Axel MüllerCDU/CSU - Kriminalstatistikgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchten die Grünen – das hat die Kollegin deutlich gemacht – ein Kriminalitätsstatistikgesetz schaffen. Dieses soll der Untersuchung der Kriminalitätslage dienen und die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik ergänzen und – so füge ich hinzu – bei der Kriminalitätsbekämpfung unterstützen.
So wie Ihr Entwurf allerdings ausgestaltet ist, wäre seine Umsetzung zum einen zu teuer, zum Zweiten zu aufwendig und zum Dritten überflüssig bzw. untauglich. Sie kalkulieren mit voraussichtlich nicht mehr als 2 Millionen Euro pro Jahr, ohne das näher, was die Kostenfolgenabschätzung anbelangt, zu erläutern.
Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist einmal die gesetzliche Verpflichtung, alle zwei Jahre einen sogenannten Periodischen Sicherheitsbericht zu erstellen, und zweitens repräsentative Befragungen der Bevölkerung durchzuführen, um dieses Dunkelfeld der Kriminalität zu erhellen, also den Bereich der Straftaten zu erhellen, den die Polizei nicht bearbeitet, weil er bei der Polizei nicht angekommen ist, etwa weil etwas nicht angezeigt wurde oder weil es schlichtweg verborgen geblieben ist.
Zunächst ist festzuhalten, dass die von Ihnen so kritisierte Polizeiliche Kriminalstatistik als Ergebnis einer Auswertung der Zahlen der Länder durch den Bund jährlich erstellt und veröffentlicht wird. Diese ist äußerst umfangreich. Sie ist keine schnöde Auflistung von Straftaten, sondern sehr detailliert, differenziert, beispielsweise nach vollendeten oder versuchten Taten, nach Deliktsgruppen, nach Tätergruppen, nach Alter der Tätergruppen bzw. nach dem Milieu – großstädtisch oder ländlicher Raum –, nach Nationalität, nach Geschlecht. Die Opfer werden genau erfasst. Es bleibt also ausreichend Raum. Auch die Kapitaldelikte werden, was die Begehungsweise, was die Wahl der Tatmittel betrifft, genau bezeichnet. Die PKS lässt durchaus die kriminologischen Studien, die Sie gerne machen würden, zu. Sie lässt es durchaus zu, dass sie Basis für derartige Auswertungen ist.
Die Schwachpunkte der PKS will ich ja gar nicht verleugnen. Zum einen ist es eben nur eine Ausgangsstatistik. Nur das, was von der Polizei erfasst und endbearbeitet wird, ist darin enthalten. Zum Zweiten – Sie haben es gesagt –: Das Dunkelfeld wird eben nicht erfasst.
Aber nun, meine Damen und Herren von den Grünen, die Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben: Glauben Sie denn, dass mit der Umsetzung Ihres Vorschlags, eine Bevölkerungsbefragung durchzuführen, das Dunkelfeld wirklich erhellt wird?
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Unsere Polizei genießt nach meiner Überzeugung – dafür spricht auch das, was im letzten Periodischen Sicherheitsbericht veröffentlicht war – das Vertrauen der großen Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land. Wer Opfer einer Straftat ist und diese nicht anzeigt, der tut es oftmals aus höchst persönlichen Gründen und nicht, weil er kein Vertrauen in die Polizei hat. Im Periodischen Sicherheitsbericht des Jahres 2001 stand, dass gerade einmal 1,5 Prozent der Befragten angegeben hat, ihr Vertrauen in die Polizei sei nicht vorhanden gewesen.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Trotzdem müssen wir was über diese Straftaten erfahren!)
Des Weiteren ist es ja nicht so, dass in den letzten Jahren kein Periodischer Sicherheitsbericht erstellt worden wäre. Zwei haben auch Sie erwähnt: den von 2001 und den von 2006.
(Konstantin Kuhle [FDP]: Da war ich noch in der Schule!)
Ich gebe ja zu: Es wäre wünschenswert, pro Legislaturperiode einen solchen Sicherheitsbericht zu haben. Deshalb haben wir in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir dafür sorgen wollen. Aber einen solchen Bericht alle zwei Jahre zu erstellen, macht beim besten Willen keinen Sinn. Und es macht auch keinen Sinn – das nur ganz am Rande bemerkt –, einfach die Strafrechtspflege außen vor zu lassen und nicht mit aufzunehmen, was aus den ganzen angezeigten Straftaten, die die Polizei bearbeitet hat und die die Staatsanwaltschaften zur Anklage gebracht haben, letztendlich geworden ist.
Ganz besonders hellhörig macht mich eines, wenn ich Ihren Gesetzentwurf lese. Da steht nämlich, dass sich die Antragsteller aus den Periodischen Berichten Erkenntnisse für eine fortlaufende Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen in einem für die Grundrechte sensiblen Bereich erhoffen. Was ist das denn? Dient das Ganze am Ende nicht der Kriminalitätsbekämpfung, sondern dient das Ganze am Ende der Rechtspolitik?
Ich kann mir Ihre Argumentation schon vorstellen: Unter Berufung auf den Periodischen Sicherheitsbericht, unter Berufung auf Expertenmeinungen sagen Sie dann am Ende: Also, das mit der Telefonüberwachung ist viel zu exzessiv. Im Übrigen hat auch die Vorratsdatenspeicherung keinen Einfluss auf die Kriminalitätsbekämpfung.
Alles in allem sage ich Ihnen: Da gehen wir nicht mit. In dieser Form lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Als Nächster spricht zu uns der Kollege Lars Herrmann, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7276830 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 53 |
Tagesordnungspunkt | Kriminalstatistikgesetz |