12.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 56 / Tagesordnungspunkt 26

Jürgen MartensFDP - Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute Morgen, ganz früh am Morgen – es war 0.10 Uhr –, schon mal eine Rede gehalten zu einem Umsetzungsgesetz im Bereich des Strafprozessrechts, mit dem wir europäisches Recht in nationales Recht umsetzen wollen, und habe bereits da zu monieren gehabt, dass die Bundesregierung die Frist für die Umsetzung der Richtlinie hat verstreichen lassen. Es war eine Frist bis zum 1. April, die da nicht eingehalten wurde. Beim Anpassungsgesetz an die Datenschutz-Grundverordnung hat man nicht ganz so viel Zeit verstreichen lassen. Gleichwohl muss ich auch hier wieder bemerken: Die Bundesregierung hat mal wieder eine Umsetzungsfrist nicht eingehalten. Das ist bedauerlich.

Mit dem vorliegenden Gesetz zur Anpassung von zahlreichen Normen an die Datenschutz-Grundverordnung haben wir ein wahres Monster. Wenn man Gesetzgebungsverfahren kennt, dann macht einen das als solches schon mal misstrauisch, insbesondere dann, wenn es heißt, hier werde nur eine reine Anpassung vorgenommen. Man weiß: Solche Gesetze bringen die fast unwiderstehliche Verlockung mit sich, politisch zumindest schwierige Vorhaben, sagen wir mal, in einem nicht ganz so übersichtlichen Umfeld mit durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Richtig!)

Wenn man sich diesen Gesetzentwurf anschaut, stößt man im Bereich des Bundesdatenschutzgesetzes auf einmal in § 22 Absatz 1 Nummer 1d des Bundesdatenschutzgesetzes auf eine zusätzliche Regelung. Da heißt es, dass besonders sensible Daten – solche im Sinne des Artikels 9 der DSGVO – nun auch von nichtöffentlichen Stellen bearbeitet werden können sollen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Genau! Richtig!)

Das klingt als solches nicht besonders schlimm, aber es stellt sich die Frage: Wer befindet darüber, ob eine entsprechende Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse ist oder nicht? Nach Ihrem Gesetz tut das wohl der private Datenverarbeiter.

(Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Na super!)

Das dürfte allerdings unzulässig sein, denn: Was im öffentlichen Interesse ist, hat der Gesetzgeber oder zumindest eine öffentliche Stelle zu definieren. Also so einfach, dass es sich hier nur um Anpassungen handelt, ist das Ganze nicht.

Im Gegenzug ist zu bemängeln, dass an mancher Stelle nichts geregelt wird, obwohl dies nach allgemeiner Auffassung eigentlich erforderlich wäre, zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes bei der Nutzung von Telemediendiensten. Zur Erklärung: Das sind die Provider, die Ihnen den Zugang zum Internet verschaffen und die natürlich Daten speichern, erheben, verarbeiten, unter Umständen auch weitergeben, ohne dass der Kunde, der Nutzer davon etwas erfährt. Die Regelungen im Telemediengesetz zum Datenschutz sind nach allgemeiner Auffassung unzureichend. § 13 Telemediengesetz verweist beim Datenschutz auf die altehrwürdige Datenschutzverordnung aus dem Jahre 1995. Für die Jüngeren unter Ihnen: Das war noch sieben Jahre vor dem Auslaufen des Eurocheques.

(Heiterkeit bei der FDP sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

Sagen wir mal so: Das damalige Datenschutzniveau kann man nicht als solches bezeichnen. Aber das Gesetz schweigt. Dieser Gesetzentwurf widmet sich diesem Thema nicht, obwohl es wirklich ein Massenphänomen betreffen würde.

Auch im Melderecht werden erforderliche Anpassungen nicht erledigt. Der Bürger kann kaum überblicken, welche Stellen Meldedaten von ihm von den Meldebehörden erhalten. Und wenn er es wissen will, bekommt er im Regelfall keine Auskunft; denn die Gründe für die Auskunftsverweigerung in § 11 des Bundesmeldegesetzes sind extrem umfangreich und nach allgemeiner Auffassung rechtswidrig. Auch hier schweigt das Gesetz, meine Damen und Herren. Das ist nach unserer Auffassung mit der Datenschutz-Grundverordnung nicht vereinbar, aber nach Auffassung der Bundesregierung soll das wohl so bleiben.

Das heißt für uns: Wir haben mit dem Gesetzentwurf viel zu tun. Eine ganze Menge Arbeit haben Sie uns auf den Tisch gelegt. Wir werden uns bemühen, das alles abzuarbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Martens. – Als Nächstes für die Fraktion Die Linke der Kollege Niema Movassat.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7281018
Wahlperiode 19
Sitzung 56
Tagesordnungspunkt Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
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