Marco Wanderwitz - Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir uns schon einmal mit einem Gesetz beschäftigt, das den sperrigen Titel „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ trug. Im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz wurde mit diesem Gesetz seinerzeit insbesondere das allgemeine nationale Datenschutzrecht, nämlich das Bundesdatenschutzgesetz, neu gefasst.
Das nun vorliegende Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU will die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen an den neuen Rechtsrahmen anpassen, den das Unionsrecht und nun auch das Bundesdatenschutzgesetz 2018 vorgeben. Durch enge Zusammenarbeit nahezu aller Ressorts der Bundesregierung können wir mit diesem einen Gesetz 154 Fachgesetze anpassen. Die Spannbreite dieses sehr umfangreichen Artikelgesetzes umfasst so ziemlich alle Lebensbereiche: das Meldewesen, das Sozialrecht, Finanzen, Transplantationsrecht, Tierschutz und Verkehrsrecht, um nur einige zu nennen.
Das Gesetz ist allerdings überwiegend rein rechtstechnischer Natur. Es werden vorrangig Begriffsbestimmungen angepasst oder Verweise auf das Bundesdatenschutzgesetz alter Fassung korrigiert. Auch Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung werden angepasst, insbesondere an den weiten unionsrechtlichen Begriff der Verarbeitung. Vereinzelt werden auch Rechtsgrundlagen geschaffen und Betroffenenrechte geregelt.
Gegenstand des Gesetzes ist auch das gerade erst in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz. Hier werden einige redaktionelle Fehler korrigiert, zum Teil bisher nicht existente Regelungen geschaffen, beispielsweise für die Datenverarbeitung im Rahmen von staatlichen Auszeichnungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass es im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz und insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung große Verunsicherung gibt. Das betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Vereine und ehrenamtlich Tätige. Zwei besonders häufig angesprochene Themen betreffen Abmahnungen und die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Nach allem, was ich höre, was wir hören, ist es bisher nicht zu der befürchteten großen Abmahnwelle gekommen. Es besteht aber gleichwohl vielerorts in Unternehmen und Vereinen die Rechtsunsicherheit, dass es zu gewerbsmäßigen Abmahnungen kommen könnte. Zudem kann es auch – das will ich nicht verhehlen – eine unbekannte Dunkelziffer von Abgemahnten geben, Vereine beispielsweise, die nicht nach außen tragen möchten, dass ihnen ein vermeintlicher Datenschutzverstoß vorgeworfen wird. Wir sollten also das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetzentwurf nutzen, um zu prüfen, wie wir der Rechtsunsicherheit gegenüber Abmahnungen begegnen können.
Auch wollen wir prüfen, ob wir Entlastungen für die Wirtschaft regeln können. Dabei weise ich allerdings darauf hin, dass der nationale gesetzgeberische Gestaltungsraum dafür äußerst eng ist – anders als mancher zu denken scheint.
(Saskia Esken [SPD]: Ja, so ist es! Da ist gar nichts!)
In dem engen Spielraum, den uns die EU-Datenschutz-Grundverordnung hier lässt, besteht eine der wenigen Möglichkeiten, die es für Erleichterungen gibt, darin, Änderungen an der Bestellpflicht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frist für die Anpassung an das EU-Datenschutzrecht ist im Mai ausgelaufen. Auch wenn Deutschland den Gesetzgebern der meisten anderen Mitgliedstaaten bei der Anpassung wieder einmal zeitlich voraus ist
(Lachen bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Karsten Hilse [AfD])
– ich finde, es ist an sich eine positive Sache, wenn man der Erste ist – und der Umfang des Artikelgesetzes beträchtlich ist, bitte ich um zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs, möglichst bis zum Jahresende. Ich habe anfänglich gesagt: Es ist eher ein rechtstechnisches Gesetz. – Insofern halte ich das für gut machbar und würde mir wünschen, dass wir bis zum Jahresende durchkommen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Als Nächstes für die AfD-Fraktion der Kollege Roman Johannes Reusch.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7281013 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 56 |
Tagesordnungspunkt | Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU |