ihres Verständnisses dessen, was Recht ist.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind uns einig: Der selbsternannte „Islamische Staat“ ist das Gegenteil unserer westlich-demokratischen Werte. Wir verurteilen die Gräueltaten dieses Terrorregimes aufs Schärfste. Diese Ideologie des IS muss bekämpft werden.

(Beifall bei der AfD)

Der IS überhöht sunnitische Glaubenstraditionen ins Extreme. Er greift auf mittelalterliche Glaubenslehren zurück. Er nimmt den Koran wörtlich und erklärt die Scharia zum Gesetz. Das aber hat gemeinsame Ursprünge mit verwandten Glaubensrichtungen und strahlt auch auf sie aus. Nein, man kann nicht glaubwürdig den IS als Feind erkennen und zugleich pauschal verkünden, der Islam gehöre zu Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

Dieser Antrag reiht sich in eine lange Liste von Beschlüssen ein, in denen die Merkel-Regierung das Recht bis zur Unkenntlichkeit dehnt und bricht: Beim Euro ignorieren Sie die Maastricht-Verträge, bei der Massen­immigration das Dublin-Übereinkommen sowie das Grundgesetz und beim Einsatz gegen den IS nun das Völkerrecht. Hier in Deutschland verlieren Menschen ihre Stelle, wenn sie gegen einen Halbsatz ihres Arbeitsvertrages verstoßen, und Sie interpretieren gleich internationales Recht um.

Es ist schon abenteuerlich, was der Bundestag laut Antrag der Bundesregierung hier beschließen soll: Wir sollen feststellen, dass wir uns auf Artikel 51 der UN-Charta berufen. Da steht aber, dass das Recht auf Selbstverteidigung nur gilt, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Zwei Jahre – zwei Jahre!

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

nach dem ersten Antrag berufen Sie sich immer noch auf diesen Quasi-Notwehr-Artikel für Frankreich und für den Irak, der zudem für den bewaffneten Angriff von Staaten gilt, aber nicht für Terroristen. So etwas können wir hier doch nicht feststellen. Oder wollen Sie indirekt den IS als Staat anerkennen? Da sage ich Ihnen: Das wollen und werden wir nicht.

(Beifall bei der AfD)

Sie rechtfertigen militärische Gewalt mit der Resolution 2249 des Sicherheitsrates. Diese enthält aber keine Aufforderung zur militärischen Intervention nach Artikel 42 der UN-Charta, die völkerrechtlich notwendig wäre. Vielmehr betont sie politische Prozesse und die Souveränität aller Staaten. Sie aber verletzen die Souveränität Syriens, indem Sie dort ohne Einverständnis der Regierung und ohne UN-Mandat operieren,

(Beifall bei der AfD)

unter dem Vorwand, dass Syrien die Angriffe des IS auf den Irak nicht abhalten könne oder wolle. Syrien hat den Irak nicht angegriffen. Egal wie sehr Sie seine Regierung verabscheuen – seine Souveränität ist unantastbar. Sie brauchen das Einverständnis der Regierung oder ein UN-Mandat.

(Beifall bei der AfD)

Ebenso konstruiert ist der Bündnisfall nach Artikel 42 Absatz 7 der EU-Verträge. Frankreich hat im Kampf gegen den IS in Syrien den Bündnisfall ausgerufen, nachdem es bereits zwei Monate Luftangriffe in Syrien geflogen hatte, und zwar auf Grundlage eines Terroranschlags, verübt von Belgiern und Franzosen. Kein einziges Mal wird der eigentlich einschlägige Artikel 222 AEUV erwähnt, der explizit die europäische Hilfe bei Terroranschlägen regelt. Diese würde freilich nur in Frankreich und nicht sonst wo auf der Welt zulässig sein.

(Beifall bei der AfD)

In was für einem Europa leben wir eigentlich, wo bewusst falsche Grundlagen verwendet werden, um das zu erreichen, was man sich gerade einbildet? Das ist nicht das Europa, das sich die Menschen in Deutschland wünschen,

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Woher wollen Sie das denn wissen?)

und das ist auch nicht das Europa, das wir Diktaturen und Islamisten in der Welt als positives Gegenbeispiel gegenüberstellen sollten.

(Beifall bei der AfD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie vertreten weder deutsche noch europäische Interessen!)

Die AfD-Fraktion steht für Ehrlichkeit und Redlichkeit in der Politik.

(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit uns wird nichts zurechtgebogen, meine Damen und Herren.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Vor allem nicht mit dem AfD-Vorsitzenden in Niedersachsen!)

Wir danken unseren Soldaten, die so tapfer unserem Land dienen und die so häufig von den etablierten Parteien vergessen werden –

(Beifall bei der AfD)

deswegen haben wir am Volkstrauertag die gelbe Schleife getragen. Die Soldaten verdienen völkerrechtlich einwandfreie Einsätze.

Der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, meine Damen und Herren, enthält so viele Falschaussagen, dass er der Überweisung in den Hauptausschuss nicht würdig ist. Machen Sie zukünftig bitte Politik mit Anstand.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt erteile ich dem Kollegen Michael Link von der FDP-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7174043
Wahlperiode 19
Sitzung 2
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz gegen die Terrororganisation IS (COUNTER DAESH)
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