Katharina WillkommFDP - Lobbyregistergesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ganzen Stadt ist Berlinale. Es werden die neuesten Filme gezeigt. Nur hier im Deutschen Bundestag kommen Linke und Grüne schon wieder mit den alten Kamellen.
Erfolglose Anträge zum Lobbyregister haben sie schon mehrfach eingebracht: in der 16., in der 17. und auch in der letzten Wahlperiode. Und pünktlich zum Beginn der neuen Spielzeit ist das Thema wieder da: das Lobbyregister, ein Evergreen.
Lassen Sie uns ein paar Schlaglichter auf den konkreten Gesetzentwurf der Linken werfen. Zitat:
Ohne eine gesetzliche Grundlage … ist es nicht möglich, den notwendigen Grad an Verbindlichkeit und Klarheit … zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wäre es natürlich toll, wenn sich der richtige und hehre Grundsatz der Klarheit auch in Form und Inhalt Ihres Entwurfes widerspiegeln würde.
(Beifall bei der FDP)
Sie aber stellen einen langen Katalog von registrierungspflichtigen Handlungen und Daten auf und hängen einen ebenso langen Ausnahmekatalog hintendran. Sie sagen „Transparenz“, aber Sie schaffen noch mehr Bürokratie.
(Beifall bei der FDP)
Ihr wichtigster Punkt: Die Einrichtung eines Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung. Die FDP lehnt es ab, ohne Not noch eine steuerfinanzierte Behörde einzurichten. Wenn es ein Sachproblem gibt, kann es mit Sicherheit durch bestehende Institutionen gelöst werden. Die Führung des öffentlichen Verbänderegisters hat die Bundestagsverwaltung jedenfalls bislang nicht in die Knie gezwungen.
Zu den Kosten. In den letzten Wochen haben viele vielfach das intensive Ringen der GroKo-Parteien um die Postenverteilung kritisiert. Viel eleganter ist da natürlich der hier aufgezeigte Weg, einfach ganz neue Ämter zu schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Das Gehalt des Beauftragten ist der einzige Punkt, zu dem Sie sich konkrete Gedanken gemacht haben, was es denn kosten soll. Zu den Kosten für das Register selbst: Schweigen im Walde! Das finde ich intransparent. Die Wählerinnen und Wähler haben es verdient, von Ihnen zumindest eine ungefähre Hausnummer zu hören.
Ihr Entwurf sieht besondere Ausnahmen von der Registerpflicht vor, etwa für Anwältinnen und Anwälte bei der „Wahrnehmung oder Vertretung der rechtlichen Interessen … im Zusammenhang mit einem verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren“. Das muss auch sein; denn sonst wäre ein Anwalt gezwungen, nicht alle Möglichkeiten seines Mandates auszuschöpfen, oder er müsste sehenden Auges gegen die Vertraulichkeit des Mandates verstoßen. Das Problem Ihres Vorschlags liegt in der Praxis: Wie soll man die politische Interessenvertretung trenngenau von der rechtlichen Interessenvertretung abgrenzen? Vielleicht ist das der Grund, warum in Österreich Anwälte gleich ganz von der Registerpflicht ausgenommen sind.
Zur legislativen Fußspur: Das Bundesministerium der Justiz – das ist nicht, wie es in Ihrer Begründung steht, das „Bundesministerium für Recht“ – und für Verbraucherschutz veröffentlicht schon jetzt freiwillig die zu einem Gesetzesvorhaben eingegangenen Stellungnahmen auf seiner Homepage. Das scheint in der Sache also kein großes Problem zu sein. Ich frage mich, ob es Ihnen vielleicht nur um den Showeffekt geht, wenn Sie ein funktionierendes Prozedere gesetzlich regeln wollen, nur damit am Ende das Gleiche dabei herumkommt, was wir jetzt schon auf freiwilliger Basis haben.
(Beifall bei der FDP)
Klare Vorstellungen haben Sie zum Bestrafen von Verstößen. Sie finden, bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes eines Geschäftsjahres sind für ein Unternehmen nicht zu viel. Transparenz ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtsstaat, Verhältnismäßigkeit ist aber auch einer.
(Beifall bei der FDP)
Ihr Entwurf zeigt vor allem, wie viel Abneigung die Schimäre einer vermeintlichen Lobbyistenrepublik in Ihnen hervorruft. Kernaussage Ihres Entwurfs ist, dass es bei denen im Bundestag nicht mit rechten Dingen zugeht, dass nicht die Bundesregierung, sondern eine Lobbyingindustrie das Land regiert, dass man den Abgeordneten stets auf die Finger schauen muss, damit sie nicht das Kungeln anfangen. Auch dieses plakative Anklagen vermeintlich schlimmer Zustände trägt zur Politikverachtung bei. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Draußen mag Berlinale sein, aber hier sind wir nicht im Kino.
(Beifall bei der FDP)
Noch ein kurzer Hinweis an die lieben Kollegen von der AfD: Ich finde es bemerkenswert, dass Sie sich jetzt auf einmal, wo es Ihnen passt, des Grundgesetzes annehmen. Ansonsten scheinen Sie es völlig zu ignorieren.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat die Kollegin Britta Haßelmann von Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7203307 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 14 |
Tagesordnungspunkt | Lobbyregistergesetz |