Saskia EskenSPD - Kooperationsverbot in der Bildung
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Schade, dass der Kollege Schipanski nicht den Mut hatte, mir zu antworten.
In Ihren Reden wird immer wieder vom Digitalpakt gesprochen. Ich hätte gerne von Ihnen gewusst: Wo existiert dieser Digitalpakt? Es gibt keine Haushaltsmittel, es gibt keine mittelfristige Finanzplanung. Es gibt allenfalls Verhandlungen mit den Ländern, die ohne Not abgebrochen worden sind.
(Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin: Nein!)
Es wurde in Aussicht gestellt, dass sie im Dezember abgeschlossen werden mit einem Vertrag. Aber ich kann bei weitem nicht sehen, wann dazu ein Termin vereinbart wird. Ich habe davon noch nichts gehört. Dazu hätte ich gerne eine Antwort gehabt.
(Beifall bei der SPD)
Sie haben das Wort zur Erwiderung.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7174577 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 3 |
Tagesordnungspunkt | Kooperationsverbot in der Bildung |
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Digitalpakt
Digitalpakt
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grundgesetzartikels Art. 104c zu, womit der Digitalpakt endgültig beschlossen war. Zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ schließlich nach Unterzeichnung aller Länder und Anja Karliczek für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 2020 wurde die Förderung im Zuge der COVID-19-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Digitalpakt
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Am 15. März 2019 stimmte der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grundgesetzartikels Art. 104c zu, womit der Digitalpakt endgültig beschlossen war. Zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ schließlich nach Unterzeichnung aller Länder und Anja Karliczek für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. 2020 wurde die Förderung im Zuge der COVID-19-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen