Jens MaierAfD - Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Straftaten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des FDP-Antrages liest sich wie eine Selbstverständlichkeit. Ja, Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus.
Jemand, der Straftaten begeht, missachtet die gesellschaftlichen Normen, deren Beachtung zwingende Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben ist.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie eigentlich schon verurteilt, Herr Jens Maier, wegen Noah Becker? – Gegenruf des Abg. Karsten Hilse [AfD]: Ach, Frau Haßelmann! Ich bitte Sie: Diese sinnlosen Äußerungen sind doch peinlich! Die sind sowas von peinlich, Frau Haßelmann!)
Er richtet sich mit seinem Verhalten gerade gegen die geschützten Rechte privater Personen oder gegen die des Staates. Durch dieses Verhalten stört er das friedliche Zusammenleben.
Der Antrag der FDP hebt die PETA-Kampagne „Holocaust auf Ihrem Teller“ hervor. Ich habe hierzu recherchiert. Tatsächlich stammt der Beitrag auf sueddeutsche.de vom Mai 2010 und nimmt Bezug auf einen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom März 2004. Ein anderer Artikel ist von 2012. Ganz so aktuell ist die Plakatkampagne, die den Hintergrund für den Antrag bildet, nun also nicht.
(Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Das hat auch keiner behauptet!)
Aber egal: Der FDP-Antrag gibt trotzdem Anlass, einmal Grundsätzliches anzusprechen. Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames, nicht individuell auf einen Einzelnen abgestelltes Ziel hin. Ein Beispiel für eine Körperschaft ist ein Verein. Wenn Mitglieder eines Vereins tatsächlich Straftaten begehen und dies systematisch mit Wissen und Wollen der Mitglieder dieses Vereins, sehe ich in der Tat keinen Grund darin, diese Vereinigung auch noch als vermeintlich gemeinnützig über die §§ 52 und 53 Abgabenordnung steuerlich zu privilegieren. Dies gilt auch dann, wenn der Zweck der Vereinigung grundsätzlich als positiv zu bewerten ist, wie dies bei Tierschutzorganisationen zweifelsohne der Fall ist; denn der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
(Beifall bei der AfD)
Das Beispiel der Plakatkampagne von PETA zeigt aber auch, wie schwierig es ist, festzustellen, ob Straftaten gezielt durch einen Verein begangen werden; denn es gab keine rechtskräftige Verurteilung. Der stellvertretende Vorsitzende des Vereins PETA ist nicht rechtskräftig verurteilt worden,
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jens Maier auch noch nicht!)
sondern das Verfahren gegen ihn wegen Volksverhetzung wurde in der Berufungsinstanz gegen die Auflage einer Geldzahlung eingestellt. Soll das Finanzamt nun selbst beurteilen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, auch wenn kein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt?
Ähnliche Probleme stellen sich, wenn nicht geklärt werden kann, ob tatsächlich begangene Straftaten von Vereinsmitgliedern dem Verein zugerechnet werden können.
(Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Wenn man in der Funktion des Vorsitzenden eines Vereins auftritt, ist es schon klar, dass man für den Verein spricht!)
Die Frage, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde oder nicht, kann also eigentlich kein taugliches Mittel sein, dem Verein die steuerrechtlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Es muss nach anderen Anknüpfungspunkten gesucht werden.
Trotzdem geht der Vorstoß der FDP-Fraktion in die richtige Richtung. Ich denke hier vor allem an den Wildwuchs von Verein und Stiftung, die sich als Kämpfer gegen rechts verstehen und denen man auch Gemeinnützigkeit zuerkannt hat. Bei diesen staatlich geförderten Vereinigungen handelt es sich im Wesentlichen um linke oder linksextreme Projekte, die personell hauptsächlich mit Geschwätzwissenschaftlern bzw. der akademischen Unterschicht besetzt sind
(Beifall bei der AfD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt auch Proleten woanders!)
und die ihre Hauptaufgabe darin sehen, die Bürger unseres Landes zu beobachten, zu denunzieren und Hassbotschaften unter die Leute zu bringen.
Ebenso versuchen diese Vereine, sich als Sprachpolizei aufzuspielen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin können Sie den Zettel ablesen!)
Das in dieser Hinsicht wohl instruktivste Beispiel ist die Amadeu-Antonio-Stiftung. Auf ihrer Webseite verweist diese stolz darauf, dass sie durch Bescheid des Finanzamtes Weinheim vom September 2016 die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekam. Und nicht nur das: Die weitverzweigte Amadeu-Antonio-Stiftung wurde im Zeitraum von 2010 bis 2016
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dünnes Eis, Herr Kollege! Sehr dünnes Eis!)
mit einer Gesamtsumme von 1,8 Millionen Euro auf Bundesebene gefördert. Mit diesen Geldern werden nicht nur unter anderem Internetspitzeleien finanziert, sondern auch Hassschriften zum Beispiel gegen die AfD.
Sinnbild dieser Stiftung ist Anetta Kahane, eine ehemalige Mitarbeiterin der Stasi, die die damals erworbene Fähigkeit nun auf das gesamte Bundesgebiet anwendet.
(Beifall bei der AfD)
Frau Kahane und den Zwischenrufern hier, die das wirklich glauben, sage ich von dieser Stelle aus: Sie haben schon damals die DDR mit diesen Methoden nicht retten können. Sie werden auch jetzt nichts erreichen.
(Beifall bei der AfD)
Mit der AfD ist eine Kraft in diesem Land aufgewacht, die weder Sie noch irgendein anderer aufhalten kann.
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie eigentlich gemerkt, dass Sie in der Demokratie leben?)
Wir haben heute gesehen: Die Regierung Merkel ist am Ende.
(Beifall bei der AfD)
Und es muss Schluss sein mit der Förderung des Linksextremismus, in welcher Form auch immer.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Es geht um Gemeinnützigkeit!)
Herzlichen Dank, Herr Kollege Maier. – Frau Kollegin Haßelmann, ich kann Ihren Zwischenruf – die rhetorische Frage „Sind Sie schon verurteilt?“ – zwar nicht rügen, aber ich glaube nicht, dass es angemessen ist, in dieser Form mit einem Kollegen umzugehen, weil viele Menschen in ihrem Leben erleben werden, dass sie Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens werden können, ohne dass daraus etwas folgt.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das passt ja auch zum Thema!)
– Ich sage es nur. Ich halte es für unangemessen, und Sie können damit machen, was Sie wollen. Aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, traf es auch mal Mitglieder Ihrer Fraktion. Deswegen wäre ich sehr vorsichtig mit solchen rhetorischen Zwischenfragen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß genau, was ich sage!)
– Sie wissen, was ich meine.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Herzlichen Dank.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß auch, was ich sage!)
Dann können wir fortfahren.
Als nächster Redner hat der Kollege Michael Schrodi von der SPD das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7245867 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 39 |
Tagesordnungspunkt | Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Straftaten |